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Geschäfte in Dänemark tätigen

Das Königreich Dänemark, einer der ältesten Staaten Europas und eine geschätzte skandinavische Nation, verfügt über eine lebendige, fortschrittliche Wirtschaft, die zu den stabilsten der Welt gehört. Dänemark gehört zwar zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hat sich aber dafür entschieden, bestimmte Aspekte des Vertrags nicht zu übernehmen, wie z. B. die Nichtanwendung des Euro als offizielle Währung.

Dänemark ist weltweit bekannt für seinen hohen Lebensstandard, seine gebildeten Bürger und gilt als eines der glücklichsten Länder. Sie spielt auch eine wichtige Rolle in der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Landschaft der Europäischen Union. Sie ist nach wie vor ein beliebtes Zentrum für Investitionen, Innovation und Technologie.

Rechtssystem
  • In Dänemark gibt es keine Devisenkontroll- oder Währungsvorschriften, mit Ausnahme des Verbots der Geldwäsche.
  • Zahlungen an ausländische Unternehmen, die von den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union mit Sanktionen belegt sind, können mit Devisenbeschränkungen und Devisenkontrollen belegt werden Das dänische Rechtssystem basiert auf dem Zivilrecht und hat einzigartige skandinavische Merkmale entwickelt. In Dänemark gibt es kein föderales System.Bestimmungen und Beschränkungen für ausländische Investitionen

    Ausländische Investitionen werden von Dänemark stark gefördert . Investoren, die ernsthaft in Erwägung ziehen, sich in Dänemark niederzulassen, müssen keine Genehmigungen einholen. Trotz Nachsicht bei der Registrierung hat das Land den Zugang ausländischer Investitionen in einigen Sektoren, wie etwa der nationalen Sicherheit, beschränkt.

    Die vorherige Genehmigung der dänischen Finanzaufsichtsbehörde ist für dänische und nicht-dänische Investoren obligatorisch, bevor sie bestimmte qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen in bestimmten Sektoren, darunter Banken und Finanzen, eingehen dürfen.

    Der Erwerb von Immobilieneigentum durch ausländische Investoren, einschließlich solcher aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), erfordert in der Regel eine Genehmigung des Justizministeriums. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

    Beschränkungen bei Geschäften mit bestimmten Ländern

    Lokale dänische Unternehmen sind verpflichtet, die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 zu befolgen. In dieser Bestimmung wird die Gemeinschaftsregelung für die Ausfuhr, die Vermittlung und die Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aufgeführt. Sie haben eine Liste der Produkte, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen .

    Da Dänemark ein EU-Mitgliedstaat ist, gilt das Königreich Dänemark als Vollstrecker der Wirtschaftssanktionen von der Europäischen Union gegen eine Reihe von Ländern, darunter Iran, Syrien und Nordkorea, sowie gegen bestimmte natürliche und juristische Personen verhängt wurden.

    Währungsvorschriften und Devisenkontrollbestimmungen

Verfügbare Zuschüsse und Zinsen für Investoren in Dänemark

Derzeit gibt es keine besonderen Anreize für internationale Investoren, die in Dänemark Geschäfte machen wollen.

Investitionsvehikel
  • Ausländische Investoren gründen eher Aktiengesellschaften (A/S) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS)
  • Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt das Dänisches Gesellschaftsrecht .
Partnerschaft (Interessentskab)
  • Eine dänische Partnerschaft besteht aus Partnern, die entweder Einzelpersonen oder Unternehmen sein können.
  • Jeder Partner haftet unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Aktivitäten der Partnerschaft.
  • Fällt nicht unter das dänische Aktiengesetz.
  • Einige Bestimmungen des Gesetzes über bestimmte Handelsunternehmen, Gesetz Nr. 249 vom 2. Januar 2021, sind in einigen Fällen anwendbar, wie z.B. der Name einer Partnerschaft.
  • Partnerschaften in Dänemark sind steuerlich transparent.
  • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss es mindestens einen Gesellschafter geben.
  • Muss beim dänischen Gewerbeamt registriert sein.

