Seite wählen

Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) ist ein unreguliertes Anlagevehikel in Luxemburg, das der indirekten Aufsicht der Kommission für die Aufsicht über den Finanzsektor (CSSF) über seinen vollständig zugelassenen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) unterliegt.

Die Hauptmerkmale eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) ähneln denen eines spezialisierten Investmentfonds (SIF ) und einer Investmentgesellschaft in Risikokapital (SICAR). Dies bedeutet, dass ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) für alle Arten von Anlagestrategien in Luxemburg eingerichtet werden kann.

Für die Struktur der reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF), die sich beispielsweise zu vollständig regulierten Anlagestrukturen entwickeln können, gelten besondere Umwandlungsvorschriften. In diesem Sinne kann ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) auch als Inkubator für Fondsinitiatoren genutzt werden.

Hauptmerkmale eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF)

  • Gezeichnetes Aktienkapital – 1,2 Mio. EUR innerhalb von 12 Monaten nach Gründung.
  • Nur für gut informierte Anleger, einschließlich institutioneller, professioneller und qualifizierter Anleger.
  • Erforderlich ist die Einrichtung einer unabhängigen Prüfungs- und Verwahrstelle.

Verfahren zur Gründung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF)

  • Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) muss ein Emissionsdokument erstellen, das auf der Titelseite darauf hinweist, dass der Fonds der Aufsicht in Luxemburg unterliegt.
  • Die Satzung muss ausdrücklich erwähnt und aufgenommen werden und unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes über reservierte alternative Investmentfonds (RAIF).

Verfügbare Strukturen für einen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF)

  • Für einen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF), der als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) oder als Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) in Form einer Aktiengesellschaft (SA), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) organisiert ist, muss die Satzung angenommen und durch eine notarielle Urkunde bestätigt werden.
  • Für einen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF), der als Investmentfonds (FCP), Kommanditgesellschaft (SCS) und Spezialkommanditgesellschaft (SCSp) organisiert ist, wird innerhalb von fünf Tagen nach der Gründung des reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) eine notarielle Urkunde erstellt, die bestätigt, dass der reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) gegründet wurde.

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) Veröffentlichung und Registrierung

  • Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) muss im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen sein.
  • Die Informationen über einen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) müssen innerhalb von 20 Tagen nach dem Datum der notariellen Urkunde auf der Website des Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregisters verfügbar sein.
  • Die dem luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister übermittelten Informationen umfassen den Firmennamen, das Gründungsdatum und die Verwaltungsgesellschaft des Fonds.
  • Eine Mitteilung, die die Gründung eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) bescheinigt, muss beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen und im elektronischen Kompendium der Gesellschaften und Vereinigungenveröffentlicht werden .
  • Ein Luxemburger reservierter alternativer Investmentfonds ist verpflichtet, seine geprüften Jahresabschlüsse bei den zuständigen Behörden zu veröffentlichen.

Besteuerung eines luxemburgischen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF)

Standard-Steuerregime

  • Ähnlich wie bei der Regelung für spezialisierte Investmentfonds.
  • Von der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer befreit, unterliegt aber der Abonnementsteuer.
  • Jährliche Zeichnungssteuer in Höhe von 0,01 % des Nettoinventarwerts des Reserved Alternative Investment Fund (RAIF).
  • Die Abonnementsteuer wird am Ende eines jeden Kalenderquartals berechnet.
  • Die Erklärung und Zahlung der Abonnementsteuer muss vierteljährlich erfolgen.

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) in Form von Investmentfonds, Kommanditgesellschaften und Spezialkommanditgesellschaften sind steuerlich transparente Einrichtungen. Dies ermöglicht es einem Reserved Alternative Investment Fund (RAIF), die zahlreichen Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburgs mit anderen Ländern in Anspruch zu nehmen.

  • Ab dem 1. Januar 2021 unterliegt ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF), der der Regelung für spezialisierte Investmentfonds folgt und Immobilien in Luxemburg hält, einer neuen Immobiliensteuer mit einem jährlichen Satz von 20 %.
  • Investmentfonds in Form einer Personengesellschaft oder eines Investmentfonds fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Alle Investmentgesellschaften nach luxemburgischem Recht sind verpflichtet, die Steuerbehörden bis zum 31. Mai 2022 über ihre zwischen 2020 und 2021 gehaltenen luxemburgischen Immobilienvermögen zu informieren.

