Die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S ) ist eine Variante der traditionellen SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung ) und ist relativ neu in Luxemburg, da sie erst seit Januar 2017 existiert. Die SARL-S (vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ideal für diejenigen, die sich zum ersten Mal unternehmerisch betätigen, da sie das Unternehmertum durch die Einschränkung der Verwaltungsvorschriften begünstigt und das Wachstum unterstützt.
Der SARL-S und der SARL sind sehr vergleichbar und weisen viele Gemeinsamkeiten auf. Die SARL-S unterscheidet sich jedoch in den folgenden vier Punkten:
Soziales Kapital
Dank der geringeren Gründungskosten ist die SARL-S eine attraktive Alternative, insbesondere für Jungunternehmer.
Das Mindestkapital für die Gründung einer SARL-S liegt zwischen 1 und 12.000 EUR. Diese kann in Form von Bargeld oder Sachleistungen (Waren) erfolgen. Es ist also durchaus möglich, eine SARL-S mit nur 1 EUR zu gründen, aber die SARL-S wird zu einer regulären SARL, wenn ihr Sozialkapital diese Schwelle überschreitet.
Die SARL-S muss eine gesetzliche Rücklage bilden, und mindestens 5 % der jährlichen Nettogewinne einer SARL-S müssen dem Reservefonds zugeführt werden. Diese Anforderung gilt so lange, bis der zum Anfangskapital hinzugefügte Fonds 12.000 EUR erreicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung einer SARL-S eine Änderung der Satzung erfordert.
Aktionäre
Nur natürliche Personen können Anteilseigner einer SARL-S sein, und bei der Registrierung des Anteilseigners beim RCS(Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister) muss seine nationale ID-Nummer dem RCS mitgeteilt werden.
Eine natürliche Person kann nicht Anteilseigner von mehr als einer SARL-S sein, um eine Häufung von Gesellschaftsgründungen durch dieselbe Privatperson zu vermeiden. Wenn jedoch eine Privatperson Anteilseigner von zwei SARL-S werden möchte, haftet sie persönlich für die Schulden der zweiten SARL-S.
Haftung der Aktionäre
Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt. Ist eine Privatperson jedoch Anteilseigner mehrerer SARL-S, so haftet sie auch für die zusätzlichen SARL-S.
Die SARL-S kann 1 bis 100 Anteilseigner umfassen, wobei sich diese Unternehmensform am besten für Einzelunternehmer eignet. Wenn die Zahl der Aktionäre einer SARL-S 100 übersteigt, hat die SARL-S ein Jahr Zeit, ihre Rechtsform zu ändern.
Die Entscheidungen der Aktionäre werden auf Hauptversammlungen getroffen. Die Hauptversammlung entscheidet über Satzungsänderungen, Änderungen des Firmennamens, Änderungen des Aktienkapitals, die Ernennung oder Abberufung von Geschäftsführern und die Liquidation der Gesellschaft.
Die Aktionäre der Gesellschaft haben Anspruch auf einen Anteil am Gewinn.
Alle Aktionäre dürfen an der Entscheidungsfindung mitwirken. Und jeder Aktionär verfügt über eine Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien entspricht. Die Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 50 % des Kapitals gültig gefasst.
Bei SARL-S mit einem einzigen Aktionär verfügt der Eigentümer allein über die Befugnisse, die der Hauptversammlung der Aktionäre zustehen.
Verwaltungsorgan
Eine SARL-S wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die von den Gesellschaftern für eine begrenzte oder unbegrenzte Dauer gewählt werden. Die Aktionärsversammlung vertritt das Kapital des Unternehmens und trifft alle Entscheidungen, die das Kapital des Unternehmens betreffen.
Die Geschäftsführung wird von den Gesellschaftern bestellt, entweder im Gesellschaftsvertrag oder auf einer späteren Hauptversammlung.
Die Geschäftsführer einer SARL-S haben die gleichen Aufgaben wie die Geschäftsführer einer normalen SARL
Die laufende Verwaltung des Unternehmens sowie die Vertretung des Unternehmens in Geschäftsführungsangelegenheiten kann einem oder mehreren Geschäftsführern, Direktoren oder anderen Vertretern übertragen werden, die allein oder gemeinsam handeln.
Geschäftslizenz
Die SARL-S kann nur von natürlichen Personen und für Unternehmen (Handel, Handwerk, Industrie und bestimmte freie Berufe mit geistigem Charakter) gegründet werden, die eine Gewerbeerlaubnis benötigen. Der Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ist bei der Generaldirektion für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmer des Finanzministeriums zu stellen. Nach ihrer Gründung müssen sich die SARL-S an die Vorschriften des Gesetzes über die Geschäftslizenzen halten.
