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Hongkong ist eines der weltweit führenden Zentren für Finanzdienstleistungen und Handel. Aufgrund des leichten Zugangs zu den wettbewerbsfähigen Märkten des chinesischen Festlandes und der dort herrschenden Freihandelspolitik ist es für ausländische institutionelle und private Investoren absolut sinnvoll, ein Unternehmen in Hongkong zu gründen. DieGründung eines Unternehmens in Hongkong ist eine hervorragende Ausgangsbasis für die Geschäftstätigkeit im asiatisch-pazifischen Raum.  

Der Einstieg in eine bestimmte Geschäftsnische in Hongkong besteht aus einer Reihe langwieriger und komplexer Transaktionen. Die Gründung eines Unternehmens in Hongkong kann aufgrund der vielen losen Enden, die während des Prozesses gesichert werden müssen, kompliziert werden. Wird eine wesentliche Komponente vergessen oder ausgelassen, kann dies zu einem völligen Desaster für ein vielversprechendes Geschäftsvorhaben führen, das andernfalls den Unternehmenseigentümern oder Aktionären Vorteile bringen würde. Es ist daher äußerst wichtig, jeden Schritt des Hongkonger Gesellschaftsgründungsverfahrens sorgfältig durchzuführen. 

Gesetzliche Mindestanforderungen für die Gründung eines Unternehmens in Hongkong 

In Hongkong müssen Unternehmen in ausländischem Besitz in der Rechtsform einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited by shares) gegründet werden. Im Folgenden sind die gesetzlichen Mindestanforderungen für die Gründung einer Gesellschaft in Hongkong aufgeführt:

  • Jede natürliche oder juristische Person kann in Hongkong eine Gesellschaft gründen. 
  • Es sollte mindestens einen Aktionär geben, der entweder ein Inländer oder ein Ausländer sein kann.
  • Der Geschäftsführer eines Unternehmens muss über 18 Jahre alt sein. 
  • Der Geschäftsführer und der Aktionär können ein und dieselbe Person sein. 
  • Für die Gründung eines Unternehmens in Hongkong ist kein Mindestaktienkapital erforderlich. Trotzdem ist es gängige Praxis, ein automatisches Grundkapital von 10.000 HKD zu platzieren, das durch etwa 10.000 Stammaktien zu je 1,00 HDK repräsentiert wird. 
  • Das ausgegebene oder eingezahlte Mindestkapital beträgt 1 Anteil von 1,00 HKD. 
  • Es muss eine örtlich registrierte Adresse für das Unternehmen vorhanden sein. Bitte beachten Sie, dass ein Postfach nicht zulässig ist. 
  • Das Unternehmen muss einen eigenen Sekretär haben. Wenn es sich um eine natürliche Person handelt, muss der Sekretär in Hongkong ansässig sein. Handelt es sich bei dem Sekretär um eine Gesellschaft, so muss diese einen eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in Hongkong haben.
  • Ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer kann nicht als Sekretär der Gesellschaft fungieren. 
  • Bevor Sie ein Unternehmen eintragen können, ist eine Namensgenehmigung erforderlich. 

Bei der Benennung eines Unternehmens darf dieses folgende Merkmale nicht aufweisen:

  • Gleicher oder ähnlicher Name wie ein Name, der im Verzeichnis der Firmennamen des Unternehmensregisters erscheint
  • Verletzungen von Markenrechten       
  • anstößig sein oder in anderer Weise dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen 
  • Eine Kombination aus englischen Buchstaben und chinesischen Schriftzeichen

Ein Unternehmen muss einen designierten Vertreter (Designated Representative, DR) haben, der in erster Linie dafür verantwortlich ist, den betroffenen lokalen Behörden auf Verlangen über das Register der für die Verarbeitung Verantwortlichen (SCR ) Bericht zu erstatten. 

Folgende Informationen sind für die Rolle des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich:

  • Für den Namen einer Person werden unter anderem Name, Korrespondenz und Personalausweisnummer verlangt.    
  • Falls eine Person keinen Personalausweis besitzt, werden die Nummer und das Ausstellungsland des Reisepasses verlangt. 
  • Für eine juristische Person, z. B. ein Unternehmen, sind u. a. der Name, die Rechtsform, die Registrierungsnummer, der Ort der Gründung und die Anschrift des eingetragenen Sitzes erforderlich. 
  • Datum, an dem er zum Kontrolleur wird
  • Art der Kontrolle über das Unternehmen.

