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Luxemburger Hedgefonds werden direkt von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) reguliert und beaufsichtigt. Traditionell wurden Hedgefonds als OGA (Organismen für gemeinsame Anlagen) sowie als spezialisierte Investmentfonds (SIF) gegründet. Die Wahl der Rechtsform hängt von den Investoren und ihren bevorzugten Anlagestrategien und Zielgruppen ab. Da es sich um einen regulierten Fonds handelt, müssen die Anleger eine Aufsichtsperson für die Verwaltung und Beaufsichtigung von Hedgefonds benennen. Darüber hinaus müssen Hedgefonds die Bestimmungen der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD ) und die geltenden Rechtsvorschriften einhalten.

Hedge-Fonds-Investitionen in Luxemburg

Ein Hedge-Fonds kann wie folgt eingerichtet werden:

  • Öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Kommanditgesellschaft

Luxemburgische Hedge-Fonds können unter den folgenden Regelungen gegründet werden:

Hedgefonds als spezialisierter Investmentfonds (SIF)

  • Ein beliebtes Anlageinstrument bei der Bildung von Hedgefonds.
  • Ein Initiator muss ein bestehendes Portfoliomanagement haben, um einen spezialisierten Investmentfonds (SIF) zu gründen.
  • Die meisten erfahrenen Anleger nutzen das System der spezialisierten Investmentfonds (SIF) für ihren Hedgefonds.

Eigenschaften

  • Keine Steuern auf Kapitalgewinne, Gewinne und Einkommen.
  • Keine Einschränkungen für die beteiligten Sponsoren.
  • Keine strengen Anforderungen in Bezug auf die Dokumentation.
  • Im Rahmen des Systems der spezialisierten Investmentfonds (SIF) kann ein Anleger in alle Arten von Vermögenswerten investieren, ohne Einschränkungen.
  • Die Rechtsformen des Investmentfonds und der Investmentgesellschaft sind am besten für die Bedürfnisse eines spezialisierten Investmentfonds (SIF) geeignet.

Anforderungen

  • Die Gründung wird durch das Gesetz über spezialisierte Investmentfonds (SIF) geregelt.
  • Die Anleger müssen gut informiert sein.
  • Ein Hedgefonds, der unter die Regelung für spezialisierte Investmentfonds (SIF) fällt, muss von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF ) genehmigt werden, bevor er seine Tätigkeit auf dem lokalen Markt aufnehmen kann.
  • Keine Vermögensbeschränkung.
  • Keine Anlagebeschränkung, allerdings darf ein Hedge-Fonds höchstens 30 % seines Vermögens in Wertpapiere investieren.
  • Der Vertreter des Hedgefonds in Luxemburg muss angemessene Risikomanagementverfahren ermöglichen.
  • Die Zentralverwaltung muss sich in Luxemburg befinden.
  • Keine Wohnsitzbeschränkungen für Hedge-Fonds-Manager und Direktoren.
  • Ein Hedgefonds kann als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) betrieben werden.
  • Im Rahmen der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) kann ein Hedgefonds als Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden.
  • Ein Hedge-Fonds kann auch die Form einer Investmentgesellschaft mit festem Kapital in Luxemburg annehmen, die den Anlegern eine breite Auswahl an Rechtsformen bietet, darunter die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und viele mehr.

Hedgefonds als Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)

  • Eine weitere gängige Struktur für luxemburgische Hedgefonds ist der Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA).
  • Reguliert und beaufsichtigt von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF).
  • Hedgefonds in der Struktur eines Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) können die Form eines Investmentfonds, eines geschlossenen Fonds, eines offenen Fonds mit festem Kapital und eines offenen Fonds mit variablem Kapital haben.
  • Muss von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg kontrolliert werden.
  • Das Mindestaktienkapital beträgt 300.000 EUR.
  • Das Kapital kann auf 1,25 Mio. EUR aufgestockt werden, die innerhalb von sechs Monaten zu erreichen sind.

Anforderungen

  • Offen für Großanleger, einschließlich Kleinanleger, professionelle Anleger und institutionelle Anleger.
  • Reguliert und beaufsichtigt von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF).
  • Keine Beschränkung hinsichtlich der förderfähigen Vermögenswerte.
  • Gemäß Rundschreiben 02/08 der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) und Rundschreiben 08/356 der Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF) können besondere Beschränkungen für die Art der Anlagen gelten.
  • Keine gesetzliche Regelung, aber die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) verlangt von den Vertretern, dass sie Strategien für das Risikomanagement erstellen.
  • Gemäß Teil II des OGA-Gesetzes (Gesetz über Organismen für gemeinsame Anlagen) muss der Initiator von den örtlichen Behörden zugelassen werden. Die Genehmigung hängt von der Erfahrung des Initiators ab.
  • Die Zentralverwaltung muss sich in Luxemburg befinden.
  • Hedgefonds, die unter das OGA-Gesetz Teil I (Organismen für gemeinsame Anlagen) fallen, müssen einen Initiator haben, der in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist.