Grenzen der SARL-S a in Luxemburg
Die Gründung einer SARL-S bringt eine gewisse Flexibilität für Unternehmer, birgt aber auch einige Hindernisse:
- Die SARL-S richtet sich an natürliche Personen mit einer Gewerbeerlaubnis und schließt von vornherein bestimmte Berufe aus, aber auch juristische Personen, die sich an ihr beteiligen möchten
- Während einige Gründungskosten gesenkt werden, sind andere nach wie vor von der SARL-S zu zahlen: Registrierungsgebühren, Kosten für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis, Mehrwertsteuer usw.
- Aufgrund ihres geringen Kapitals kann eine SARL-S unter einem Mangel an Glaubwürdigkeit bei den Lieferanten leiden, die befürchten, dass das Unternehmen nicht ausreichend solide ist.
Alles in allem haben die SARL-S ihren Platz in Luxemburg sicher und treten in eine aktive Phase der wirtschaftlichen Diversifizierung ein.
Luxemburg verfügt über ein dynamisches und agiles Umfeld für Start-ups, was dazu führt, dass immer mehr Unternehmer ihre Geschäftstätigkeit in Luxemburg aufnehmen.
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Verwenden Sie die luxemburgische vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S) – Kapital ab 1 EUR, Regeln zur gesetzlichen Rücklage, wer Gesellschafter sein kann, Gewerbeerlaubnis und Übergang in eine klassische SARL, wenn das Unternehmen wächst.
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Zuletzt aktualisiert:Warum eine luxemburgische SARL-S in Betracht ziehen?
Die luxemburgische vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S) ist eine Variante der klassischen SARL mit sehr niedrigem erforderlichem Kapital – zwischen 1 EUR und 12.000 EUR. Sie richtet sich an natürliche Personen, die eine gewerbliche, handwerkliche, industrielle oder bestimmte freiberufliche Tätigkeit mit beschränkter Haftung und reduzierten Einstiegskosten aufnehmen möchten.
Rechtlich gelten überwiegend die Regeln der klassischen SARL, mit besonderen Bestimmungen zu Kapital, Gesellschaftern und Gewerbeberechtigung. Die SARL-S wird häufig als Zwischenschritt genutzt: Die Gesellschaft kann ihr Kapital später anpassen und in eine klassische SARL umgewandelt werden, sobald sie eine reifere Phase erreicht.
Wichtigste rechtliche Merkmale im Überblick
- Rechtsform. Variante der luxemburgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, geregelt durch das Gesetz vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in der jeweils geltenden Fassung.
- Stammkapital. Zwischen 1 EUR und 12.000 EUR, bei Gründung vollständig gezeichnet und vollständig einbezahlt; Bar- und Sacheinlagen sind möglich.
- Gesellschafter. Nur natürliche Personen können Gesellschafter sein; die Gesellschaft kann 1 bis 100 Gesellschafter haben.
- Beschränkte Haftung. Grundsätzlich haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, vorbehaltlich Fällen von Betrug, Missbrauch von Gesellschaftsvermögen oder persönlichen Garantien.
- Gesetzliche Rücklage. Mindestens 5 % des Jahresüberschusses sind einer nicht ausschüttbaren Rücklage zuzuführen, bis Rücklage plus Kapital 12.000 EUR erreichen.
- Gewerbeberechtigung. Für gewerbliche, handwerkliche, industrielle und vergleichbare freiberufliche Tätigkeiten ist in der Regel eine Gewerbeerlaubnis (autorisation d’établissement) erforderlich.
- Zugang nur für natürliche Personen. Juristische Personen können nicht unmittelbar Gesellschafter einer SARL-S sein.
- Nutzung als Übergangsform. Wenn Kapital und Geschäftsumfang wachsen, entscheiden sich viele Gründer dafür, die Satzung anzupassen und in das Regime der klassischen SARL zu wechseln.
Vergleich: SARL-S und klassische SARL
| Thema | Vereinfachte GmbH (SARL-S) | Klassische SARL |
|---|---|---|
| Kapital | 1 EUR bis 12.000 EUR, bei Gründung vollständig einbezahlt. | Mindestkapital 12.000 EUR, bei Gründung vollständig einbezahlt. |
| Gesellschafter | Nur natürliche Personen; 1 bis 100 Gesellschafter. | Natürliche und juristische Personen; 1 bis 100 Gesellschafter. |
| Gesetzliche Rücklage | Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage von mindestens 5 % des Nettoergebnisses, bis Kapital plus Rücklage 12.000 EUR erreichen. | Gesetzliche Rücklage nach den allgemeinen Regeln für SARL; Schwelle bereits bei Gründung erreicht. |
| Gewerbeberechtigung | Gewerbeerlaubnis erforderlich, wenn die Tätigkeit unter das Niederlassungsrecht fällt. | Gleiche Regel; die Erlaubnis hängt von der Tätigkeit und den beruflichen Qualifikationen ab. |
| Profil der Gesellschafter | Ausgerichtet auf Gründer, kleine Betreiber und Erstunternehmer. | Wird für eine breite Palette von Unternehmen und Beteiligungsstrukturen verwendet. |
| Umwandlung | Die Gesellschaft kann in eine klassische SARL umgewandelt werden, wenn das Kapital mindestens 12.000 EUR erreicht und die Satzung angepasst wird. | Bereits im Regime der klassischen SARL; keine Umwandlung erforderlich. |
Wesentliche Schritte zur Gründung einer SARL-S
Damalion begleitet Sie bei folgenden Schritten zur Einrichtung Ihrer SARL-S:
- Prüfung der Zulässigkeit. Sicherstellen, dass die geplante Tätigkeit, das Profil der Gründer und die Anzahl der Gesellschaften pro Person mit den aktuellen SARL-S-Regeln vereinbar sind.
