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Die Schweiz ist für ausländische Investoren ein unbestreitbar attraktiver Standort für die Gründung eines Unternehmens. Die Regierung hat alle Anstrengungen unternommen, um ein unternehmensfreundliches Unternehmensgründungsverfahren zu entwickeln. In Verbindung mit ihrem erstklassigen Bankensystem und ihrer starken Finanz- und Treuhandbranche hat sich die Schweiz zu einem der besten Investitionsstandorte der Welt entwickelt.

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die Schritte, die nicht in der Schweiz ansässige Personen bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz unternehmen müssen.

Schweiz Unternehmensstrukturen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GMbH/SARL)

  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen sich alle Mitglieder an der Verwaltung und am Betrieb des Unternehmens beteiligen.
  • Die Mitglieder können ihre Entscheidungsbefugnis auf die Nichtmitglieder übertragen.
  • Es ist weniger kostspielig, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.
  • Alle Aktionäre sind verpflichtet, sich bei der Schweizerischen Handelskammer registrieren zu lassen.
  • Erlaubnis, Verträge mit lokalen Kunden abzuschließen.
  • Erlaubt, Rechnungen an lokale Kunden zu stellen.
  • Eigentümer können Büroflächen in der Schweiz mieten.
  • Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf Waren aus dem Ausland einführen.
  • Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf Waren in andere Länder exportieren.
  • Die Einkommenssteuer wird auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden erhoben. Die anwendbaren Einkommenssteuersätze variieren je nach Kanton oder Gemeinde, in der eine GmbH ansässig ist.
  • Der Körperschaftssteuersatz für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt zwischen 12,5 % und 24 %.
  • Die Kapitalsteuersätze liegen zwischen 0,001 % und 0,5 %.
  • Bei der Ausschüttung von Dividenden durch ein Schweizer Unternehmen wird eine Quellensteuer von 35 % erhoben, die ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann.
  • Andererseits hat das Schweizer Parlament kürzlich sein Quellensteuergesetz geändert und die Abschaffung der Quellensteuer auf Anleihezinsen eingeführt.
  • Die Emissionsabgabe von 1 % wird fällig, wenn das Kapital 1 Million CHF übersteigt.
  • Mehrwertsteuersatz von 7,7%, wenn der Jahresumsatz 100’000 CHF erreicht.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind nicht verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres einen Prüfungsbericht vorzulegen.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind verpflichtet, ihre Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres abzugeben.
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben Zugang zu Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit anderen Ländern. So haben die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Großherzogtum Luxemburg ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet, das für Personen gilt, die in einem oder beiden Ländern ansässig sind.
  • Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 20.000 CHF.
  • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte es mindestens einen Geschäftsführer geben.
  • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte es mindestens einen designierten Geschäftsführer geben.
  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss es mindestens einen Gesellschafter geben.
  • Bei der erfolgreichen Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung müssen die Namen der Gesellschafter und Geschäftsführer beim Schweizer Handelsregister eingetragen werden.
  • Zugelassen sind natürliche und juristische Aktionäre.
  • Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von drei Monaten erteilt.
  • Die Gründung eines Unternehmens dauert in der Regel bis zu drei Wochen.
  • Die Eröffnung eines Firmenkontos dauert bis zu vier Wochen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft (AG/SA)

  • Die Aktiengesellschaft ist die beliebteste juristische Unternehmensform für internationale Unternehmen in der Schweiz.
  • Ideal für größere Investitionen und für Unternehmen, die eine zusätzliche Governance-Überwachung und Verwaltung wünschen.
  • Sie ist die einzige an der Schweizer Börse zugelassene Unternehmensstruktur.
  • Erlaubnis, Verträge mit lokalen Kunden abzuschließen.
  • Erlaubt, Rechnungen an lokale Kunden zu stellen.
  • Eigentümer können Büroflächen in der Schweiz mieten.
  • Eine Aktiengesellschaft darf Waren aus Übersee einführen.
  • Eine Aktiengesellschaft darf Waren in andere Länder exportieren.
  • Die Einkommenssteuer wird auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden erhoben. Die anwendbaren Einkommenssteuersätze variieren je nach Kanton oder Gemeinde, in der eine GmbH ansässig ist.
  • Der Körperschaftssteuersatz für eine Aktiengesellschaft liegt zwischen 12,5 % für eine Aktiengesellschaft und 24 %.
  • Die Einkommenssteuer wird auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden erhoben. Die anwendbaren Einkommenssteuersätze variieren je nach Kanton oder Gemeinde, in der eine GmbH ansässig ist.
  • Die Kapitalsteuersätze liegen zwischen 0,001 % und 0,5 %.
  • Bei der Ausschüttung von Dividenden durch ein Schweizer Unternehmen wird eine Quellensteuer von 35 % erhoben, die ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann.
  • Die Emissionsabgabe von 1 % wird fällig, wenn das Kapital 1 Million CHF übersteigt.
  • Mehrwertsteuersatz von 7,7%, wenn der Jahresumsatz 100’000 CHF erreicht.
  • Sie ist verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres einen geprüften Jahresbericht vorzulegen.
  • Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres abzugeben.
  • Aktiengesellschaften haben Zugang zu Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit anderen Ländern.
  • Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 100.000 CHF.
  • In einer Aktiengesellschaft sollte es mindestens einen Geschäftsführer geben.
  • In einer Aktiengesellschaft sollten mindestens drei Direktoren und ein Geschäftsführer benannt sein.
  • Bei einer Aktiengesellschaft muss es mindestens einen Aktionär geben.
  • Bei der erfolgreichen Gründung einer Aktiengesellschaft müssen die Namen der Aktionäre und Geschäftsführer beim Schweizer Handelsregister eingetragen werden.
  • Zugelassen sind natürliche und juristische Aktionäre.
  • Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von drei Monaten erteilt.
  • Die Gründung eines Unternehmens dauert in der Regel bis zu drei Wochen.
  • Die Eröffnung eines Firmenkontos dauert bis zu vier Wochen.