Aktiengesellschaft (Aktieselskab)

  • Das von den Aktionären eingebrachte Kapital ist in Aktien aufgeteilt.
  • Die Aktien können dem Publikum über eine Börsennotierung angeboten werden.
  • Die Haftung der Anteilseigner für die Aktivitäten einer Aktiengesellschaft wird auf ihre jeweiligen Kapitaleinlagen beschränkt.
  • Unterliegt dem dänischen Gesellschaftsgesetz.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab)

  • Das von den Aktionären eingebrachte Kapital ist in Aktien aufgeteilt.
  • Wird traditionell für Unternehmen mit wenigen Anteilseignern verwendet, die nicht die Absicht haben, Kapital von einer Vielzahl von Investoren zu beschaffen.
  • Verbot der Börsennotierung von Aktien an jeder Börse.
  • Die Haftung der Gesellschafter für die Tätigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auf ihre Einlagen beschränkt.
  • Unterliegt dem dänischen Gesellschaftsgesetz.

Kommanditgesellschaft (Kommanditselskab)

  • Der Komplementär haftet für alle Verbindlichkeiten der gesamten Kommanditgesellschaft.
  • Kann als private oder öffentliche Aktiengesellschaft strukturiert werden.
  • Die Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlagen.
  • Steuerlich transparente Unternehmensstruktur.
  • Unterliegt dem dänischen Gesellschaftsgesetz.
  • Bestimmte Bestimmungen des Gesetzes über bestimmte Handelsunternehmen Nr. 659 vom 1. Juli 2019, die den Namen der Kommanditgesellschaft, die Prokura und die Anforderungen an die Finanz- und Verwaltungsbefugnisse des Komplementärs umfassen können.
  • Partnerschaften, bei denen der Komplementär keine Kapitalgesellschaft ist, müssen bei der dänischen Gewerbebehörde eingetragen werden.
  • Der Jahresbericht einer Kommanditgesellschaft muss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Kommanditgesellschaft (Partnerselskab)

  • Strukturiert als Aktiengesellschaft.
  • Kommanditgesellschaften, die einen bestimmten Prozentsatz des Kapitals eingebracht haben, werden in Anteile aufgeteilt.
  • Der Komplementär haftet unbeschränkt.
  • Für Steuerzwecke als steuerlich transparent eingestuft.
  • Gilt das dänische Aktiengesetz mit den erforderlichen Anpassungen.

Das dänische Gesellschaftsgesetz sieht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung flexiblere Regelungen vor als für Aktiengesellschaften.

In der Regel können Gesellschaften mit beschränkter Haftung jede Art von Unternehmen gründen, aber nicht an der Börse notiert werden. Während es für Gesellschaften mit beschränkter Haftung weniger Beschränkungen gibt, ist das wichtigste Merkmal sowohl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch der Aktiengesellschaften, dass sie eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Dadurch wird die Haftung der Aktionäre begrenzt und sie unterliegen einigen steuerlichen Bestimmungen und Beschränkungen.

Öffentliche und private Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Dänemark können von ausländischen Initiatoren oder Fondsmanagern gegründet werden und eignen sich daher hervorragend als Geschäftsvehikel für Joint Ventures.

Und schließlich gibt es keine Beschränkungen für Aktionäre, außer in bestimmten stark regulierten Sektoren.

Primäre Registrierungs- und Meldepflichten für Investmentgesellschaften in ausländischem Besitz

Anmeldung und Bildung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark muss die folgenden Anforderungen erfüllen, bevor die Dänische Behörde für Unternehmen (DBA) :

  • Gründungsurkunde
  • Satzung der Gesellschaft
  • Registrierung ab dem Einrichten der relevanten Unternehmensdaten

Das Verfahren der Unternehmensregistrierung dauert ein bis drei Tage, wenn es online erledigt wird. Die Registrierung in Papierform hingegen dauert in der Regel bis zu acht Wochen.

Ausländische Investoren müssen bedenken, dass einige Unternehmen nicht über die Online-Registrierung gegründet werden können. Zum Beispiel Unternehmen, bei denen der Initiator eine nicht-dänische juristische Person ist. Alternativ können ausländische Investoren die ruhenden Unternehmen von einem in Dänemark ansässigen Gründungsagenten erwerben.

