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Das strategisch günstig in Europa gelegene Luxemburg ist ein Land, das trotz seiner geringen geografischen Ausdehnung eine unvergleichliche Stabilität aufweist und gemessen am Pro-Kopf-BIP einen festen Platz unter den Nationen der Welt einnimmt. Die zuverlässige Besteuerung, die hochwertige Infrastruktur, die offene Wirtschaft und das stabile politische Umfeld sind nur einige der Gründe, warum sich viele ausländische Investoren im Großherzogtum Luxemburg niederlassen.

Was ist eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

DieSociété à responsabilité limitée simplifiée (SARL-S) oder Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde vom luxemburgischen Parlament am 13. Juli 2016 mit dem Abgeordnetenentwurf 6777 eingeführt. Die SARL-S, auch bekannt als “Gesellschaft für 1 Euro”, ist eine Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Rechtsform ist nur auf gewerbliche, industrielle und handwerkliche Tätigkeiten beschränkt, die durch das luxemburgische Gesetz vom 2. September 2011 geregelt sind.

Zweck und Zielsetzung

Ziel der Gründung von SARL-S ist es, das Unternehmertum in Luxemburg zu fördern und die Gründung von Unternehmen zu unterstützen, indem die Kosten für die Gründung gesenkt werden, ein schnelleres, schlankeres und effizienteres Gründungsverfahren eingeführt wird und gleichzeitig die Zeichnungs- und Zahlungsanforderungen reduziert werden.

Steuersystem/Fiskalische Vorteile

Für SARL-S gelten die folgenden Gebühren und Steuern:

  • Eine pauschale Eintragungsgebühr in Höhe von 75 EUR ist an dieBehörde für Eintragungsgebühren, Grundbesitz und Mehrwertsteuer zu entrichten.
  • Der Steuersatz für die Grundsteuer wird vom Gesetzgeber festgelegt und richtet sich nach der Art des Vermögenswerts und seiner Lage. Die Grundsteuer schwankt zwischen 0,7 % und 1 %. Der Betrag der Grundsteuer kann bei der Einkommensteuererklärung einer SARL-S mit dem Unternehmensgewinn verrechnet werden, wenn das besteuerte Gebäude als Teil des investierten Nettovermögens betrachtet wird.
  • Die Gewerbesteuer wird für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhoben. Sie sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Der effektive Gesamtsteuersatz wird auf 24,94 % festgesetzt.
  • Natürliche Personen, die als SARL-S tätig sind, unterliegen einer Vermögenssteuer in Höhe von mindestens 535 EUR, die am 1. Januar eines jeden Jahres festgesetzt wird.
  • Die Nettovermögenssteuer wird für SARL-S, deren Einheitswert 500 Mio. EUR oder weniger beträgt, zu einem Satz von 0,5 % veranlagt.
  • Die Körperschaftssteuer für SARL-S beträgt 15%, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 EUR nicht übersteigt, und 17%, wenn das zu versteuernde Einkommen 200.000 EUR übersteigt.
  • Mehrwertsteuerpflichtig, wenn der Jahresumsatz ohne Steuern weniger als 112.000 EUR beträgt. Die Mehrwertsteuererklärung muss jährlich abgegeben werden. In Fällen, in denen der Jahresumsatz ohne Steuern zwischen 112.000 und 620.000 EUR liegt. Die Mehrwertsteuer muss vierteljährlich eingereicht werden. Wenn der Jahresumsatz ohne Steuern 620,00 EUR übersteigt, muss die Mehrwertsteuer monatlich gemeldet werden.
  • SARL-S kann zusätzlich von Luxemburgs umfangreichem Netz an Doppelbesteuerungsabkommen mit Vertragsländern profitieren.

Vorteile der Einrichtung und Verwaltung von SARL-S

  • Bietet ausländischen Arbeitssuchenden die Möglichkeit, sich selbständig zu machen.
  • Keine notarielle Urkunde erforderlich, da das Grundkapital von 12.000 EUR auf nur 1 Euro reduziert wurde.
  • Nur natürliche Personen können eine SARL-S gründen, wobei die Unternehmer unter auf eine einzige Gesellschaftsform beschränkt sind.

An wen richtet sich eine SARL-S?

Das logische Element des Gesetzentwurfs zielt darauf ab, die Gründung von Kapitalgesellschaften durch neue Unternehmer zu fördern. Nur natürliche Personen können die Rolle des Aktionärs einer SARL-S übernehmen. Darüber hinaus kann eine natürliche Person immer nur Aktionär einer SARL-S sein, außer bei der Übertragung von Aktien nach dem Tod eines Aktionärs. Und schließlich kann eine SARL-S nur eine natürliche Person als Geschäftsführer haben, keine juristischen Personen.