Zweigstelle (Succursale)

  • Diese Unternehmensstruktur wird als eine Abteilung des Hauptsitzes des Unternehmens in einem anderen Land fungieren.
  • Obwohl eine Zweigniederlassung von ihrer ausländischen Gesellschaft abhängt, wird davon ausgegangen, dass sie wie eine lokale Schweizer Gesellschaft unabhängig Schweizer Steuern zahlt.
  • Die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land übernimmt alle Verbindlichkeiten ihrer Zweigniederlassung.
  • Mindestens ein Mitglied einer Zweigniederlassung muss in der Schweiz ansässig sein.
  • Erlaubnis, Verträge mit lokalen Kunden abzuschließen.
  • Erlaubt, Rechnungen an lokale Kunden zu stellen.
  • Eigentümer können Büroflächen in der Schweiz mieten.
  • Eine Zweigniederlassung darf Waren aus Übersee einführen.
  • Eine Zweigniederlassung darf Waren in andere Länder exportieren.
  • Die Einkommenssteuer wird auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden erhoben. Die anwendbaren Einkommenssteuersätze variieren je nach Kanton oder Gemeinde, in der eine GmbH ansässig ist.
  • Der Körperschaftssteuersatz für eine Zweigniederlassung liegt zwischen 12,5 % für eine öffentliche Einrichtung und 24 %.
  • Die Einkommenssteuer wird auf den drei Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden erhoben. Die anwendbaren Einkommenssteuersätze variieren je nach Kanton oder Gemeinde, in der sich eine Niederlassung befindet.
  • Die Kapitalsteuersätze liegen zwischen 0,001 % und 0,5 %.
  • Bei der Ausschüttung von Dividenden durch ein Schweizer Unternehmen wird eine Quellensteuer von 35 % erhoben, die ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann.
  • Die Emissionsabgabe von 1 % wird fällig, wenn das Kapital 1 Million CHF übersteigt.
  • Mehrwertsteuersatz von 7,7%, wenn der Jahresumsatz 100’000 CHF erreicht.
  • Zweigstellen sind nicht verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres einen Prüfungsbericht vorzulegen.
  • Zweigstellen sind verpflichtet, ihre Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres abzugeben.
  • Zweigniederlassungen haben Zugang zu Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit anderen Ländern.
  • Kein Mindestaktienkapital erforderlich.
  • In einer Zweigstelle sollte es mindestens einen Direktor geben.
  • Die Muttergesellschaft muss als einer ihrer Aktionäre oder Gesellschafter genannt werden.
  • Erlaubt keine natürlichen und juristischen Aktionäre.
  • Bei der erfolgreichen Gründung einer Zweigniederlassung müssen die Namen der Aktionäre und Geschäftsführer beim Schweizer Handelsregister eingetragen werden.
  • Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von drei Monaten erteilt.
  • Die Gründung eines Unternehmens dauert in der Regel bis zu drei Wochen.
  • Die Eröffnung eines Firmenkontos dauert bis zu vier Wochen.

Schweiz Holdinggesellschaft

Wenn Sie eine Holdinggesellschaft in der Schweiz gründen, kann diese unter den folgenden Bedingungen von der kantonalen Einkommens- und Körperschaftssteuer ganz oder teilweise befreit werden:

  • Kapitalbeteiligungen machen mehr als 66 % des Gesamtvermögens einer Holdinggesellschaft aus.
  • Die Einnahmen aus diesen Investitionen übersteigen 66 % der gesamten Jahreseinnahmen.
  • Dividenden von Tochtergesellschaften sind von der Bundeseinkommenssteuer befreit, wenn die Beteiligung einer Holdinggesellschaft mehr als 1 Mio. CHF oder 10 % des Gesamtkapitals ihrer ausschüttenden Tochtergesellschaft beträgt.