Nach der Eintragung haftet die natürliche Person, die als Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auftritt, für alle von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen. Nach der Eintragung werden alle Verpflichtungen von dem Unternehmen selbst übernommen.

Alle Aktionäre, die mehr als 50 % der Aktien einer dänischen Gesellschaft halten, müssen ordnungsgemäß in das öffentliche Aktionärsregister eingetragen sein.

Darüber hinaus müssen neue Unternehmen in Dänemark spätestens zwei Wochen nach der erfolgreichen Gründung die Namen ihrer jeweiligen Gesellschafter eintragen lassen.

Anforderungen an die Berichterstattung

Der Jahresbericht einer Aktiengesellschaft muss unverzüglich bei der dänischen Wirtschaftsbehörde (DBA) eingereicht werden. In der Regel muss der Bericht bei nicht börsennotierten Unternehmen spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres und bei börsennotierten Unternehmen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorgelegt werden.

Änderungen der Geschäftsanschrift, der Satzung, der Unternehmensleitung und des Wirtschaftsprüfers müssen der dänischen Gewerbeaufsichtsbehörde (DBA) innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Änderung/en gemeldet werden.

Grundkapital

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann erst dann eingetragen werden, wenn das gezeichnete Kapital und das Agio vollständig eingezahlt sind oder wenn die Aktionäre eine teilweise Einzahlung des Aktienkapitals vereinbart haben.

  • Aktiengesellschaften müssen das Mindeststammkapital von 500.000 DKK einzahlen.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen das Mindeststammkapital von 50.000 DKK einzahlen.

In Dänemark gibt es kein festgelegtes maximales Aktienkapital. Aktien können nicht unter dem Nennwert ausgegeben werden, wohl aber mit einem Agio, das als ausschüttungsfähige Rücklage ausgewiesen wird.

Die Aktien können in Euro ausgegeben werden. Die dänische Wirtschaftsbehörde kann eine Verfügung erlassen, die die Einzahlung von Aktienkapital in anderen Währungen erlaubt.

In Bezug auf Bareinlagen können die Aktionäre das eingezahlte Aktienkapital auf einen Betrag von bis zu 25 % des gesamten Aktienkapitals, mindestens jedoch 50.000 DKK, begrenzen. Wird eine Prämie festgesetzt, muss sie vollständig eingezahlt werden. Das Hauptorgan eines Unternehmens kann das nicht eingezahlte Aktienkapital abrufen. Nicht eingezahltes Aktienkapital ist auf Verlangen zahlbar.

Bargeldlose Gegenleistung

Aktien können als Sacheinlage ausgegeben werden, obwohl in den meisten Fällen ein formelles Bewertungsverfahren erforderlich ist. Eine unbare Gegenleistung muss in Geld ausgedrückt werden und darf keine Verpflichtung zur Erbringung von Arbeit oder Dienstleistungen darstellen. Forderungen der Initiatoren können nicht eingebracht werden, unabhängig davon, ob für diese Forderungen Sicherheiten gestellt wurden.

Verbundene Rechte an Anteilen

Alle Aktien haben das gleiche Gewicht und damit die gleichen Rechte. Beschränkungen der mit den Aktien verbundenen Rechte können in der Satzung oder indirekt in einer Aktionärsvereinbarung festgelegt werden.

Das Stimmrecht und das Recht auf Erhalt von Dividenden sind automatisch. Sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist, verleiht die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft den Aktionären ein Stimmrecht und einen Anteil an einer beschlossenen Dividende, der dem jeweiligen Anteil des Eigentümers entspricht.

Verwaltung eines Unternehmens im Besitz eines ausländischen Unternehmens oder Investors

Traditionelle dänische Governance-Struktur
  • Bei privaten und börsennotierten Gesellschaften mit beschränkter Haftung übernimmt ein Vorstand die tägliche Verwaltung des Unternehmens. Der Verwaltungsrat hingegen nimmt die allgemeinen Managementfunktionen wahr und übt auch andere Aufsichtsfunktionen aus.

