Seite wählen

Wie können amerikanische Investmentfonds ihre Master-Feeder-Fonds in Luxemburg einrichten?

von | Jan. 29, 2023 | Investmentfonds, PE/VC/Business Angels, Privates Eigenkapital, Vermögensverwaltung

Luxemburg ist ein kleines Land in Westeuropa, das vom Meer eingeschlossen ist. Sie ist bekannt für ihre starke Wirtschaft und ihren Status als globales Zentrum für die Investmentfondsindustrie. Das Land zieht seit langem ausländische Investoren an und beherbergt eine große Anzahl von Investmentfonds, darunter viele, die als “Master-Feeder”-Strukturen eingerichtet sind.

Ein Master-Feeder-Fonds ist eine Art von Investmentfondsstruktur, bei der ein einziger “Master”-Fonds ein diversifiziertes Portfolio von Vermögenswerten hält und “Feeder”-Fonds eingerichtet werden, um in den Master-Fonds zu investieren. Diese Struktur ermöglicht eine größere Flexibilität und Effizienz bei der Verwaltung des Fondsvermögens und bietet den Anlegern die Möglichkeit, über die Feeder-Fonds auf das Portfolio des Master-Fonds zuzugreifen.

Die Einrichtung eines Master-Feeder-Fonds in Luxemburg kann ein komplexer Prozess sein, bietet aber eine Reihe von Vorteilen für amerikanische Investmentfonds. Einer der Hauptvorteile ist der rechtliche und regulatorische Rahmen des Landes, der die Investmentfondsindustrie unterstützt. Luxemburg verfügt über ein umfassendes Paket von Gesetzen und Vorschriften, die den Betrieb von Investmentfonds regeln. Diese Gesetze sollen ein hohes Maß an Anlegerschutz gewährleisten und sicherstellen, dass die Fonds auf transparente und effiziente Weise betrieben werden.

Ein weiterer Vorteil der Einrichtung eines Master-Feeder-Fonds in Luxemburg ist das steuerliche Umfeld des Landes. Luxemburg hat ein günstiges Steuersystem für Investmentfonds, was zu erheblichen Einsparungen für amerikanische Investmentfonds führen kann. Das Land hat eine Reihe von Steuerabkommen mit anderen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, abgeschlossen, die dazu beitragen können, die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen zu verringern oder zu beseitigen.

Um einen Master-Feeder-Fonds in Luxemburg einzurichten, muss ein amerikanischer Investmentfonds mit einer Reihe von Dienstleistern zusammenarbeiten, darunter ein lokaler Fondsverwalter, eine lokale Depotbank und eine lokale Anwaltskanzlei. Diese Dienstleister werden dafür verantwortlich sein, dass der Fonds in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften eingerichtet wird, und sie werden auch für die laufende Unterstützung und die Dienstleistungen für den Fonds verantwortlich sein.

Sobald der Fonds gegründet ist, muss er bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) registriert werden, die für die Aufsicht über Investmentfonds in Luxemburg zuständig ist. Die CSSF wird die Angebotsunterlagen und andere Materialien des Fonds prüfen und auch Inspektionen vor Ort durchführen, um sicherzustellen, dass der Fonds in Übereinstimmung mit allen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften betrieben wird.

Neben der CSSF müssen amerikanische Investmentfonds, die Master-Feeder-Fonds in Luxemburg einrichten, auch die Vorschriften der Securities and Exchange Commission (SEC) in den Vereinigten Staaten einhalten. Dies erfordert in der Regel, dass sich der Fonds bei der SEC registrieren lässt und regelmäßig Berichte bei der Behörde einreicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einrichtung eines Master-Feeder-Fonds in Luxemburg ein komplexer Prozess sein kann, der jedoch für amerikanische Investmentfonds eine Reihe von Vorteilen bietet. Der rechtliche und regulatorische Rahmen, das günstige steuerliche Umfeld und das gut etablierte Ökosystem der Dienstleistungsanbieter machen das Land zu einem attraktiven Standort für amerikanische Investmentfonds, die Zugang zum europäischen Markt suchen. Durch die Zusammenarbeit mit lokalen Dienstleistern und die Einhaltung lokaler und amerikanischer Vorschriften können amerikanische Investmentfonds einen Master-Feeder-Fonds in Luxemburg einrichten und die Vorteile der luxemburgischen Investmentfondsindustrie nutzen.

Damalion-Experten helfen amerikanischen Investmentgesellschaften bei der Einrichtung ihres Master-Feeder-Fonds in Luxemburg. Bitte kontaktieren Sie jetzt Ihre Damalion-Experten.