Die verschiedenen Arten von Unternehmensformen in Hongkong

Für Unternehmen in ausländischem Besitz stehen die folgenden Rechtsformen zur Verfügung:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Rechtsform, die ausländische Investoren bei der Gründung eines Unternehmens in Hongkong wählen. Diese Unternehmensstruktur genießt eine Reihe von Vorteilen, die durch das Closer Economic Partnership Agreement (CEPA), ein Freihandelsabkommen zwischen Hongkong und dem chinesischen Festland, geschaffen wurden. 

Zweigstelle

Hierbei handelt es sich um eine Struktur, bei der eine außerhalb Hongkongs gegründete und ansässige Muttergesellschaft eine Niederlassung in Hongkong gründen möchte, um dort ihre Geschäftstätigkeit auszuüben. Bei der Muttergesellschaft handelt es sich um eine eingetragene Gesellschaft außerhalb Hongkongs, deren Zweigniederlassung als eigenständige juristische Person anerkannt wird. Ein solches Büro kann Mittel nutzen, indem es die Kreditwürdigkeit des Mutterunternehmens ausnutzt. 

Tochtergesellschaft 

Eine Tochtergesellschaft in Hongkong ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteilseigner ein in Hongkong ansässiger oder ein privater ausländischer Investor oder eine juristische Person ist. Sie wird als eigenständige juristische Person betrachtet; daher haftet ihre Muttergesellschaft nur bis zur Höhe des Stammkapitals, das sie in die Tochtergesellschaft eingebracht hat. 

Repräsentanzbüro

Eine repräsentative Gesellschaft ist die häufigste Struktur, die von Investoren genutzt wird, die in die Geschäftswelt einsteigen wollen, ohne große Investitionen zu tätigen. In diesem Fall ist es den Vertretungen untersagt, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben, und sie dürfen nur Back-Office- oder Verwaltungsfunktionen wahrnehmen. 

Partnerschaft 

Die Struktur einer Partnerschaftsgesellschaft wird durch die Partnerschaftsverordnung in Hongkong festgelegt. Eine Partnerschaft kann aus zwei oder mehr Investoren bestehen, die ihre Ressourcen zusammenlegen, um ein Unternehmen aufzubauen, und dabei vereinbaren, Risiken, Gewinne und Verluste zu teilen.

Einzelfirma

Im Gegensatz zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet eine Einzelfirma keinen Schutz des persönlichen Vermögens und keine beschränkte Haftung des Inhabers. 

Das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hongkong

Sobald der Name und die Unternehmensstruktur feststehen, kann der Gründungsprozess beginnen. Das Verfahren umfasst auch die Beantragung einer Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung. Die für die Gründung und Eintragung erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:

Die vom Hongkonger Gesellschaftsregister für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhobenen Eintragungsgebühren sind wie folgt:

  • 1.720 HKD. Im Falle einer erfolglosen Gründung wird dem Antragsteller eine Rückerstattung von 1.425 HKD gewährt. 
  • Die Antragsgebühr für die Gewerbeanmeldung in Hongkong beträgt 250 HKD. Bei Nichterfolg erfolgt eine vollständige Rückerstattung. 

Anträge auf Eintragung und Gründung von Unternehmen in Hongkong können online über das 24-Stunden-e-Registry-Portal, über die mobile App CR eFiling oder durch persönliche Abgabe der Dokumente beim Gesellschaftsregister in Hongkong zusammen mit den vorgeschriebenen Gebühren eingereicht werden. 

Gesellschaftsgründung in Hongkong – Wie lange dauert das Verfahren? 

Bei den meisten Gründungsanträgen dauert es zwischen fünf und sieben Tagen, bis die Firmengründung in Hongkong abgeschlossen ist. Wenn der Antrag jedoch bearbeitet wird, während sich die Investoren im Ausland befinden, kann es länger dauern, wenn man die Logistik, die Unterzeichnung der Dokumente und die Kurierdienste für die relevanten Dokumente zur Unternehmensgründung berücksichtigt. 