Zweistufige Führungsstruktur nach deutschem Vorbild

  • Sowohl bei privaten als auch bei börsennotierten Gesellschaften mit beschränkter Haftung übernimmt ein Vorstand die tägliche Verwaltung des Unternehmens. Der Vorstand bzw. bei Aktiengesellschaften mindestens drei Vorstandsmitglieder sind für die Wahrnehmung strategischer Management- und Aufsichtsfunktionen zuständig. Mit dieser Struktur wird die eineinhalbstufige Leitungsstruktur umgesetzt.

Andere Managementanforderungen

  • Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch die angelsächsisch inspirierte Governance-Struktur wählen. In dieser Struktur wird ein Unternehmen von einem Vorstand geleitet. Andererseits kann eine Aktiengesellschaft eine Governance-Struktur bieten, die dieser einstufigen Governance-Struktur ähnelt. Dies ermöglicht es allen Mitgliedern der Geschäftsleitung, als Mitglieder des Verwaltungsrats zu fungieren.
  • In der angelsächsischen Governance-Struktur muss die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder eine nicht-geschäftsführende Rolle übernehmen. In öffentlichen Unternehmen dürfen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats oder des Aufsichtsrats keine täglichen Managementtätigkeiten ausüben.

Beschränkungen der Verwaltung

In Dänemark gibt es keine Beschränkungen für die Ernennung ausländischer Geschäftsführer oder Manager.

Die Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten

Die Grundlage für das Haftungsmanagement im dänischen Recht ist im Wesentlichen dieselbe allgemeine Regel der Haftung für Fahrlässigkeit.

Die dänischen Gerichte sind nach wie vor zurückhaltend, wenn es darum geht, eine Haftung aufzuerlegen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass bestimmte Pflichten vernachlässigt wurden.

Verbindlichkeiten entstehen in den folgenden Situationen:

  • Vernachlässigung spezifischer, klar definierter Aufgaben, die durch das dänische Unternehmensgesetz, das Gesetz über den Jahresabschluss, die Satzung eines Unternehmens und grundlegende Rechtsprinzipien in Dänemark vorgeschrieben sind.
  • Bewusstes Verfolgen der eigenen Interessen der Führungskräfte und Direktoren oder zumindest der Interessen, die mit diesen Unternehmen verbunden sind.
  • Nichterfüllung der beruflichen Pflichten. Dies ist das häufigste Problem, das dazu führt, dass Gläubiger eine Entschädigung von der Geschäftsführung eines Unternehmens verlangen. Dies gilt für den Fall eines Verlustes, den die Gläubiger aufgrund von Fahrlässigkeit der Führungskräfte erlitten haben.

Wird festgestellt, dass Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats eines Unternehmens ihre Pflichten vernachlässigt haben, können sie von Geschädigten auf Entschädigung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden, was zu ihrem Ausschluss führen kann.

Haftung der Muttergesellschaft

Die Konzerngesellschaften werden als eigenständige juristische Personen geführt. Vor diesem Hintergrund kann eine Muttergesellschaft nicht für fahrlässige Handlungen ihrer in Dänemark ansässigen Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden, es sei denn, die Muttergesellschaft, die als Anteilseigner auftritt, hat fahrlässig gehandelt.

Dänemark Steuergesetzgebung

Steuerlich ansässige Unternehmen

Niedergelassene Unternehmen werden als steuerlich ansässig betrachtet, wenn sie in Dänemark gegründet und eingetragen wurden. Befindet sich der Hauptsitz der Geschäftsleitung eines Unternehmens in ausländischem Besitz in Dänemark, wird das Unternehmen auch als in Dänemark ansässig anerkannt und übernimmt daher die volle Steuerpflicht.

Nicht steuerlich ansässige Unternehmen

Nicht in Dänemark ansässige Unternehmen werden in Dänemark mit einer beschränkten Steuerpflicht veranlagt entsprechend ihrer Einkünfte, die sie aus verschiedenen Quellen mit Bezug zu Dänemark erzielen. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen eine Betriebsstätte, unbewegliches Vermögen, Tantiemen, Dividenden und kontrollierte Schulden in Dänemark hat.