Damalion – Luxembourg

Wie amerikanische Investmentfonds ihre Master–Feeder-Fonds in Luxemburg einrichten — Häufige rechtliche Fragen

Für US-Sponsoren und ihre Rechtsberater • Luxemburg bietet 2025 flexible Master–Feeder-Strukturen (RAIF, SIF, SICAR, nicht regulierte SCSp) unter der EU-AIFMD. Diese Seite gibt kurze, präzise rechtliche Antworten. Es handelt sich um allgemeine Informationen und nicht um Rechts- oder Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert:
Kontext 2025:
  • Luxemburg bleibt der führende EU-Fondsstandort für grenzüberschreitende Master–Feeder-Strukturen, die von US-Managern für das Marketing an professionelle Anleger nach AIFMD genutzt werden.
  • Die Wahl des Vehikels und das Steuerprofil hängen von der Investorenzusammensetzung (US-steuerpflichtig, US-steuerbefreit, Nicht-US), der Anlagestrategie und den Governance-Präferenzen ab.

Häufig gestellte Fragen — rechtliche Antworten

1) Was ist ein Master–Feeder-Fonds im luxemburgischen Kontext?
Eine Struktur, bei der zwei oder mehr Feeder-Fonds im Wesentlichen das gesamte Vermögen in einen einzigen Master-Fonds investieren, der einheitlich verwaltet wird. Der Master ist häufig ein luxemburgischer RAIF (SICAV oder SCS/SCSp) oder eine nicht regulierte SCSp mit externem AIFM. US- und andere Feeder allokieren in den Master unter einer Strategie und einem Portfolio.
2) Welche luxemburgischen Vehikel werden typischerweise für den Master genutzt?
Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) als SICAV oder SCS/SCSp; Specialized Investment Fund (SIF); SICAR für Risikokapital; oder eine nicht regulierte SCSp als AIF. Die Wahl richtet sich nach Asset-Scope, Anlegerkreis, Timing und dem gewünschten Aufsichtsrahmen.
3) Kann der Master steuertransparent sein?
Ja. Eine SCSp ist in Luxemburg grundsätzlich steuertransparent für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer (vorbehaltlich spezifischer Regeln). Ein SICAV-Master ist in der Regel steuerlich intransparent. Das Ergebnis ist auf Anleger- und Asset-Ebene zu prüfen.
4) Wo sind gängige Standorte für Feeder von US-Sponsoren?
US-Feeder (z. B. Delaware LP/LLC) für US-steuerpflichtige Anleger; eine „Blocker“-Kapitalgesellschaft als Feeder für US-steuerbefreite Anleger zur Minderung von UBTI; ein luxemburgischer oder Cayman-Feeder für Nicht-US-Anleger. Jeder Feeder folgt seinem Heimatrecht und Steuerregime und investiert dann in den luxemburgischen Master.
5) Benötigen luxemburgische Master eine CSSF-Genehmigung?
RAIFs benötigen keine vorherige Genehmigung der CSSF, müssen aber einen zugelassenen AIFM bestellen und das RAIF-Gesetz einhalten. SIFs und SICARs sind genehmigungspflichtig und stehen unter CSSF-Aufsicht. Nicht regulierte SCSps sind nicht an sich genehmigungspflichtig; handelt es sich um AIFs, fallen sie über ihren AIFM unter die AIFMD.
6) Wer darf in einen RAIF- oder SIF-Master investieren?
Professionelle oder „well-informed“ Anleger nach luxemburgischem Recht. Mindestanlagebeträge und Kenntnisanforderungen gelten. Privatanleger sind nicht zugelassen.
7) Welche Governance-Funktionen sind zwingend?
Je nach Vehikel: AIFM (extern oder, wo zulässig, intern), Portfoliomanager/Delegierte, Depotbank in Luxemburg, Zentralverwaltungsstelle, Abschlussprüfer sowie Compliance-/AML-Funktionen. Board- oder GP-Governance gilt je nach Kapital- oder Personengesellschaftsform.
8) Wie sind Angebotsunterlagen aufgebaut?
Der Master verfügt über ein konstitutives Dokument (Satzung oder LPA), ein Angebotsdokument (bei RAIF das „issuing document“) und AIFMD-Offenlegungen. Jeder Feeder gibt sein eigenes PPM heraus, das die Investition in den Master und die Risiken kohärent zum konsolidierten Portfolio beschreibt.
9) Welche Marketingregeln gelten in der EU?
Das Marketing an professionelle Anleger in der EU erfolgt über den AIFMD-Pass, wenn ein zugelassener EU-AIFM einen EU-AIF (z. B. luxemburgischer RAIF/SIF/SICAR) verwaltet. Regeln zu Pre-Marketing und nationale Notifizierungen sind einzuhalten.
