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Dänemark fördert Innovation und Unternehmertum, und als Bürger der EU, der EWR-Länder oder der Schweiz können Sie in Dänemark leben oder ein Unternehmen gründen, allerdings nur, wenn Sie nicht vorhaben, länger als drei Monate zu bleiben.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Aufenthalt in Dänemark länger als drei Monate dauern wird, müssen Sie vor Ablauf der drei Monate ein EU-Aufenthaltsdokument beantragen.

Als Arbeitssuchender können Sie sich jedoch bis zu 6 Monate ab dem Tag der Einreise aufhalten, bevor Sie sich anmelden müssen.

Mit einem Aufenthaltstitel der Europäischen Union weisen Sie nach, dass Sie als EU-Bürger oder als Familienangehöriger eines EU-Bürgers das Recht haben, sich in Dänemark aufzuhalten.

Welche Rechte verleiht ein Aufenthaltstitel der Europäischen Union?

Ein Aufenthaltstitel der Europäischen Union gibt Ihnen das Recht, sich in Dänemark aufzuhalten, zu arbeiten oder zu studieren.

In Dänemark benötigen Sie jedoch unter bestimmten Umständen eine CPR-Nummer (Civil Registration System). Sie müssen Ihr EU-Aufenthaltsdokument in Ihrer Wohnsitzstadt vorlegen, um eine CPR-Nummer (und eine Krankenversicherungskarte o. Ä.) zu erhalten.

Sie können einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn Sie ein:

  • Arbeiter
  • Selbstständige
  • Studenten
  • über ausreichende Mittel verfügen
  • Familienmitglied

Wohnsitz in Dänemark als Selbständiger

Sie können als Selbständiger registriert werden, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen in Dänemark gegründet haben und betreiben.

Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um als Selbständiger anerkannt zu werden

  • Sie müssen Ihr eigenes Unternehmen führen und das damit verbundene finanzielle Risiko tragen.
  • Sie müssen der Gründer oder Mitbegründer des Unternehmens sein und das Unternehmen tagtäglich führen.
  • Das Unternehmen muss in Dänemark gegründet und registriert sein.
  • Das Unternehmen muss legal und effektiv sein.

Es spielt keine Rolle, welchen rechtlichen Status das Unternehmen hat.

Ihr Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark

Wenn Sie einen EU-Aufenthalt in Dänemark beantragen, wird Ihr Antrag von der dänischen Agentur für internationale Anwerbung und Integration (SIRI) bearbeitet.

In die Bewertung einfließende Faktoren

SIRI prüft die Informationen und Unterlagen, die Sie in Ihrem Antrag einreichen, sorgfältig.

Im Folgenden werden einige Faktoren genannt, die bei der Bewertung berücksichtigt werden sollten:

  • Eintragung in das CVR-Register als Selbständiger
  • die Höhe des Umsatzes
  • wie aktiv das Unternehmen ist und wie lange es besteht
  • Informationen über Mehrwertsteuerzahlungen
  • vierteljährlich erhobene Verbrauchssteuern
  • Rechnungen
  • Informationen über Waren
  • Berichte
  • Jahresabschlüsse
  • Pachtvertrag oder sonstige Angabe des Ortes, von dem aus das Unternehmen betrieben werden soll

Dänische Daueraufenthaltsgenehmigung

Die dänische langfristige Aufenthaltserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Dänemark. Dauerhafter Aufenthalt bedeutet, dass eine Person in Dänemark bleiben darf und keinen neuen Antrag auf Aufenthalt stellen muss.

EU-, EWR- und Schweizer Bürger können eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Dänemark gelebt haben. Sobald die Genehmigung erteilt ist, kann der Inhaber in Dänemark leben, ohne die ursprünglichen Voraussetzungen für den vorübergehenden EU-Aufenthalt erfüllen zu müssen.

Nicht-EU-Bürger können eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie acht Jahre lang ununterbrochen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung besessen haben, in einigen Fällen jedoch nur vier Jahre.

Vorteile eines ständigen Wohnsitzes in Dänemark

Als ständiger Einwohner Dänemarks haben Sie nicht nur die Möglichkeit, auf unbestimmte Zeit in Dänemark zu leben, sondern auch einige Vorteile.

  • Sie können Verwandte, die die Voraussetzungen erfüllen, im Land leben lassen.
  • Sie können Grundstücke und Immobilien erwerben.
  • Kinder von Personen mit ständigem Wohnsitz haben Anspruch auf kostenlosen Unterricht in der Oberstufe.
  • Sie können Zuschüsse und Beihilfen erhalten.

Der größte Vorteil der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark ist die kürzere Bearbeitungszeit. Das ganze Verfahren ist recht einfach und dauert nicht Jahre.

Wenn Sie sich für eine dänische Aufenthaltsgenehmigung interessieren, wenden Sie sich am besten gleich an Ihren Damalion-Experten.