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Luxemburg ist das ideale Tor für ausländische Privatinvestoren und juristische Personen, um ihr Portfolio in Europa und darüber hinaus zu erweitern. Es hat sich als eine der führenden Jurisdiktionen für die Betreuung alternativer Vermögenswerte und regulierter Anlagevehikel erwiesen. Zwei der beliebtesten Strukturen bei ausländischen Investoren und Fondsinitiatoren sind der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) und die Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR).

Betrachten wir die wichtigsten Eigenschaften des Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) und der Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR) sowie ihre Unterschiede zueinander.

Vergleichstabelle zwischen einem RAIF und SICAR in Luxemburg

 RAIF SICAR
Geltende Rechtsvorschriften Gesetz vom 23. Juli 2016 (RAIF-Gesetz)Gesetz vom 15. Juni 2004 (SICAR-Gesetz)
Beaufsichtigung durch die CSSFNein. Ein RAIF muss von einem zugelassenen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) verwaltet werden, der gemäß der Richtlinie 2011/61/EU in Luxemburg, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sein kann. Ja
Förderfähige Vermögenswerte UneingeschränktBegrenzt auf direkte und/oder indirekte Investitionen in Wertpapiere, die Risikokapital darstellen, einschließlich Investitionen mit hohem Risiko, Entwicklung oder Börsennotierung.

Vorübergehende Investitionen in andere Vermögenswerte sind bis zur Investition in Risikokapital zulässig.
Europäischer ReisepassJa, gemäß der AIFM-RichtlinieJa, wenn sie der AIFM-Richtlinie unterliegen.
Anforderungen an die RisikodiversifizierungKeine Anforderungen an die Risikodiversifizierung. Keine klar definierten Anforderungen an die Risikodiversifizierung, sollte aber nach dem Konzept der Risikostreuung arbeiten.

Keine Risikodiversifizierung, wenn ausschließlich in Risikokapital investiert wird.
Entitätstyp Die Strukturen können offen oder geschlossen sein.

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

Investitionsgesellschaft für Anlagekapital (SICAF)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

Aktiengesellschaft (SA)

Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)

Genossenschaft in Form einer Aktiengesellschaft (SCoSA)

Kommanditgesellschaft (SCS)

Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)

Gemeinsamer Fonds (SCP)
Die Strukturen können offen oder geschlossen sein.

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

Investitionsgesellschaft für Anlagekapital (SICAF)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

Aktiengesellschaft (SA)

Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA)

Genossenschaft in Form einer Aktiengesellschaft (SCoSA)

Kommanditgesellschaft (SCS)

Spezielle Kommanditgesellschaft (SCSp)

Gemeinsamer Fonds (SCP)
Getrennte TeilfondsJaJa
Anforderungen an die VerwahrstelleJa, wenn sie in Luxemburg ansässig sind.Ja, wenn sie in Luxemburg ansässig sind.
Master-Feeder-FondsJaJa
Zentrale Verwaltung Die Zentralverwaltung muss sich in Luxemburg befinden.Die Zentralverwaltung muss sich in Luxemburg befinden.
Förderungswürdige InvestorenNur für gut informierte Anleger.Nur für gut informierte Anleger.
Anforderung an das ausstellende DokumentAusstellendes DokumentAusstellendes Dokument
Maximale AktionäreKeine BegrenzungKeine Begrenzung
Erforderlicher Dienstanbieter/DepotstelleJa, Verwahrstelle nach dem SICAR-Gesetz. Ja, Verwahrstelle nach dem AIFM-Gesetz.
Mindestanzahl der AktionäreKein Minimum Kein Minimum
Mindestaktienkapital1,25 Mio. EUR, die innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung erreicht werden müssen.1 Million EUR innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung erreicht
Anforderungen für die RegistrierungDie Registrierung als SICAV oder SICAF oder die Verwaltung eines Investmentfonds (FCP) muss in Luxemburg erfolgen.

Keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzanforderungen für AIFM und Geschäftsführer. Mindestens zwei Führungskräfte des AIFM müssen ihren Sitz in Luxemburg haben.
Der eingetragene Sitz muss in Luxemburg sein. Keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzerfordernisse für Direktoren.
Portfolio-Verwaltung Die Aufgaben des Portfoliomanagements werden durch die AIFMD und durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommissiongeregelt .

