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Die strategische Lage, die politische und soziale Stabilität, der hohe Lebensstandard und die unternehmensfreundliche Politik, die Innovationen fördert, sind einige der Gründe, warum sich Unternehmer für eine Unternehmensgründung in Luxemburg entscheiden.

Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer Handelsgesellschaft in Luxemburg

Um ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen, müssen Sie mehrere Schritte unternehmen, die im Folgenden vereinfacht dargestellt werden:

Erstellen Sie einen Businessplan für Ihr luxemburgisches Startup

Die Ausarbeitung eines Geschäftsplans ist das erste, was bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg zu beachten ist. Ein Geschäftsplan hilft Ihnen, alle Faktoren des Projekts zu durchdenken. Ein Businessplan muss nicht kompliziert sein, sondern lediglich grundlegende Fragen zum Projekt beantworten.

Welches Produkt/welche Dienstleistung haben Sie gewählt? Wer wird es kaufen und warum? Wer sind Ihre Konkurrenten und was macht Sie einzigartig? Beantworten Sie diese Fragen und Sie sind startklar.

Wählen Sie die Rechtsform des Unternehmens

Unabhängig von der Größe und Art des Unternehmens ist es für Unternehmer wichtig, eine Rechtsform zu wählen, die zu ihrer Tätigkeit passt. Die wichtigsten Arten von Unternehmen in Luxemburg sind die folgenden:

  • Einzelunternehmen: Diese Unternehmensform wird hauptsächlich von einem Gewerbetreibenden, einem Handwerker oder einem selbständigen Geistesarbeiter gegründet. Wie bereits angedeutet, haften die Inhaber eines Einzelunternehmens unbeschränkt, und das Unternehmen und der Inhaber werden vor dem Gesetz als eine Einheit betrachtet.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societe Anonyme oder SA.): Dies ist eine der beliebtesten Arten von Unternehmen in Luxemburg. Diese Einrichtungen werden in der Regel von Großunternehmen eröffnet, stehen aber auch KMU zur Verfügung.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung(Société à Responsabilité Limitée oder S.A.R.L.): Die meisten in Luxemburg gegründeten Unternehmen werden in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Diese Gesellschaftsformen weisen sowohl Merkmale von Kapitalgesellschaften als auch von Personengesellschaften auf. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Luxemburg muss 2 bis 100 Aktionäre haben.
  • Die vereinfachte Gesellschaft (SARL-S): Um mehr Menschen den Zugang zum Unternehmertum zu ermöglichen, wurde 2017 in Luxemburg die neue Form der SARL-S geschaffen. Die SARL-S ist mit der klassischen SARL identisch, erfordert jedoch ein geringeres Stammkapital.

Ihren eingetragenen Firmensitz in Luxemburg gründen

Ein eingetragener Firmensitz ist ein Ort in Luxemburg, an dem Sie arbeiten dürfen und der an die Geschäftstätigkeiten angepasst ist, die Sie dort ausüben wollen. Je nach Art der Geschäftstätigkeit kann es sich dabei um einen eigens für das Unternehmen angemieteten Raum oder um einen speziellen Raum in der Privatwohnung des Eigentümers handeln. Auch in Luxemburg gibt es einige Coworking Spaces, die für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

Erhalt einer Geschäftslizenz

Alle Unternehmen, die sich in Luxemburg niederlassen, müssen die erforderliche staatliche Geschäftsgenehmigung beantragen.

Um eine erfolgreiche Bewerbung einzureichen, sind folgende Dinge erforderlich:

  • Wohnsitz in Luxemburg
  • erforderliche Qualifikationen,
  • einen einwandfreien beruflichen Ruf und
  • eine feste und geeignete Betriebsstätte (ein eingetragener Firmensitz)

Die Tätigkeiten in Handel, Handwerk und Industrie sowie bestimmte Berufe sind in Luxemburg erlaubnispflichtig.

Registrieren Sie Ihr luxemburgisches Unternehmen

  • Entwurf der Satzung: Die Satzung ist das Gründungsdokument und die wichtige Charta des Unternehmens, in der die Regeln für die Tätigkeit des Unternehmens festgelegt sind. Der Gesellschaftsvertrag macht die Gesellschaft zu einer juristischen Person, so dass sie als solche handeln und Verpflichtungen gegenüber Dritten eingehen kann.
  • Eintragung ins Handels- und Gesellschaftsregister: Das Unternehmen muss im Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen sein. Prüfen Sie zunächst die Verfügbarkeit des Firmennamens. Registrieren Sie sich dann mit einem Luxtrust-Zertifikat oder persönlich in der Geschäftsstelle in Luxemburg.

Zusätzliche Formalitäten

Nach der Eintragung der Gesellschaft sind zusätzliche Formalitäten bei anderen luxemburgischen Verwaltungsstellen zu erledigen. Der Inhaber des Unternehmens muss als Selbständiger oder als Arbeitgeber (wenn er beabsichtigt, Personal einzustellen) bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet sein.

Der Eigentümer muss sich außerdem bei der luxemburgischen Steuerbehörde für die Einkommenssteuer und bei der Behörde für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Außerdem muss jeder Drittstaatsangehörige, der sich länger als drei Monate (zu geschäftlichen Zwecken) in Luxemburg aufhalten will, vor der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Luxemburg verfügt über eine attraktive Wirtschaft und eine bedeutende Unterstützung durch die Regierung. Dies macht die Region zu einem idealen Standort für die Ansiedlung von Unternehmen.

Um Ihr Unternehmen in Luxemburg zu gründen, wenden Sie sich am besten gleich an Ihren Damalion-Experten.