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Um ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen, müssen Sie mehrere Anforderungen berücksichtigen und wissen, welche Art von Unternehmen Sie gründen möchten. Es ist also wichtig, den Status des Unternehmens zu wählen, der dem gewünschten entspricht, um in Zukunft erfolgreich zu sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesellschaftsformen in Luxemburg und das Verfahren zu ihrer Eintragung erläutert.

Verschiedene Gesellschaftsformen in Luxemburg

Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à.r.l./Société à Responsabilité Limitée)

Dies wird häufig bei zwischenbetrieblichen Umstrukturierungen oder bei Unternehmen jeglicher Art von durchschnittlicher Größe genutzt. Das Gesellschaftsrecht ermöglicht der S.à r.l. Flexibilität in ihrer Organisation und der Struktur ihrer Verwaltung. Die Aktionäre der S.à r.l. unterliegen einer beschränkten Haftung. Für die Gründung einer S.à r.l. sind mindestens ein Direktor und ein Aktionär erforderlich. Das Stammkapital muss mindestens 12.000 EUR betragen und kann in anderen Währungen eingezahlt werden. Die Aktien der S.à r.l.-Gesellschaft sind nicht handelbar und können nicht öffentlich gehandelt werden.

Die Aktionäre können die Übertragung von Aktien an Dritte kontrollieren, da dies gesetzlich verboten ist.

Wenn die Auflösung einer S.à r.l. unumgänglich ist, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A. – Société Anonyme) oder S.A.

Die luxemburgische Aktiengesellschaft (S.A. oder société anonyme) ist die zweithäufigste Unternehmensform in Luxemburg. Sie profitiert von einem geregelten Rechtsrahmen nach dem Aktiengesetz und zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Aktien sowohl handelbar als auch übertragbar sind.

Die Anteilseigner einer SA unterliegen einer beschränkten Haftung, die sie vor den Schulden und Pflichten der Gesellschaft schützt. Die Anteilseigner verlieren nur ihren investierbaren Anteil und ihren Beitrag zum Kapital. Um eine S.A. zu gründen, muss es mindestens einen Geschäftsführer und einen Aktionär geben. Das Mindestaktienkapital einer S.A. beträgt 31.000 EUR.

Es ist möglich, unter bestimmten Bedingungen stimmrechtslose Aktien auszugeben. Der Zugang zu den Finanzmärkten wird durch die öffentliche oder private Emission von Anleihen oder die Notierung an der Börse ermöglicht.

SAS – Société par Actions Simplifiée

Die SAS ist eine Gesellschaftsform, die der S.A. sehr ähnlich ist, die vor kurzem in das luxemburgische Rechtssystem eingeführt wurde. Es handelt sich um eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und die aus einer oder mehreren Personen besteht.

Die Gründung einer luxemburgischen SAS unterliegt den gleichen Formalitäten wie die Gründung einer SA und muss von einem Notar vorgenommen werden. Für die Gründung einer SAS ist mindestens ein Partner erforderlich.

Eine SAS darf keine öffentliche Ausgabe von Aktien vornehmen, und das erforderliche Kapital einer SAS beträgt mindestens 30.000 €.

Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Simplified LLCs / SARL-S)

Um mehr über die Sàrl-S oder vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erfahren, lesen Sie bitte: Sàrl-S zur Gründung Ihres Unternehmens in Luxemburg.

Einzelfirma

Ein Einzelunternehmen ist eine Person, die ihre Tätigkeit in eigenem Namen ausübt. Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die hauptsächlich von einem Gewerbetreibenden, Handwerker, Kunsthandwerker oder einem selbständigen Geistesarbeiter gegründet wird. Der Einzelunternehmer trifft die Entscheidungen allein und trägt die alleinige Verantwortung für die Finanzierung des Unternehmens, übernimmt also die volle Verantwortung gegenüber Dritten und setzt sein persönliches Vermögen ein. Das Unternehmen und der Eigentümer werden vor dem Gesetz als eine Einheit betrachtet. Einzelunternehmer müssen sich bei der Gemeinsamen Stelle für soziale Sicherheit anmelden. So können sie im Bedarfsfall über sozialen Schutz verfügen.

Erforderliche Dokumente für die Gründung einer luxemburgischen Gesellschaft

Unternehmer und Investoren, die in Luxemburg ein eigenes Unternehmen gründen wollen, sollten die folgenden Dokumente vorweisen können:

Persönlich Dokumente

  • Ausweis(e) der Personen, die in dem Unternehmen eine Rolle spielen werden,
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • ein Auszug aus dem Strafregister
  • Eine notarielle Bescheinigung der persönlichen Nicht-Konkursfähigkeit
  • Ein Hochschulabschluss.

Unternehmensdokumente

  • Satzung und Gründungsurkunde
  • Informationen zum Anfangskapital
  • Informationen über die Aktionäre und Direktoren
  • Bescheinigung der Bank über die Kapitaleinlage.

Schritte zur Firmengründung in Luxemburg

  • Auswahl des Firmennamens.
  • Informationen über die Aktivitäten geben.
  • Eröffnung eines Geschäftskontos.
  • Einbringung von genehmigtem Kapital.
  • Notarielle Beglaubigung der entsprechenden Dokumente.
  • Eintragung von Daten in das Handelsregister.
  • Zuweisung der Steueridentifikationsnummer.

Da Luxemburg ein kleines Land ist, sind die Bearbeitungszeiten im Vergleich zu anderen Ländern recht kurz. Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Zeit für die Beschaffung von Genehmigungen nur wenige Wochen beträgt.

Vorteile einer Geschäftseröffnung in Luxemburg

Zunächst einmal bleibt Luxemburg in der Wirtschaftskrise stabil.

Luxemburg ist eine der aufnahmefähigsten Volkswirtschaften der Welt. Es gibt nur wenige Devisenkontrollen und ausländisches Kapital kann frei fließen, was dem Land wiederum ein unbestritten wirtschaftsfreundliches Umfeld verschafft.

Das Land ist ein globales Finanzzentrum mit einem großen Bankensektor und einer florierenden Investmentfondsindustrie. Außerdem gehört sie zu den Ländern mit der niedrigsten Staatsverschuldung in der Europäischen Union. Luxemburg ist vor allem wegen seiner günstigen steuerlichen und rechtlichen Regelungen attraktiv.

Wenn Sie den luxemburgischen Markt ins Auge fassen, ist es wichtig, einen erfahrenen Verbündeten zu haben, der die lokalen Anforderungen kennt. Mit unserem Wissen liefert Damalion die Informationen, die Sie für Ihre Geschäftstätigkeit in Luxemburg benötigen.

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