Hongkong Unternehmen Einreichung des Jahresabschlusses

Auf der Grundlage der Hongkonger Gesellschaftsgründungsvorschriften muss jedes in Hongkong gegründete Unternehmen seine geprüften Jahresberichte bei der Steuerbehörde des Landes einreichen. Dazu gehört auch die jährlich abzugebende Gewinnsteuererklärung. Der Abschlussprüfer muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit der Jahresabschluss als gültig angesehen werden kann. In Hongkong muss ein Wirtschaftsprüfer aktives Mitglied der Hong Kong Society of Accountants sein und eine gültige Berufszulassung vorweisen können. Andererseits gibt es keine Gesetze, die die Einreichung von Abschlüssen beim Hongkonger Gesellschaftsregister vorschreiben.

Steuern und Finanzberichterstattung auf dem Laufenden halten 

Zum Zeitpunkt der Gründung meldet das Gesellschaftsregister in Hongkong die Existenz Ihres Unternehmens unverzüglich an die Steuerbehörde (Internal Revenue Department). 

Hongkong ist dafür bekannt, dass es ausländischen Investoren verschiedene Steuervorteile bietet, darunter:

  • Körperschaftssteuersatz von 8,25 % auf die ersten 2 Mio. HKD Gewinn, während der Körperschaftssteuersatz für alle weiteren Gewinne bei 16,0 % liegt. Das Land ist dafür bekannt, dass es einen der niedrigsten Unternehmenssteuersätze der Welt hat. 
  • Keine Kapitalertragssteuer
  • Keine Mehrwertsteuer (MWSt.)

Alle Steuerberichte und -einreichungen sollten von Ihrem Unternehmenssekretariat verwaltet und übermittelt werden. 

Ausnahmeregelungen für die Einreichung geprüfter Jahresabschlüsse durch das Finanzamt Hongkong

Die folgenden Unternehmenstypen sind von der Einreichung eines geprüften Jahresabschlusses zusammen mit ihrer Gewinnsteuererklärung befreit:

  • Kleine Unternehmen mit einem Gesamtbruttoeinkommen von höchstens 500.000 HKD. 
  • Gemäß der Companies Ordinance sind ruhende Unternehmen, die während des gesamten Geschäftsjahres keine relevanten buchhalterischen Transaktionen durchgeführt haben.
  • Unternehmen, die in einer Rechtsordnung eingetragen sind, deren Gesetze keine Prüfung und Vorlage von Abschlüssen vorschreiben. 
  • Kleine Unternehmen mit einem Gesamtbruttoeinkommen von höchstens 500.000 HKD. 
  • Gemäß der Companies Ordinance sind ruhende Unternehmen, die während des gesamten Geschäftsjahres keine relevanten buchhalterischen Transaktionen durchgeführt haben.
  • Unternehmen, die in einer Rechtsordnung eingetragen sind, deren Gesetze keine Prüfung und Vorlage von Abschlüssen vorschreiben. 

Umfassende Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong

Hongkong hat mit einer Reihe von Ländern umfassende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.  DTAs werden auch als Steuerabkommen bezeichnet.  Sie verhindern Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung und fördern die Zusammenarbeit zwischen Hongkong und anderen internationalen Steuerverwaltungen durch die Durchsetzung ihrer jeweiligen Steuergesetze.  Sie sind nur dann von einem DBA betroffen, wenn Sie in Hongkong oder dem anderen DBA-Land ansässig sind.

Um das kontinuierliche Wachstum seiner Wirtschaft zu fördern, hat Hongkong verschiedene umfassende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit verschiedenen Ländern geschlossen. Auch als Steuerabkommen bekannt, werden zwischen Hongkong und einer anderen Gerichtsbarkeit Bestimmungen getroffen, um Doppelbesteuerung und Steuerhinterziehung zu verhindern. Darüber hinaus wurden die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von Hongkong entwickelt, um die Einhaltung der internationalen Steuerverwaltung zu gewährleisten und Investoren zu verpflichten, die Steuergesetze ihres Herkunftslandes einzuhalten. 

So befolgen beispielsweise luxemburgische institutionelle oder private Anleger, die in Hongkong Gesellschaften gegründet haben, die zwischen Hongkong und dem Großherzogtum vereinbarten Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Vorschriften gelten für Steuern auf Kapital und Einkommen, die von einer der beiden Vertragsparteien erhoben werden, unabhängig davon, wie sie festgesetzt werden. 