Optionale alternative Steuerregelung

  • Ähnlich wie die Investmentgesellschaft in der Risikokapitalregelung.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF), der als Kapitalgesellschaft gegründet wurde und in Risikokapital investiert, kann sich für die Anwendung von Besteuerungsregeln entscheiden, die denen der Investmentgesellschaft für Risikokapital (SICAR) ähneln.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) ist voll steuerpflichtig und unterliegt der Körperschaftssteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer, kommt aber dennoch in den Genuss von Ausnahmeregelungen für bestimmte Erträge, wie z. B. Erträge aus übertragbaren Wertpapieren.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) unterliegt einer Mindestnettovermögenssteuer, die je nach Gesamtvermögen der Gesellschaft zwischen 535 und 32.200 EUR liegt.

Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) Mehrwertsteuerveranlagung

  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) wird in Luxemburg als Steuerpflichtiger im Sinne der Mehrwertsteuer betrachtet.
  • Ein reservierter alternativer Investmentfonds (RAIF), der als Investmentfonds gegründet wurde, muss von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, wobei der Investmentfonds und die Verwaltungsgesellschaft als eine Einheit zu betrachten sind.
  • Ein Reservierter Alternativer Investmentfonds (RAIF) kann sich nur dann für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn er Dienstleistungen aus dem Ausland erhält oder wenn er einen innergemeinschaftlichen Erwerb von Gütern und Dienstleistungen in Luxemburg mit einem Gesamtbetrag von 100.000 EUR jährlich durchführt.
  • Die vereinfachte Mehrwertsteuerregistrierung ist ausreichend, und die Mehrwertsteuererklärungen müssen jährlich abgegeben werden.
  • Verwaltungsdienstleistungen, die für einen reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) erbracht werden, können von der Mehrwertsteuerveranlagung ausgenommen werden, während Aufsichtsdienstleistungen im Rahmen einer Depotbankfunktion einem Mehrwertsteuersatz von 14 % unterliegen.

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) Quellensteuer

Ausschüttungen eines Reservierten Alternativen Investmentfonds (RAIF) an die Anleger sowie Zahlungserlöse aus der Rücknahme von Anteilen des Reservierten Alternativen Investmentfonds (RAIF) werden nicht mit Quellensteuer belegt.

Doppelbesteuerungsabkommen für Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) in Luxemburg

Reservierte alternative Investmentfonds (RAIFs), die als Investmentgesellschaft mit variablem und festem Kapital (SICAV und SICAF) organisiert sind, haben Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen , die das Großherzogtum mit anderen Ländern abgeschlossen hat. Bis heute hat Luxemburg mit mehr als 80 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.

Ein Reserved Alternative Investment Fund (RAIF), der als Investmentfonds oder Personengesellschaft gegründet wurde, kann nicht von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren.

Als eine der führenden Unternehmensberatungsfirmen in Luxemburg unterstützt Damalion Fondsinitiatoren und ausländische Investoren bei der Gründung eines Reserved Alternative Investment Fund (RAIF). Wir wissen, dass Ihre Zeit wertvoll ist und Ihre Anlageziele wichtig sind. Unser globales Servicenetzwerk verfügt über jahrelange Expertise und Erfahrung, um gut informierten Anlegern, die ihr Portfolio in Luxemburg erweitern möchten, hervorragende Ergebnisse zu bieten. Unsere Damalion-Berater verfügen über ein umfassendes Branchenwissen, das es uns in Verbindung mit unseren Kenntnissen des lokalen Finanzmarktes ermöglicht, Sie bei der Wahl der besten Geschäftsstruktur, der Verwaltung, der Buchhaltung, der Eröffnung von Bankkonten, der Besteuerung und anderen Aspekten des Fondsbetriebs in Luxemburg zu unterstützen. Wir glauben, dass jeder Kunde einen sinnvollen und engagierten Kundenservice verdient, der sein Unternehmen voranbringt. Wenden Sie sich noch heute an einen Damalion-Experten, wenn Sie mehr über unser umfassendes Angebot an Fondsgründungslösungen in Luxemburg erfahren möchten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.