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Luxemburg ist ein kleines, aber wohlhabendes Land in Europa, das in der Hedge-Fonds-Branche eine Spitzenposition einnimmt. Fondsinitiatoren, die Zugang zu Großanlegern und vielversprechenden Investitionen in Europa, Südamerika und Asien suchen, bevorzugen Luxemburg als Standort für die Gründung oder Umdomizilierung von Hedgefonds.

Das Steuersystem und der aufsichtsrechtliche Rahmen in Luxemburg machen das Land zu einem äußerst attraktiven Standort für Hedgefondsmanager und Fondsinitiatoren. Darüber hinaus machen die Dienstleistungsbranche und die strategische Lage Luxemburgs zu einem idealen Ziel für Investoren und Manager, die ihre Portfolios auch mit Anlagen aus den benachbarten entwickelten Märkten diversifizieren wollen.

Die luxemburgischen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD ) haben die Popularität und Komplexität Luxemburgs als Standort für alternative Anlagen weiter erhöht.

Der Prozess der Umdomizilierung von Fonds in Luxemburg

Die Gründung eines ausländischen Hedgefonds in Luxemburg umfasst eine Reihe von Verfahren. Um eine nach luxemburgischem Recht gegründete juristische Person zu werden, kann ein im Ausland gegründeter Fonds die Verlegung seines eingetragenen Sitzes im Wege der Domizilierung nach Luxemburg wählen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Hedgefonds in Luxemburg umzudomizilieren:

Harte Re-Domizilierung

  • Dabei handelt es sich um die Verlegung des Sitzes eines Fonds nach Luxemburg unter Beibehaltung seiner Rechtspersönlichkeit.

Sanfte Re-Domizilierung

I

  • Die Sacheinlagen für das Vermögen eines ausländischen Fonds werden auf einen neuen luxemburgischen Fonds übertragen.
  • Das ausländische Investmentvehikel wird dann zum Investor des Luxemburger Fonds.
  • Der ausländische Fonds wird dann abgewickelt.
  • Die Liquidationsanteile werden an die Anleger eines luxemburgischen Hedgefonds verteilt.

II

  • Die Sacheinlagen von Anlegern eines ausländischen Fonds in einen neu gegründeten Luxemburger Fonds.
  • Die Anleger erhalten Aktien oder Anteile an einem Luxemburger Hedgefonds.
  • Der ausländische Fonds wird dann aufgelöst, und der luxemburgische Fonds wird zum Inhaber der Vermögenswerte des ehemaligen ausländischen Fonds.

  • Re-Domizilierung eines ausländischen Fonds in einen Luxemburger Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW Teil II), einen spezialisierten Investmentfonds (SIF) in Form einer SICAV, SICAF oder eines Investmentfonds.
  • Neudomizilierung eines ausländischen Fonds als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW Teil II) oder spezialisierter Investmentfonds (SIF) nur in Form einer SICAV oder SICAF
  • Verschmelzung eines ausländischen Fonds mit einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW Teil I), einem spezialisierten Investmentfonds (SIF) als SICAV, SICAF oder Investmentfonds.

Die bevorzugte Methode der Umdomizilierung hängt weitgehend von der gewählten Rechtsform und weniger von der Anlagestrategie oder der Vermögensklasse ab. Darüber hinaus variiert der Prozess der Gründung oder Umdomizilierung von Hedgefonds je nach Art des luxemburgischen Anlageinstruments und der primären Verlagerungsmethode.

Die Neuzulassung ausländischer Hedgefonds in Luxemburg geht auf den Wunsch der Verwalter alternativer Anlagen zurück, die in der Europäischen Union bestehende Vertriebsfreiheit für Fonds zu nutzen, die sich an die aufeinander folgenden Richtlinien über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren halten. Der Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren hat sich zum Standard für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds entwickelt, der in allen EU-Mitgliedstaaten und anderen Rechtsordnungen weltweit akzeptiert wird.

Ein in Luxemburg neu domizilierter Hedgefonds wird als steuerlich ansässig betrachtet und mit den üblichen Steuersätzen veranlagt, es sei denn, die Anteilseigner wählen ein Anlagevehikel, das bestimmte Steuerbefreiungen zulässt, wie z. B. im Falle eines spezialisierter Investmentfonds (SIF), Risikokapitalfonds (SICAR) oder ein Investmentfonds mit variablem Kapital (SICAV).

Damalion unterstützt die Initiativen des Großherzogtums, Hedge-Fonds-Manager anzuziehen, indem es ausländischen Fondsmanagern und Initiatoren hilft, ihren Sitz zu verlegen oder einen luxemburgischen Fonds zu gründen. Wir nutzen unser umfangreiches globales Servicenetz und bieten ausländischen Investoren und Initiatoren, die ihre Investitionen in der EU vermarkten möchten, unser Fachwissen an. Wenn Sie mehr über den Prozess der Re-Domizilierung eines ausländischen Fonds in Luxemburg erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen Experten von Damalion.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.