Im Fall von Hongkong gilt das Abkommen für die folgenden Steuern, die erhoben werden

  • Gewinnsteuer
  • Lohnsummensteuer
  • Grundsteuer

Im Falle Luxemburgs gilt das Doppelbesteuerungsabkommen für die folgenden Steuern, die erhoben werden:

  • Persönliche Einkommensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Vermögenssteuer
  • Kommunale Gewerbesteuer

Gegenwärtig hat Hongkong 40 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet .

Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Hongkong

Sobald ein Unternehmen vollständig im Handelsregister eingetragen ist, können Sie mit der Eröffnung eines Firmenkontos beginnen. Wie lange es dauert, ein Bankkonto erfolgreich zu eröffnen, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. 

Stempelsteuer für die Zuteilung oder Übertragung von Anteilen für eine Hongkonger Gesellschaft

Die Gesellschaftssteuer bezieht sich auf die Stempelsteuer auf geteiltes Kapital. Die Stempelsteuer auf Aktienkapital in Hongkong ist wie folgt:

  • Für die Übertragung von Aktien ist keine Stempelsteuer zu entrichten.
  • Die Stempelsteuer ist bei der Übertragung von Aktien nur in den folgenden Fällen zu entrichten:
  1. Übertragung durch Verkauf oder Kauf von Hongkong-Aktien
  2. Übertragung durch Schenkung oder Verschenken einer Hongkonger Aktie
  3. Übertragung jeder anderen Art

Die Stempelgebühr in Hongkong und die Frist für das Abstempeln sind wie folgt:

  • Für Schlussnoten für den Verkauf oder Kauf von Hongkong-Aktien 

0,1 % des Nettoinventarwerts oder des Entgelts, je nachdem, welcher Wert höher ist, auf jede verkaufte Schlussnote und jede gekaufte Schlussnote. Die Stempelsteuer muss innerhalb von zwei Tagen nach dem Kauf oder Verkauf entrichtet werden, wenn  er fand in Hongkong statt. Wurde der Kauf oder Verkauf hingegen außerhalb Hongkongs getätigt, muss die Stempelsteuer innerhalb von 30 Tagen entrichtet werden. 

  • Für Übertragungen im Wege der Schenkung

5 HKD plus 0,2 % des Wertes der Aktien. Die Stempelgebühr muss innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung der Übertragungsurkunde entrichtet werden, wenn diese in Hongkong ausgefertigt wurde. Andererseits muss die Stempelsteuer innerhalb von 30 Tagen nach dem Vollzug der Übertragung entrichtet werden, wenn diese außerhalb Hongkongs erfolgt. 

  • Für jede andere Art der Übertragung

5 HKD plus Stempelgebühr müssen nach dem Datum der Vollstreckung bezahlt werden, wenn sie in Hongkong erfolgt ist, und innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Vollstreckung, wenn sie außerhalb Hongkongs erfolgt ist. 

Relevante Lizenzen und Genehmigungen nach der Gründung in Hongkong 

Ihr Unternehmen braucht möglicherweise keine Genehmigungen oder Lizenzen, wenn es in Hongkong Geschäfte macht. In Hongkong ist es grundsätzlich jedem erlaubt, jede Art von Geschäft zu betreiben. 

Ausnahmen gelten nur, wenn Genehmigungen und Lizenzen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger erforderlich sind, wie z. B. im Falle der Sicherheitserlaubnis, der Hygieneerlaubnis und der Erlaubnis zum Sparen des Volkes. 

Als eine der führenden Unternehmensberatungsfirmen setzt sich Damalion für einen reibungslosen und problemlosen Gründungsprozess für Investoren ein, die in Hongkong Geschäfte machen wollen. Unser umfangreiches globales Servicenetz verfügt über umfassende Kenntnisse über den Prozess der Gründung jeder Art von legaler Unternehmensstruktur in Hongkong. Lassen Sie sich von unseren Damalion-Experten bei der Eingliederung Ihres Unternehmens helfen, damit Sie sich auf wichtigere Dinge konzentrieren können. Von der Gründung eines Unternehmens über die Eröffnung eines Bankkontos und die Kenntnis der Doppelbesteuerungsabkommen bis hin zum Verständnis des Hongkonger Steuersystems– Sie können sicher sein, dass wir Sie auf Schritt und Tritt fachkundig begleiten werden. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, wenn Sie mehr erfahren möchten. 

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.