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SICAF oder SICAV in Luxemburg gründen

Die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und die Investmentgesellschaft mit festem Kapital sind Anlageinstrumente, die ausländischen Investoren in Luxemburg zur Verfügung stehen. Sie können die Form eines Organismus für gemeinsame übertragbare Wertpapiere (OGAW) oder eines spezialisierten Investmentfonds (SIF) annehmen.

Investmentgesellschaften können in Luxemburgin verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, wobei der Hauptunterschied im Mindestaktienkapital für jede Rechtsform besteht.

Luxemburger Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

  • Ein Investmentfonds in Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital.
  • Der Wert der Aktien muss dem Wert des Nettovermögens entsprechen.
  • Kapitalerhöhungen oder -senkungen können ohne Formalitäten durchgeführt werden.
  • Kann als Aktiengesellschaft organisiert werden.
  • Wie andere Investmentfonds auch, muss der Sitz einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV ) in Luxemburg sein.
  • Einschlägige Dokumente werden am Sitz in Luxemburg aufbewahrt.
  • Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen muss am eingetragenen Sitz erfolgen.
  • Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Die Eintragung einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) beinhaltet die Gründung einer Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital, das ihrem Nettovermögen entspricht.

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) Merkmale

  • Unterliegt dem Fondsgesetz von 2007 (Gesetz über spezialisierte Investmentfonds und luxemburgisches Handelsrecht, da er als Handelsgesellschaft gegründet werden kann).
  • Kann von einer benannten Fondsverwaltungsgesellschaft oder einer selbstverwalteten Investmentgesellschaft verwaltet werden.
  • Teilfonds können innerhalb einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) aufgelegt werden .

Grundkapital

  • Mindestaktienkapital in Höhe von 1,25 Millionen Euro, das innerhalb der nächsten sechs Monate nach der Zulassung als Investmentgesellschaft in Luxemburg zu hinterlegen ist.
  • Die in Luxemburg ansässige Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) kann in den nächsten 12 Monaten Kapital einzahlen.
  • Bei selbstverwalteten Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV) muss ein Anleger ein Mindestaktienkapital von 300.000 EUR entnehmen.

Anforderungen an die Berichterstattung

  • Muss bei der Erstellung von Jahres- und Halbjahresberichten die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze befolgen.
  • Beaufsichtigt von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) und meldepflichtig.
  • Die Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) genehmigt die Gründungsunterlagen, die Namen der Verwaltungsratsmitglieder, die Bestimmungen für die Geschäftsführung und andere Fragen, bevor die Gesellschaft gegründet werden kann.
  • Die Jahresabschlüsse müssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgelegt werden, solange sie als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) tätig sind.
  • Ein Fonds, der dem Gesetz über spezialisierte Investmentfonds (SIF) unterliegt, muss seine einschlägigen Dokumente sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen.
  • Muss einen Verkaufsprospekt vorlegen, in dem die Anlagestrategie eines Fonds und die damit verbundenen Risiken dargelegt werden.

Steuersystem

  • Veranlagt mit einer Zeichnungssteuer in Höhe von 0,05 % des Nettoinventarwerts.
  • Für Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), die nach dem Gesetz über spezialisierte Investmentfonds (SIF) gegründet wurden, beträgt die Zeichnungssteuer 0,01 %.
  • Die Mittel sind von der Einkommensteuer befreit.
  • Sie können in den Genuss von Steuerbefreiungen kommen, z. B. bei der Einkommensteuer.
  • Steuerbefreiung der Vermögenssteuer und der Quellensteuer auf die Ausschüttung von Dividenden an Gebietsfremde.
  • Kann gemäß dem am 12. Februar 2015 unterzeichneten Rundschreiben L.G. von den Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburgs mit anderen Ländern profitieren.
  • Auf eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Funktionen

  • Gegründet zum Zweck der Investition in das Hasenkapital des Fonds.
  • Ermöglicht die Kombination verschiedener Vermögensarten, einschließlich Wertpapiere und Immobilien.

Zuschussfähigkeit

Sonstige relevante Merkmale der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

  • Der eingetragene Sitz, die Verwaltung und die Kontrolle einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) müssen sich in Luxemburg befinden.
  • Er kann jederzeit Anteile ausgeben und weist die Anleger darauf hin, dass die Anteile das Nettovermögen des Fonds nicht übersteigen dürfen.
  • eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach den Vorschriften für spezialisierte Investmentfonds (SIF ) sind nur für qualifizierte Anleger erhältlich.

Hauptverantwortlichkeiten einer Depotbank in Luxemburg

  • Das Vermögen einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) muss auf eine Depotbank übertragen werden, die sicherstellt, dass die Erträge des Fonds wie in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen verwendet werden. Wenn das Vermögen des Fonds nicht ordnungsgemäß verwaltet wird, haftet die Depotbank sowohl gegenüber dem Investmentfonds als auch gegenüber seinen Anteilseignern.

Anforderungen an die Ausgabe von Anteilen

  • Für die Ausgabe von Fonds sind keine besonderen Änderungen der Gründungsunterlagen eines Fonds erforderlich.
  • Der Anteilspreis wird auf der Grundlage des Nettoinventarwerts und der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile festgelegt.

Bestimmungen über die Ausschüttung von Dividenden

  • Unabhängig davon, ob eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach den Rechtsvorschriften für spezialisierte Investmentfonds (SIF) oder für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) registriert ist, erfolgt die Ausschüttung von Dividenden nach denselben Regeln.
  • Es ist wichtig zu wissen, welche Art der Dividendenausschüttung beschlossen wird und im Fondsprospekt vorgeschrieben werden muss.
  • Es ist wichtig zu bestimmen, ob Ausschüttungen an die Aktionäre unabhängig von den finanziellen Ergebnissen des Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum vorgenommen werden können.

Investmentgesellschaft für Festkapital (SICAF) in Luxemburg

Eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) ist ein Investmentfonds, der über ein festes Kapital verfügt. Sie kann in jeder in Luxemburg verfügbaren Unternehmensform gegründet werden, einschließlich der folgenden:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A.)
  • Kommanditgesellschaft (S.C.A.)
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A.R.L.)

Das Aktienkapital einer Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) kann nur von den Aktionären der Gesellschaft erhöht werden. Jede Änderung des Kapitals muss mitgeteilt und veröffentlicht werden.

  • Das gezeichnete Grundkapital muss innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung 1,25 Millionen Euro erreichen.
  • Der Zeitrahmen für das Erreichen des erforderlichen Kapitals beträgt 12 Monate für den Spezialisierten Investmentfonds (SIF).
  • Das Mindestaktienkapital hängt von der gewählten Rechtsform ab.

Anforderungen an andere Investmentgesellschaften für Festkapital (SICAF)

  • Unterliegt dem luxemburgischen Handelsrecht und dem Gesellschaftsrecht.
  • Beaufsichtigt von der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) in Luxemburg.
  • Eine Lizenz ist erforderlich, damit der Fonds seine Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.
  • Sowohl eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) als auch eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) sind von der Körperschaftssteuer befreit.
  • Sowohl eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) als auch eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) sind von der Quellensteuer auf Dividenden befreit.
  • Sowohl eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) als auch eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) unterliegen der Zeichnungssteuer und einem jährlichen Steuersatz von 0,05% ihres Nettovermögens, bzw. 0,01%, wenn sie als spezialisierter Investmentfonds (SIF) gegründet wurden.
  • Sowohl eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) als auch eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) müssen einen Jahresabschluss erstellen und einen Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Luxemburg bestellen.
  • Der Manager oder jede andere Person, die Beratungsdienstleistungen erbringt, muss nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen.

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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.