Unternehmen, die nicht als Holdinggesellschaft in Frage kommen, können sich dennoch für die folgenden Bereiche bewerben:

  • Domizilstatus, sofern sie in der Schweiz keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
  • den Status einer Hilfskraft oder eines gemischten Unternehmens erlangen, sofern weniger als 20 % des Umsatzes in der Schweiz erzielt werden.

Die Struktur einer Schweizer Holdinggesellschaft eignet sich am besten für Investoren, die Unternehmensfinanzierungen aufnehmen oder verschiedene Arten von Vermögenswerten halten wollen, darunter geistiges Eigentum und Tochtergesellschaften.

Stiftung Schweiz (private und gemeinnützige Stiftungen)

  • Kann mit einem Mindestkapital von CHF 20’000 in bar oder anderen Vermögenswerten registriert werden.
  • Sie wird von einem Verwaltungsrat geleitet, dem mindestens ein Mitglied angehört.
  • Kann bei der Beantragung beim Schweizer Finanzamt als gemeinnützige Stiftung auftreten. Dies ist nur zulässig, wenn eine Stiftung als gemeinnützige Organisation fungiert und humanitäre, erzieherische, wissenschaftliche, ökologische oder kulturelle Initiativen finanziert.
  • Nach erfolgreicher Registrierung als gemeinnützige Stiftung ist die Struktur in der Schweiz von der Steuerpflicht befreit.
  • Sie kann mindestens ein Mitglied in den Verwaltungsrat berufen, der jedoch aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss, von denen mindestens eines in der Schweiz ansässig sein muss.
  • Es ist die beste Struktur, um Privat- und Unternehmensvermögen zu halten.

Firmengründung in der Schweiz

  • Finden Sie einen geeigneten Firmennamen
  • Erstellung einer umfassenden Unternehmensstruktur, Identifizierung von Aktionären, Geschäftsführern und Ernennung eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers für eine erfolgreiche Gründung eines Unternehmens in ausländischem Besitz in der Schweiz.
  • Führen Sie eine Firmennamenssuche bei Ihrem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt durch. Sobald der Firmenname genehmigt ist, kann das Gründungsverfahren beginnen. Dieser gesamte Prozess wird bis zu fünf Tage dauern.
  • Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente, einschließlich der Satzung, der Beschlüsse zur Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Abschlussprüfer.
  • Alle erforderlichen Dokumente werden bei einem öffentlichen Notar in Ihrem Kanton eingereicht.
  • Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Standardanforderungen für die Eröffnung eines Bankkontos erfüllen. Private Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen 20.000 CHF einzahlen, während eine Aktiengesellschaft ein einbezahltes Mindestkapital von 100.000 CHF hinterlegen muss. Nach erfolgreicher Einzahlung stellt die Bank eine Bestätigung der Einzahlung aus.
  • Abschluss eines Mietvertrags für ein Büro in der Schweiz.
  • Alle Unternehmensdokumente müssen für die offizielle Unternehmensregistrierung unterzeichnet werden: Notariell beglaubigte Gründungsurkunde, beglaubigte Gründungsurkunde und Satzung, schriftliche Zustimmung der Person, die als Direktor/en und Aktionär/en handelt. Alle unterzeichneten Dokumente müssen von der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslandes beglaubigt und legalisiert werden.
  • Alle Firmendokumente werden vor dem Handelsregisteramt des jeweiligen Kantons registriert, einschließlich des Depotauszugs der Bank.

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen und private ausländische Investoren ein komplizierter und komplexer Prozess. Damalion unterstützt Sie während des gesamten Wir unterstützen Sie bei derUnternehmensgründung, indem wir Ihnen wertvolle Informationen zur Verfügung stellen, Ihnen bei der Suche nach Büroräumen und der Eröffnung eines Bankkontos behilflich sind, lokale Talente finden und Sie mit professionellen Dienstleistern wie Steuerexperten, Anwälten und Buchhaltern in Kontakt bringen, die Ihnen helfen werden, Ihr Unternehmen in der Schweiz langfristig zu führen. Ob Sie eine professionelle Beratung vor der Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz benötigen oder einen engagierten Berater, der sich mit den verschiedenen Vorschriften, Steuersystemen und Compliance-Anforderungen in der Schweiz auskennt, unser umfassendes Einglobales Servicenetz bietet Ihnen wertvolle Einblicke, damit Sie bei Ihren Vorhaben erfolgreich sind. Wenden Sie sich noch heutean einen Damalion-Experten, um mehr zu erfahren.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.