Körperschaftssteuer

Für steuerlich ansässige Unternehmen gilt ein pauschaler Körperschaftsteuersatz von 22 % (2022) auf ihr weltweites Einkommen nach Abzug der Kosten.

Es ist wichtig zu wissen, dass dänische Unternehmen unter den folgenden Bedingungen keine Steuern auf Einkommen und Gewinne aus Betriebsstätten und Immobilien außerhalb Dänemarks zahlen müssen:

  • Das Herkunftsland hat nicht auf das Recht verzichtet, die Einkünfte und Gewinne aus der Zweigniederlassung oder dem Grundbesitz zu besteuern.
  • Die Betriebsstätte wäre nicht mit dem Die dänischen Steuervorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFC) veranlagt worden, wenn sie von vornherein ein Unternehmen gewesen wäre.
  • Das dänische Unternehmen hat sich gegen die internationale gemeinsame Besteuerung in Dänemark entschieden.

Die folgenden Gruppen werden in Dänemark für ihre Einkünfte aus Dänemark gemeinsam besteuert:

  • konzernverbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften, die in Dänemark steuerlich ansässig sind.
  • Betriebsstätten in Dänemark oder Gruppen von verbundenen Unternehmen, die nicht als in Dänemark steuerlich ansässig gelten.
  • Immobilien mit Sitz in Dänemark, die sich im Besitz der oben aufgeführten Unternehmen befinden.

Auf Antrag der Muttergesellschaft kann die gemeinsame Besteuerung auf nicht gebietsansässige, gruppenangehörige Unternehmen ausgedehnt werden. Das Einkommen aller konzernverbundenen ausländischen Unternehmen unterliegt in vollem Umfang der dänischen Körperschaftssteuer.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren für geistiges Eigentum

An ausländische Unternehmensaktionäre ausgeschüttete Dividenden

  • Ausländische Anteilseigner unterliegen in der Regel einer Steuer von 27 % auf Dividenden, die von Unternehmen in Dänemark ausgeschüttet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, die im Rahmen der dänischen Holdingregelung oder eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens gewährt werden.
  • Die Veranlagung der Dividendensteuer erfolgt in Form der Abgeltungssteuer.
  • Der ermäßigte Steuersatz im Rahmen bestimmter Steuerabkommen ist an der Quelle nicht anwendbar, die Steuerzahler müssen eine Erstattung beantragen.
  • Auf Dividenden, die an einen ausländischen Aktionär gezahlt werden, der Aktien einer Tochtergesellschaft oder eines Konzerns hält, wird keine Quellensteuer erhoben. Dies gilt nur, wenn die dänische Quellensteuer gemäß der Richtlinie 904/435/EWG des Rates über die Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften oder aufgrund eines bestehenden Steuerabkommens ermäßigt oder befreit ist.

Erhaltene Dividenden von ausländischen Unternehmen

Dividenden, die eine dänische Muttergesellschaft sowohl von dänischen als auch von ausländischen Tochtergesellschaften erhält, sind steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt nur für Dividenden aus Tochter- oder Konzernanteilen.

Zinszahlungen an ausländische Unternehmensaktionäre

Dividenden

  • Auf Zinszahlungen zwischen kontrollierten Unternehmen ist eine Quellensteuer von 25 % zu entrichten.
  • Die Quellensteuer ist im Allgemeinen auf Zinszahlungen an verbundene Unternehmen in Niedrigsteuerländern anwendbar, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zur Europäischen Union gehören.
  • Die Quellensteuer kann im Rahmen eines Steuerabkommens gemäß der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren reduziert oder erlassen werden.