Hedgefonds als Soparfi

  • Es kann eine Personengesellschaft oder eine Aktiengesellschaft gegründet werden.
  • Der Hauptzweck der Strukturierung von Soparfi als Hedgefonds ist die Investitionstätigkeit.
  • Ein Hedgefonds kann kommerzielle Aktivitäten erleichtern.
  • Der Steuersatz beträgt 24,94%, es können jedoch Steuerbefreiungen gelten, insbesondere im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und anderen Ländern.
  • Sie benötigen eine Satzung und müssen beim Handelsregister und bei den Gesellschaften in Luxemburg eingetragen sein.

Luxemburgischer Hedge-Fonds-Gründungsprozess

  • Der Initiator muss einen Entwurf für einen Gesellschaftsvertrag und eine Satzung erstellen, die zur Gründung eines Unternehmens verwendet werden, wobei davon ausgegangen wird, dass sie den Angebotsunterlagen folgen.
  • Ausarbeitung eines Angebotsdokuments, das die Bedingungen für das Angebot von Anteilen eines Hedgefonds festlegt.
  • Gründung eines Hedgefonds in Form einer Unternehmensstruktur vor dem Handelsregister.

Hedge-Fonds-Besteuerungsregime in Luxemburg

  • Die luxemburgische Gesetzgebung sieht keine Körperschaftssteuer für Hedgefonds vor.
  • Hedgefonds werden nicht mit kommunalen Gewerbe- und Quellensteuern auf Dividenden belastet.
  • Hedgefonds werden mit einer Quellensteuer auf Dividenden veranlagt, wenn die EU-Zinsrichtlinie anwendbar ist.
  • Mindestaktienkapital von 1,25 Mio. EUR
  • Hedgefonds als spezialisierte Investmentfonds (SIF) müssen innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Gründung Kapital einzahlen. Im Falle von in Luxemburg unter verschiedenen Formen registrierten Hedgefonds muss das Mindestaktienkapital innerhalb von sechs Monaten eingezahlt werden.
  • Registrierungsgebühr von 75 EUR bei Gründung des Hedgefonds.
  • Veranlagt mit 0,01% Zeichnungssteuer auf das Nettovermögen nach dem Gesetz über spezialisierte Investmentfonds
  • Mindeststammkapital von 30.000 EUR für Hedgefonds, die als Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft gegründet werden.
  • Hedge-Fonds nach Teil I und Teil II des OGA-Gesetzes (Organismen für gemeinsame Anlagen ) müssen 0,05% Zeichnungssteuer auf das Nettovermögen zahlen.
  • Für Hedgefonds, die als Investmentfonds aufgelegt werden, gilt kein Mindestaktienkapital.
  • Alle Hedgefonds, unabhängig von der Unternehmensstruktur, müssen einen Anteilseigner haben.
  • Hedge-Fonds, die eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) und eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) gründen, können die in den von den lokalen Behörden genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuerbefreiungen und -abzüge in Anspruch nehmen.
  • Direkte Steuern fallen nicht an, es sei denn, es handelt sich um reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs) , die Risikokapital investieren, für das eine andere Steuerregelung gilt.
  • Hedge-Fonds in Luxemburg sind mehrwertsteuerpflichtig, wobei in einigen Fällen Ausnahmen gewährt werden.
  • Hedgefonds, die als reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF) aufgelegt werden, müssen direkte Steuern zahlen, einschließlich der Körperschaftssteuer und der kommunalen Gewerbesteuer, können aber von der Zahlung der Vermögenssteuer profitieren.
  • Die Mehrwertsteuerbefreiung kann gemäß Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d des Mehrwertsteuergesetzes gewährt werden.
  • Hedgefonds, die als Investmentfonds mit variablem Kapital (SICAV ) aufgelegt werden, sind von zahlreichen Steuern befreit, unter anderem von der Körperschaftssteuer, der Quellensteuer und der Vermögenssteuer.
  • Hedgefonds, die als Investmentfonds in Form einer Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR) gegründet werden, werden mit einer Körperschaftssteuer von 24,94 % veranlagt, sind jedoch von der Vermögenssteuer, der Quellensteuer auf die Ausschüttung von Dividenden, der Zeichnungssteuer und der Mehrwertsteuer befreit.

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TDiese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.