Das Portfoliomanagement kann von einem Nicht-EU-AIFM im Rahmen einer speziellen Drittstaatenregelung durchgeführt werden.
Portfoliomanagement unter der Aufsicht der lokalen Regulierung eines Vermögensverwalters.

Das Portfoliomanagement kann von einem Nicht-EU-AIFM im Rahmen einer speziellen Drittstaatenregelung durchgeführt werden.

Für SICARs, die nicht als AIF gelten, unterliegt das Portfoliomanagement den lokalen Vorschriften, während Aufsichtsvereinbarungen zwischen den Regulierungsbehörden getroffen werden können.
Nettoinventarwert NeinDer Nettoinventarwert muss mindestens einmal im Jahr gemeldet werden.
Beschränkungen für die KreditaufnahmeJaJa
Auflistung Ja, aber es gelten bestimmte Regeln für die Förderungswürdigkeit der Anleger.Ja, aber es gelten bestimmte Regeln für die Förderungswürdigkeit der Anleger.
Erfordernis der RechnungsprüfungJaJa
Ausschüttung von Dividenden Die Ausschüttung von Dividenden muss im Prospekt angegeben werden. Bei SICAV und FCP müssen Ausschüttungen unabhängig von den erzielten Ergebnissen vorgenommen werden, sofern der Kapitalanteil erhalten bleibt.

Wenn die SICAF als SA oder SCA organisiert ist, unterliegt die Ausschüttung der Schlussdividende dem Handelsrecht.

SA, SCA und SARL müssen die Ausschüttung von Dividenden den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsrechts unterwerfen.
Die Ausschüttung von Dividenden muss im Prospekt und in der Satzung angegeben werden.

Zwischendividendenausschüttungen sind nicht endgültig und unterliegen keinen besonderen aufsichtsrechtlichen Beschränkungen, mit Ausnahme der Einhaltung von Mindestkapitalanteilen und anderen konstitutiven Dokumenten.

KörperschaftssteuerIn der Regel nicht, es sei denn, ein RAIF investiert in Risikokapital. Vollständig steuerpflichtig mit Risikokapitalbefreiung.
DoppelbesteuerungsabkommenHängt von der Gerichtsbarkeit der Zielunternehmen ab. Hängt von der Gerichtsbarkeit der Zielunternehmen ab.
Abonnement-SteuerIn der Regel, ja. Nein
KapitalertragssteuerNeinNein
VermögenssteuerNeinNein
Quellensteuer auf GewinnausschüttungenNeinNein
Quellensteuer auf ZinsenNein, mit Ausnahme der Fälle, in denen die EU-Richtlinie über Spareinlagen gilt.Nein, mit Ausnahme der Fälle, in denen die EU-Richtlinie über Spareinlagen gilt.
MEHRWERTSTEUERJa, mit bestimmten Ausnahmen.Ja, mit bestimmten Ausnahmen.

Luxemburg ist der ideale Ort für die Gründung von Investmentfonds

Der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) und die Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR) genießen bei ausländischen Anlegern und Fondsinitiatoren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union weiterhin einen guten Ruf. Diese Fondsstrukturen werden durch die ausgezeichneten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Landes unterstützt, die ständig weiterentwickelt werden, um den Initiatoren die besten Anlageinstrumente zu bieten und gleichzeitig den Anlegern maximalen Schutz zu gewährleisten.

Damalion bietet ausländischen Anlegern, die ihr Vermögen in Luxemburg und darüber hinaus vermehren wollen, fachkundige Beratung in Fragen von Investmentfonds und alternativen Investmentfonds. Unser umfassendes globales Servicenetz ermöglicht es uns, unser Fachwissen an Initiatoren in aller Welt weiterzugeben. Unsere qualifizierten Fachleute und Verbindungen bieten juristischen Personen und Privatinvestoren die besten Strategien bei der Gründung von Unternehmen, der Einrichtung von Fonds, der Optimierung von Investitionen und der Beratung in Steuerfragen. Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.