An ausländische Anteilseigner gezahlte Lizenzgebühren für geistiges Eigentum

  • Von den Lizenzgebühren, die in Dänemark für Marken, Patente, technisches Wissen und vieles mehr gezahlt werden, wird eine Steuer von 25 % einbehalten.
  • Die Quellensteuer kann im Rahmen eines bestimmten Abkommens reduziert werden.
  • Die Quellensteuer ist nicht anwendbar, wenn die Lizenzgebühren der ständigen dänischen Niederlassung des Empfängers zuzurechnen sind oder wenn die Einnahmen in Dänemark unter den Schutz der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren fallen.

Dänemark Dünne Kapitalisierungsregeln

Die dänischen Vorschriften zur Unterkapitalisierung gelten für Folgendes:

  • Dänische juristische Personen, die Schulden bei einer dänischen oder ausländischen juristischen Person haben, die die dänische Person kontrolliert.
  • Ausländische juristische Personen, die von einem dänischen Unternehmen kontrolliert werden
  • Ausländisches oder dänisches Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle durch ein dänisches Unternehmen.

Zu den kontrollierten Schulden können auch Darlehen Dritter gehören, die vom kontrollierenden Aktionär und seinen verbundenen Unternehmen garantiert werden. Wenn das Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital 4:1 übersteigt, sind die Zinsen für den überschüssigen Teil einer kontrollierten Schuld nur dann abzugsfähig, wenn die kontrollierte Schuld 10 Mio. DKK übersteigt.

  • Die Zinsen können abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass er ein ähnliches Darlehen von einem Dritten ohne Sicherheiten von den Mehrheitsaktionären oder verbundenen Unternehmen erhalten kann.
  • Besteht die Gesamtschuld aus beherrschten Schulden und Schulden eines unabhängigen Dritten, so gilt die Beschränkung der Abzugsfähigkeit nur für die Zinsen auf die beherrschten Schulden.

Dänemark Verrechnungspreisregeln

  • Alle Transaktionen zwischen zwei Parteien müssen zu Marktbedingungen und in Übereinstimmung mit den vorherrschenden Bedingungen abgeschlossen werden OECD-Leitlinien .
  • Die dänischen Verrechnungspreisvorschriften werden auf dem Grundsatz des Fremdvergleichs beruhen.
  • Alle Transaktionen zwischen verbundenen Parteien müssen zu allgemeinen Marktbedingungen abgeschlossen werden, als ob die Parteien unabhängig voneinander wären.
  • Eine Verbindung zwischen zwei Parteien besteht, wenn ein Unternehmen oder eine natürliche Person direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile an dem betreffenden Unternehmen besitzt oder mehr als 50 % der Stimmen in dem betreffenden Unternehmen ausübt.

Für dänische Unternehmen ist die Erstellung einer schriftlichen Verrechnungspreisvereinbarung obligatorisch. Die Ausnahmeregelung gilt in der Regel für kleine und mittlere Unternehmen und für kontrollierte Transaktionen, die unabhängig von ihrer Häufigkeit und ihrem Umfang als unwesentlich gelten.

Dänemark Zollabgaben

  • Auf Einfuhren nach Dänemark aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird eine Mehrwertsteuer von 25 % erhoben, die vom Importeur zu zahlen ist.
  • Zölle und Verbrauchssteuern sind vom Importeur zu zahlen.
  • Die Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union und an mehrwertsteuerlich registrierte Händler in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt zum Nulltarif.

Dänemark Doppelbesteuerungsabkommen

Bis heute hat Dänemark bis zu 70 Steuerabkommen abgeschlossen, die sich alle auf das OECD-Musterabkommen zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen.

Für ausländische Investoren bedeutet der Eintritt in einen völlig anderen Markt, dass sie die unterschiedlichen Anforderungen an die Unternehmensgründung, den rechtlichen und regulatorischen Rahmen, die Steuervorschriften und alle Aspekte der Unternehmensführung erfüllen müssen. Damalion verfügt über ein engagiertes Expertenteam, das Sie dabei unterstützt, alle geltenden Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Mit unserem teuren Globales Dienstleistungsnetz machen wir Unternehmensgründung einen reibungslosen und nahtlosen Prozess. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten um mehr darüber zu erfahren, wie Sie Ihre Präsenz in Dänemark auf die effizienteste Art und Weise aufbauen können.

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