- Festlegung von Kapital und Gesellschaftern. Festsetzung des anfänglichen Kapitals zwischen 1 EUR und 12.000 EUR und Zuteilung der Anteile an die Gesellschafter (natürliche Personen).
- Ausarbeitung der Gesellschaftsdokumente. Erstellung der Satzung und der Gesellschaftsdokumente mit Angaben zu Zweck, Geschäftsführung, Kapital und Anteilen.
- Einholung der Gewerbeerlaubnis, falls erforderlich. Einreichung des Antrags auf Gewerbeerlaubnis beim zuständigen Ministerium für Tätigkeiten, die einer vorherigen Genehmigung unterliegen.
- Eintragung der Gesellschaft. Einreichung der Gründungsunterlagen beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) und Durchführung der erforderlichen Veröffentlichungen.
- Steuer- und Sozialanmeldungen. Anmeldung bei den Steuerbehörden, gegebenenfalls Mehrwertsteuer-Registrierung sowie Sozialanmeldungen für Geschäftsführer und Mitarbeiter.
Kosten und Zeitrahmen
- Kapital. Zwischen 1 EUR und 12.000 EUR, je nach Geschäftsplan und gewünschter Glaubwürdigkeit gegenüber Partnern und Banken.
- Gründungskosten. Gebühren umfassen die Ausarbeitung der Unterlagen, gegebenenfalls Notargebühren, Registrierungs- und Veröffentlichungskosten sowie Gebühren für die Gewerbeerlaubnis.
- Laufende Kosten. Buchhaltung, Hinterlegung des Jahresabschlusses, gegebenenfalls Prüfung oder prüferische Durchsicht sowie laufende gesellschaftsrechtliche Formalitäten.
- Typischer Zeitrahmen. Wenn die Unterlagen vollständig sind und die Gewerbeerlaubnis vorliegt, können Gründung und Eintragung in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen abgeschlossen werden, abhängig von der Auslastung der Behörden und Dienstleister.
Weiterführende Lektüre
Häufig gestellte Fragen
1. Was ist eine luxemburgische vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S)?
2. Wer kann eine SARL-S gründen?
3. Kann eine juristische Person Gesellschafter einer SARL-S sein?
4. Wie hoch sind das Mindest- und Höchstkapital einer SARL-S?
5. Wie kann das Kapital einer SARL-S eingebracht werden?
6. Ist eine gesetzliche Rücklage für eine SARL-S verpflichtend?
7. Wie viele SARL-S darf eine natürliche Person halten?
8. Wie viele Gesellschafter kann eine SARL-S haben?
9. Sind Anteile einer SARL-S frei übertragbar?
10. Ist für die Gründung einer SARL-S eine notarielle Urkunde erforderlich?
11. Wann ist eine Gewerbeerlaubnis für eine SARL-S erforderlich?
12. Welche Tätigkeiten können nicht über eine SARL-S ausgeübt werden?
13. Wie wird eine SARL-S geführt und vertreten?
14. Welche Buchführungs- und Publizitätspflichten hat eine SARL-S?
15. Wie wird eine SARL-S in Luxemburg besteuert?
16. Wann muss eine SARL-S in eine klassische SARL umgewandelt werden?
17. Kann eine SARL-S Dividenden ausschütten, solange die gesetzliche Rücklage aufgebaut wird?
18. Was geschieht, wenn die SARL-S die maximale Zahl an Gesellschaftern überschreitet?
19. Was sind die wichtigsten Vorteile der SARL-S gegenüber der klassischen SARL?
20. Welche wesentlichen rechtlichen Risiken und Grenzen hat die SARL-S?
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- Spaziergang auf dem Chemin de la Corniche
- Besuch der Bock-Kasematten
- Rundgang durch das Viertel Grund
- Besichtigung des Großherzoglichen Palastes von außen
- Kaffee oder Mittagessen auf der Place d’Armes
- Spaziergang über die Adolphe-Brücke
- Besuch des MUDAM oder des Nationalmuseums für Geschichte und Kunst
- Abendlicher Rundgang durch die Altstadt
- Kurzer Besuch des Geschäftsviertels Kirchberg
- Abendessen in einem lokalen Restaurant oder einer Weinbar
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