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Umfassender Leitfaden zur Strukturierung Ihrer Investitionen mit der Luxemburger Special Limited Partnership (SLP oder ScSp)

von | Sep. 2, 2023 | Strukturierung von Unternehmen

In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Investitionen hat sich die Luxemburger Spezialkommanditgesellschaft (ScSp ) als wertvolles und vielseitiges Instrument erwiesen. Ähnlich wie eine traditionelle Kommanditgesellschaft bietet die ScSp (Société en commandite spéciale S.c.Sp auf Französisch, Special Limited Partnership (SLP) auf Englisch) einzigartige Vorteile, die sie zu einer attraktiven Wahl für Investmentfonds machen. In diesem umfassenden Leitfaden werden wir die Feinheiten der ScSp, ihre Gründung, Verwaltung und verschiedene für Investoren und Unternehmen wichtige Aspekte untersuchen.

Die ScSp: Eine neue Grenze für Investitionsstrukturen

Die Special Limited Partnership, abgekürzt SCSp, ist eine relativ neue Ergänzung in der Finanzlandschaft. Obwohl sie Ähnlichkeiten mit einer traditionellen Kommanditgesellschaft aufweist, bietet die SCSp deutliche Vorteile, die speziell auf Investmentfonds zugeschnitten sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der SCSp um eine kommerzielle Einheit handelt, die sich jedoch dadurch auszeichnet, dass sie keine Rechtspersönlichkeit besitzt, was sie von anderen Unternehmensstrukturen unterscheidet.

Wer sollte den ScSp in Betracht ziehen?

Bevor man sich in die Welt der Spezialkommanditgesellschaft (Special Limited Partnership, SCSp) wagt, sollte man sich darüber klar werden, wer von diesem Anlageinstrument profitiert. Zur Gründung einer luxemburgischen SLP/SCSp sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, von denen mindestens einer als Komplementär und einer als Kommanditist fungiert. Insbesondere kann eine juristische Person auch Partner einer SLP/SCSp werden, was Flexibilität bei der Strukturierung von Partnerschaften bietet. Es ist wichtig zu betonen, dass die SCSp selbst keine Rechtspersönlichkeit besitzt und ihre Identität mit der ihrer Partner verwoben ist.

Voraussetzungen für die Einrichtung eines ScSp

Jeder Investor, der die Gründung einer luxemburgischen SLP oder SCSp in Erwägung zieht, um in Luxemburg geschäftlich tätig zu werden, muss zunächst die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen für seine beabsichtigten Aktivitäten einholen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die Sicherstellung, dass die Komplementäre über die erforderlichen Genehmigungen zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit verfügen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht für Kommanditisten.

Die Kosten für die Einrichtung eines ScSp

Die Einrichtung eines ScSp ist mit verschiedenen Kosten verbunden, unter anderem:

  1. Die Kosten für die Veröffentlichung im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés – RCS).
  2. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit administrativen Genehmigungen.
  3. Notargebühren (nicht gesetzlich vorgeschrieben, fallen aber häufig an).

Navigieren durch den Gründungsprozess

Der Prozess der Gründung einer ScSp beginnt mit dem Entwurf einer Gründungsurkunde, die auch als Gesellschaftsvertrag bezeichnet wird. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Vereinbarung privat geschlossen werden kann und keine notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Schlüsselelemente der Gründungsurkunde

Die Partnerschaftsvereinbarung muss wesentliche Details enthalten, unter anderem:

  1. Name des Unternehmens und Anschrift des eingetragenen Firmensitzes.
  2. Eine klare Definition des Unternehmenszwecks.
  3. Eine umfassende Beschreibung der Beiträge der einzelnen Partner.

Diese Gründungsurkunde muss dann in Form eines Auszugs zur amtlichen Eintragung beim RCS eingereicht werden.