10) Wie interagieren US-Vorschriften (Advisers Act, SEC, CFTC)?
US-Manager beachten Registrierung oder Ausnahmen nach dem U.S. Investment Advisers Act, Form-ADV-Pflichten, CFTC-Aspekte bei Commodity-Interessen sowie Privatemissions-Ausnahmen (Reg D/Reg S). Diese Pflichten sind getrennt von luxemburgischem Recht zu betrachten.
11) Was sind die wichtigsten Steuermerkmale auf Master-Ebene in Luxemburg?
SCSp-Master sind in Luxemburg grundsätzlich steuertransparent. Körperschaftliche Master (z. B. SICAV-RAIF je nach Regime) können von Ertragsteuern befreit sein, unterliegen aber ggf. einer jährlichen Abonnementssteuer. Abkommenszugang hängt vom Vehikeltyp und der Substanz ab.
12) Nutzt der Master Doppelbesteuerungsabkommen?
Steuertransparente SCSps beanspruchen in der Regel keine Abkommen auf Fondsebene; Entlastung wird auf Anleger- oder Blocker-Ebene geprüft. Abkommenszugang für Körperschaftsvehikel hängt von Regime und Substanz ab. Maßgeblich sind die örtlichen Gesetze und die Faktenlage.
13) Wie werden US-steuerbefreite Anleger vor UBTI geschützt?
Üblicherweise durch Zwischenschaltung eines „Blocker“-Unternehmens (oft Kapitalgesellschaft) zwischen Feeder und Einkünften, die UBTI auslösen könnten, insbesondere bei Leverage-Strategien oder ECI-relevanten Assets. Die Struktur wird an die Anlegeranforderungen angepasst.
14) Welche Anforderungen gelten für Depotbank und Verwahrung?
EU-AIFs müssen eine luxemburgische Depotbank bestellen. Die Depotbank verwahrt Finanzinstrumente, verifiziert das Eigentum an sonstigen Vermögenswerten und überwacht den Zahlungsverkehr sowie bestimmte Fondsvorgänge gemäß AIFMD.
15) Welche Erwartungen gelten für Rechnungslegung und Abschlussprüfung?
Jährliche Abschlüsse sind auf Master-Ebene nach Rechtsform und Fondsregime zu erstellen. Ein zugelassener Abschlussprüfer (réviseur d’entreprises agréé) prüft, wo erforderlich (z. B. RAIF, SIF, SICAR). Konsolidierungspflichten können je nach Form und Kontrolle bestehen.
16) Wie werden Managementgebühren und Carried Interest geregelt?
Gebühren werden auf Master- und/oder Feeder-Ebene gemäß den Dokumenten festgelegt. Carried Interest wird meist auf Master- oder GP-Ebene umgesetzt. Luxemburg bietet Mechanismen für Carried Interest und Co-Investments; die steuerliche Behandlung hängt vom Status und der Substanz der Beteiligten ab.
17) Welche AML/CFT- und Anleger-Due-Diligence gelten?
Luxemburgische AML/CFT-Vorschriften sind anwendbar. AIFM, Administrator und Depotbank führen KYC, Mittelherkunftsprüfungen, PEP-/Sanktionsscreenings und laufende Überwachung durch. Für US-Sponsoren können OFAC-Aspekte zu beachten sein.
18) Gibt es Substanzerwartungen in Luxemburg?
Ja. Effektive Entscheidungsfindung, angemessene Board/GP-Aufsicht, lokale Schlüsselfunktionen (AIFM, Depotbank, Administrator) und ordnungsgemäße Dokumentation werden erwartet. Substanz stützt zudem Aufsichts- und Steueranalysen.
19) Können Feeder unterschiedliche Gebühren oder Währungsklassen umsetzen?
Ja, sofern Gleichbehandlungsgrundsätze eingehalten und die Offenlegungen klar sind. Anteil-/Beteiligungsklassen und Side Letters müssen mit den Fondsdokumenten und AIFMD-Regeln übereinstimmen.
20) Mit welchem Zeitrahmen sollten US-Sponsoren rechnen?
Die Ausarbeitung der Dokumente, das Onboarding der Dienstleister und die Bestellung von AIFM/Depotbank können zügig erfolgen. RAIFs sind in der Regel schneller als genehmigungspflichtige Regime, da keine vorherige CSSF-Zustimmung nötig ist. Der tatsächliche Zeitrahmen hängt von Vorbereitung, Anlegerbereitschaft und Asset-Komplexität ab.

Weiterführende Inhalte auf Damalion

  • Launching your Master–Feeder Fund Structure in Luxembourg
  • Luxembourg Feeder Funds — Overview
  • Special Limited Partnership (SCSp) — Investment Funds
  • How to Incorporate a RAIF
  • RAIF vs. SIF

 

  • 1456x180 Yellow – Luxembourg
  • 1456x180 1 – Luxembourg

Categories