Name und Anschrift des Unternehmens

Die ScSp muss einen in der Gründungsurkunde festgelegten Firmennamen haben. Dieser Name kann entweder eindeutig sein oder mit dem Zweck des Unternehmens übereinstimmen. Der gewählte Name muss unbedingt einzigartig sein und darf nicht mit dem Namen eines anderen Unternehmens identisch sein. Potenzielle Antragsteller können die Verfügbarkeit von Namen durch Kontaktaufnahme mit dem RCS überprüfen.

Dauer und Flexibilität

Ein ScSp kann für eine begrenzte oder unbegrenzte Dauer eingerichtet werden und bietet Flexibilität bei der Strukturierung von Investitionen. Außerdem kann sie während ihres Bestehens ihre Gesellschaftsform durch Beschlüsse der Gesellschafter ändern, was zur Schaffung einer neuen Rechtspersönlichkeit führt.

Auflösungsangelegenheiten

Die Auflösung einer SCSp kann auf verschiedene Weise erfolgen, unter anderem durch:

  • Automatische Auflösung nach Ablauf der in der Gründungsurkunde festgelegten Dauer.
  • Freiwillige Auflösung durch einen Mehrheitsbeschluss von drei Vierteln der Eigentumsanteile, sofern in der Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
  • Ersetzung des einzigen Komplementärs unter bestimmten, im Gesellschaftsvertrag festgelegten Umständen.
  • Rechtliche Auflösung aufgrund rechtswidriger Handlungen.

Im Falle einer freiwilligen Auflösung sind besondere Verwaltungsbescheinigungen erforderlich, u. a. von der Datenverarbeitungs-, Mitgliedschafts- und Beitragsstelle des Gemeinsamen Zentrums für Soziale Sicherheit, dem luxemburgischen Finanzamt und der Behörde für Eintragungsgebühren, Nachlässe und Mehrwertsteuer.

Verstehen der Kapitalstruktur

Bei einer ScSp wird das Kapital durch Eigentumsanteile repräsentiert, wobei kein Mindestkapital erforderlich ist. Im Gesellschaftsvertrag muss die Höhe des Stammkapitals oder der Wert der Einlagen der einzelnen Komplementäre und Kommanditisten ausdrücklich angegeben werden. Beiträge können in verschiedenen Formen erfolgen, z. B. in Form von Bargeld, Sachleistungen oder “in der Industrie” (z. B. in Form von Dienstleistungen oder Know-how), und sie können im Laufe der Zeit geleistet werden. Der Gesellschaftsvertrag legt die Bedingungen für diese Beiträge fest, die nicht von einem Wirtschaftsprüfer bewertet werden müssen und auch nicht zum Zeitpunkt der Gründung geleistet werden. Außerdem hat ein ScSp die Möglichkeit, Schuldverschreibungen auszugeben.

Ausschüttung einer Dividende

Die Ausschüttung von Dividenden innerhalb einer ScSp unterliegt dem Gesellschaftsvertrag. Enthält die Vereinbarung keine Angaben zu diesem Punkt, werden die Dividenden proportional zu den Eigentumsanteilen der Partner verteilt.

Eigentumsverhältnisse Anteilsstruktur

Die Eigentumsanteile innerhalb einer SCSp müssen in Form von Namensaktien vorliegen. Die Bedingungen und Verfahren für die Übertragung von Eigentumsanteilen sind in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Übertragungen, Unterteilungen oder Verpfändungen von Eigentumsanteilen unter Androhung der Nichtigkeit mit den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Bedingungen übereinstimmen müssen.

Organisatorische Struktur: Verwaltungsorgane

Der Entscheidungsfindungsprozess und die Organisationsstruktur einer SCSp drehen sich um die Generalversammlung der Partner, die für das Funktionieren der Einheit von zentraler Bedeutung ist.

Generalversammlung der Partner

Die Generalversammlung ist die Plattform, auf der die Partner wichtige Entscheidungen treffen. Zwar kann der Gesellschaftsvertrag besondere Bestimmungen für die Funktionsweise der SCSp enthalten, doch gelten in Ermangelung solcher Bestimmungen Standardregeln.

Die Beschlüsse der Generalversammlung umfassen folgende Punkte:

  • Änderungen der Partnerschaftsvereinbarung.
  • Änderungen der Staatsangehörigkeit des ScSp.
  • Die Umwandlung oder Liquidation der ScSp.

Diese Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Eigentumsanteile, wobei sich das Stimmrecht nach dem Anteil der gehaltenen Eigentumsanteile richtet. Die Jahresabschlüsse werden auf Hauptversammlungen genehmigt, die vom Geschäftsführer einberufen oder von Gesellschaftern initiiert werden können, die mehr als die Hälfte der Eigentumsanteile halten. In Fällen, in denen sich die Gesellschafter nicht physisch versammeln können, kann eine schriftliche Konsultation die Hauptversammlung ersetzen, so dass die Gesellschafter ihre Stimmen schriftlich abgeben können.

Tägliche Verwaltung des ScSp

Die ScSp wird von einem oder mehreren Managern verwaltet, die persönlich haftende Gesellschafter sein können, aber nicht müssen. Die Ernennung der Geschäftsführer erfolgt nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regeln. In Fällen, in denen der Vertrag keine Angaben zur Ernennung von Geschäftsführern enthält, sind alle persönlich haftenden Gesellschafter befugt, im Namen der Gesellschaft zu handeln. Es ist wichtig zu wissen, dass Manager keine Handelstätigkeiten ausüben dürfen.

Die Führungskräfte vertreten das Unternehmen gegenüber Dritten und in Gerichtsverfahren, sei es als Kläger oder als Beklagter.

Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Das Verständnis des Ausmaßes der Haftung innerhalb eines ScSp ist für alle beteiligten Partner und Manager von entscheidender Bedeutung.

Haftung der Komplementäre

Die persönlich haftenden Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen des Unternehmens. Das bedeutet, dass sie persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht werden können.

Haftung der Kommanditisten

Kommanditisten hingegen haften nur begrenzt, was sich nach ihren Eigentumsanteilen richtet. Diese Haftung kann, wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt, durch Urkunden verbrieft werden, muss aber nicht. Den Kommanditisten ist es jedoch untersagt, im Namen der Gesellschaft Verwaltungstätigkeiten auszuüben oder sich regelmäßig an Verwaltungstätigkeiten mit Dritten zu beteiligen. Ein Verstoß gegen diese Beschränkungen würde zum Verlust des Status der beschränkten Haftung führen.

Haftung von Managern

Geschäftsführer, die nicht persönlich haftende Gesellschafter sind, sind Vertreter der Gesellschaft und haften nur für ein Fehlverhalten bei der Ausübung ihres Mandats. Sie sind befugt, den SLP/ScSp rechtlich zu binden. Wichtig ist, dass Einschränkungen der Befugnisse eines Verwalters für Dritte nicht bindend sind, auch wenn sie veröffentlicht werden. Durch den Gesellschaftsvertrag kann jedoch die Verantwortung für die Vertretung des Unternehmens in verschiedenen Funktionen einem oder mehreren Geschäftsführern übertragen werden, so dass dieser nach Veröffentlichung im RCS für Dritte verbindlich ist.

Der ScSp ist an Handlungen eines Geschäftsführers gebunden, auch wenn diese Handlungen über den erklärten Unternehmenszweck hinausgehen, es sei denn, der ScSp kann nachweisen, dass der beteiligte Dritte wusste oder nach den Umständen hätte wissen müssen, dass diese Handlungen über den Unternehmenszweck hinausgehen.

Einhaltungs- und Berichtspflichten

Um die Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, muss ein SCSp bestimmte Verpflichtungen erfüllen.

Führung eines Registers

Der ScSp ist verpflichtet, ein Register zu führen, das folgende Angaben enthält:

  • Eine vollständige, beglaubigte und aktuelle Kopie des Gesellschaftsvertrags des Unternehmens.
  • Eine umfassende Liste aller Partner, in der jeder von ihnen eindeutig identifiziert wird.
  • Detaillierte Angaben zu den Eigentumsanteilen der einzelnen Partner.
  • Aufzeichnungen über alle Übertragungen von Eigentumsanteilen.

Im Prinzip kann jeder Partner den Zugang zu diesem Register beantragen.

Aufsicht und Rechnungsprüfung

Im Gegensatz zu einigen juristischen Personen unterliegt ein ScSp nicht den gesetzlich vorgeschriebenen internen Prüfungen. Das Erfordernis einer Abschlussprüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer gilt hauptsächlich für ScSp-Unternehmen mit Kommanditisten, die als Aktiengesellschaft (SA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) oder ähnliche Rechtsformen eingestuft sind. Darüber hinaus wird diese Anforderung ausgelöst, wenn nach zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Kriterien überschritten werden:

  • Bilanzsumme: 4,4 Mio. EUR.
  • Nettoumsatz: 8,8 Millionen EUR.
  • Durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten: 50.

Um ihre Existenz zu formalisieren, muss sich eine ScSp über das luxemburgische Unternehmensregister bei der RCS registrieren lassen. Bei der Registrierung müssen verschiedene Angaben zum Unternehmen gemacht werden, u. a:

  • Die genauen Namen der gemeinsamen Partner.
  • Der Name des Unternehmens oder die Firmenbezeichnung.
  • Der Unternehmenszweck.
  • Der eingetragene Sitz.
  • Die Namen der Geschäftsführer und ihre Zeichnungsberechtigung.
  • Die Dauer des Unternehmens.

Insbesondere ist es nicht erforderlich, die Kommanditisten namentlich aufzuführen. Darüber hinaus muss die SCSp das RCS regelmäßig mit späteren Änderungen der Gründungsurkunde, Ernennungen von Führungskräften und anderen relevanten Änderungen aktualisieren.

Buchhalterische und steuerliche Erwägungen

Ein SCSp muss eine angemessene Buchführung führen, die der Art und dem Umfang seiner Tätigkeit entspricht. Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmensstrukturen ist ein ScSp jedoch nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und einzureichen, der eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang enthält.

Besteuerung eines ScSp

Aus steuerlicher Sicht unterliegt ein ScSp verschiedenen Steuern und Gebühren, unter anderem:

  1. Feste Anmeldegebühren.
  2. Grundsteuer.
  3. Gewerbesteuer.
  4. Vermögenssteuer (anwendbar, wenn der Aktionär ein undurchsichtiges Unternehmen ist).
  5. Persönliche Einkommensteuer.
  6. MEHRWERTSTEUER.

Als fiskalisch “transparente” Einrichtung wird die ScSp selbst nicht besteuert. Die Häufigkeit der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung hängt vom Jahresumsatz des Unternehmens ab, wobei bei größeren Umsätzen vierteljährliche oder monatliche Erklärungen erforderlich sind.

Die Luxemburger Special Limited Partnership (ScSp) bietet eine attraktive Investitionsstruktur für diejenigen, die sich in der komplizierten Finanz- und Geschäftslandschaft zurechtfinden wollen. Ihre einzigartige Mischung aus Flexibilität, beschränkter Haftung und Transparenz macht sie zu einer attraktiven Wahl für Investmentfonds und Partnerschaften. Durch die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die Führung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen und das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen können Investoren und Unternehmen die ScSp nutzen, um ihre Investitionen im dynamischen Finanzumfeld Luxemburgs effektiv zu strukturieren. Da diese Einheit immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist ein umfassendes Verständnis ihrer Feinheiten für den Erfolg in der Welt der Finanzen und Investitionen unerlässlich.

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Damalion – Luxembourg

Umfassender Leitfaden zur Strukturierung Ihrer Investitionen mit der Luxemburger Special Limited Partnership (SLP oder SCSp) — Flexibilität, Steuertransparenz, reguliert vs. unreguliert, Dokumente, Zeitpläne und begleitete Einrichtung.

Für GPs, Unternehmer, Family Offices, Private Equity, Venture Capital und Real-Assets-Sponsoren • Wir erleichtern Strukturierung, Anbieterauswahl und Dokumentation, damit Ihre SCSp effizient starten kann. Genehmigungen und Freigaben liegen im Ermessen der Behörden und Dienstleister.

Zuletzt aktualisiert:

Warum die Luxemburger SCSp?

Die SCSp ist eine vertragliche Kommanditgesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, mit hoher Flexibilität durch das Limited Partnership Agreement (LPA) und marktüblicher Steuertransparenz. Sie wird breit in Private Equity, Venture Capital, Private Debt und Real Assets genutzt. Sie kann als unregulierter AIF (mit zugelassenem AIFM) geführt oder mit einem regulierten Produkt wie RAIF/SIF kombiniert werden – je nach Investorenerwartungen und Time-to-Market.

Dokumente, die die meisten Sponsoren vorbereiten

  • Entwurf des LPA (Governance, Commitments, Economics, GP/LP-Rechte, Key-Man, Übertragungen, Laufzeit, Waterfalls).
  • Auszug für RCS-Einreichung; GP-Unterlagen; Domizilierungs-/Administrationsmandate.
  • Offering-Unterlagen (PPM/Term Sheet), Zeichnungsdokumente und Side Letters nach Bedarf.
  • Serviceverträge: AIFM (falls zutreffend), Verwahrer (falls erforderlich), Zentralverwaltung, Abschlussprüfer, Rechtsberater.
  • Banking: Kontoeröffnungsunterlagen, Zeichnungsregeln und Zahlungsfreigaben.
  • Steuer- & Regulatorik-Notizen (AIF-Status, USt, FATCA/CRS), LEI und ggf. USt-Registrierung.

SCSp auf einen Blick

Thema SCSp (Special Limited Partnership)
Rechtspersönlichkeit Keine eigene Rechtspersönlichkeit; vertragliche Partnerschaft zwischen GP und LPs.
Haftung GP haftet unbeschränkt; LPs haften bis zur Höhe ihrer Commitments (Safe-Harbour-Handlungen beachten).
Regulatorische Wege Unregulierter AIF (mit zugelassenem AIFM) oder Nutzung als Vehikel unter RAIF/SIF-Regimen.
Steuerliches Profil Grundsätzlich steuertransparent für luxemburgische Ertragsteuern; typischerweise keine Vermögenssteuerpflicht. USt kann auf bestimmte Dienstleistungen anfallen.
Anwendungsfälle PE/VC, Private Credit, Immobilien/Infra, Co-Investments, Feeder/Master, Carry-Vehikel.
Time-to-Market Oft Wochen von finalen Dokumenten bis First Close (regulierte Wege können Fristen verlängern).

Damalion-Unterstützung beim Setup — Schritt für Schritt

  1. Scope & Fit. Strategie, Investorengruppe, Leverage, Zieljurisdiktionen; Entscheidung unreguliert vs. RAIF/SIF.
  2. Provider. AIFM (falls zutreffend), Verwahrer (falls erforderlich), Zentralverwaltung, Prüfer, Legal, Bank.
  3. LPA entwerfen. Economics (Fees/Carry), Governance, Transfers, Excuse/Exclusion, ESG, Reporting.
  4. Registrieren & eröffnen. RCS-Einreichung/Publikation, LEI/USt (falls nötig), Bankkonto eröffnen.
  5. Marketing & First Close. PPM/Zeichnung finalisieren, AML/KYC-Workflow, Capital-Call-Mechanik, Reporting-Taktung.

Kosten und Zeitpläne

  • Gründungs- & Einreichungskosten, LPA/PPM-Ausarbeitung, Onboarding-Gebühren der Dienstleister.
  • Laufend: Administration, Audit, AIFM/Verwahrer (falls zutreffend), Banking, Steuer-/Regulatorikmeldungen.
  • Indikative Dauer: Ab finalen Unterlagen bis First Close oft innerhalb weniger Wochen; regulierte Wege fügen Prüfzeiten hinzu.

Häufig gestellte Fragen

1) Was ist eine Luxemburger SCSp?
Eine vertragliche Kommanditgesellschaft zwischen General Partner (GP) und Limited Partners (LPs) mit hoher Flexibilität durch das LPA; häufig für alternative Anlagen verwendet.
2) Worin unterscheidet sich SCSp von SCS?
Beides sind Kommanditgesellschaften; die SCSp hat keine Rechtspersönlichkeit, die SCS schon. Die SCSp wird oft wegen ihrer vertraglichen Flexibilität bevorzugt.
3) Hat die SCSp Rechtspersönlichkeit?
Nein. Sie ist keine eigenständige juristische Person; der GP vertritt die Partnerschaft.
4) Wer haftet für Verbindlichkeiten?
Der GP haftet unbeschränkt; LPs haften beschränkt bis zur Höhe ihrer Commitments, vorbehaltlich Safe-Harbour-Tätigkeiten.
5) Ist die SCSp reguliert?
Sie kann als unregulierter AIF (typisch mit zugelassenem AIFM) genutzt oder in ein reguliertes Regime (z. B. RAIF/SIF) eingebettet werden.
6) Ist ein AIFM obligatorisch?
Wenn die SCSp als AIF qualifiziert und Schwellen überschreitet oder das Passporting wählt, wird in der Regel ein zugelassener AIFM bestellt. Sub-Threshold-Manager haben andere Optionen.
7) Benötige ich einen Verwahrer (Depositary)?
Für regulierte Produkte und AIFs nach AIFMD ist grundsätzlich ein Verwahrer erforderlich (mit Optionen für nicht verwahrfähige Vermögenswerte).
8) Wie ist das Steuerprofil?
In der Regel steuertransparent für luxemburgische Ertragsteuern; Ausschüttungen werden grundsätzlich auf Ebene der Investoren nach deren Profil/Jurisdiktion besteuert. Holen Sie individuelle Steuerberatung ein.
9) Zahlt die SCSp luxemburgische Vermögenssteuer?
Typischerweise nein, aufgrund der Transparenz; bestätigungsbedürftig je Struktur.
10) Was sollte das LPA abdecken?
Kapitalzusagen, Investment Policy, Management/GP-Befugnisse, Konflikte, Gebühren/Carry, Ausschüttungen/Waterfall, Übertragungen, Governance, Reporting und Laufzeit.
11) Was wird beim RCS veröffentlicht?
Ein Auszug mit wesentlichen Angaben; das vollständige LPA wird in der Regel nicht veröffentlicht. Vertraulichkeit ist ein wesentlicher Vorteil.
12) Kann eine SCSp ein Umbrella mit Compartments sein?
Ja. Die Bildung von Compartments ist möglich; Verbindlichkeiten können je Compartment abgeschirmt werden – abhängig vom Setup.
13) Wie schnell kann ich starten?
Oft innerhalb weniger Wochen, sobald Provider und Dokumente abgestimmt sind. Regulierte Wege (z. B. RAIF/SIF) fügen Prüf-/Registrierungszeiten hinzu.
14) Sind geprüfte Abschlüsse erforderlich?
Erwartungen hängen von Regulierung und Investorenerfordernissen ab; viele AIFs bestellen marktüblich einen Abschlussprüfer.
15) Kann ich den AIFMD-Pass nutzen?
Ja, bei Verwaltung durch einen zugelassenen AIFM und vorbehaltlich Marketing-Notifikationen kann der AIFMD-Pass EU-weit gegenüber professionellen Anlegern genutzt werden.
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