Rechtlicher Rahmen

SARL-S ist vor allem für seinen Slogan “ein Euro, eine Person, ein Tag” bekannt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Hauptziel der SARL-S darin besteht, jungen Unternehmern mit begrenzten Kapital- und Finanzressourcen die Möglichkeit zu geben, ihr eigenes Unternehmen durch ein schnelles und einfaches Gründungsverfahren zu gründen. Die Gründung einer SARL-S erfordert keine großen Investitionen, um die mit der Rechtsform der SARL verbundene beschränkte Haftung zu erhalten.

Kosten der Eingliederung

Für die Gründung einer SARL-S kann das erforderliche Mindestkapital je nach der von einer natürlichen Person gewählten Rechtsform variieren. Für die Gründung von SA und SCA ist beispielsweise ein Mindestkapital von 31.000 EUR erforderlich, während für SARL ein Mindestkapital von 12.500 EUR vorgeschrieben ist.

Sachleistungen sind zulässig, wenn sie aus wirtschaftlich nicht bewertbaren Vermögenswerten bestehen und Arbeits- oder Dienstleistungsbeiträge ausschließen.

Regeln und Vorschriften

  • Im Wesentlichen unterliegt eine SARL-S den steuerlichen und rechtlichen Bestimmungen einer herkömmlichen SARL.
  • Ein SARL-S-Unternehmer erhält entweder (i) ein vollständig aufgeschlüsseltes Gehalt, (ii) teilweise steuerbefreite Dividenden, oder (iii) sonstige voll steuerpflichtige Vergütungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags, die auf Unternehmensebene als steuerlich absetzbarer Posten gelten.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Satzung im luxemburgischen Amtsblatt veröffentlicht werden.
  • Wenn der Umsatz, die Bilanzsumme und die Zahl der Beschäftigten einer SARL-S einen bestimmten Wert überschreiten, kann ein jährlicher Prüfungsbericht verlangt werden.
  • Die Körperschaftssteuererklärung muss bis zum 31. Mai des folgenden Steuerjahres eingereicht werden.
  • Legen Sie Ihrer Bank die Satzung und den Nachweis der Registrierung beim RCS vor und eröffnen Sie ein professionelles Bankkonto.

Verwaltung der Gesellschaft

  • Der Unternehmensgründer muss eine Kaution in Höhe von 5 % des Nettogewinns von hinterlegen, die jährlich berechnet wird, bis sie 12.394.68 Euro erreicht.
  • Im Großherzogtum Luxemburg können nur natürliche Personen eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, wobei die Haftung der Gesellschafter auf ein einziges Unternehmen beschränkt ist.
  • Eine SARL-S muss über eine Lizenz für die gewerbliche Tätigkeit verfügen, um ihre Tätigkeit aufnehmen zu können.
  • Ein Unternehmenseigentümer kann die Gesellschaftsform nach einer gewissen Zeit ändern und in eine reguläre Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Rechtsform wechseln.
  • Obligatorische Zahlung einer jährlichen Rücklage in Höhe von 5 % der jährlichen Leistungen.
  • Die Gründer und Geschäftsführer von SARL-S haften Dritten gegenüber gesamtschuldnerisch für jeden nicht wirksam gezeichneten Kapitalanteil in Höhe der Differenz zwischen Kapital und gezeichnetem Kapital. Beide Parteien sind für die vollständige Einzahlung der von ihnen gezeichneten Aktien und Anteile am Kapital verantwortlich. Schließlich sind die Gründer und Geschäftsführer der SARL-S für die Schäden verantwortlich, die sich aus der Nichtigkeit der Gesellschaft und den unrichtigen Angaben in der Gründungsurkunde ergeben.
  • Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer jeweiligen Einlagen auf das Grundkapital.

Warum eine SARL-S in Luxemburg eröffnen?

Ein ausländischer Unternehmer, der sich für die Gründung einer luxemburgischen vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheidet, benötigt für die erfolgreiche Gründung nur 200 EUR. Es wurde speziell für Unternehmer mit geringem Kapital und für diejenigen entwickelt, die sich in neue Geschäftsvorhaben stürzen und sehen wollen, wie es funktioniert, ohne sich mit bürokratischen Verfahren und langwierigen Gründungsprozessen herumschlagen zu müssen. Die Banken verlangen eine persönliche Bürgschaft, bevor sie einer SARL-S ein Darlehen gewähren, das vom Anteilseigner bereitgestellt wird, wodurch das Element der beschränkten Haftung teilweise aufgehoben wird. Die Kunden von SARL-S-Gesellschaften werden keine Garantien verlangen, so dass der Vorteil der beschränkten Haftung erhalten bleibt. Die Geschäftsführer der SARL-SS werden nicht haftbar gemacht, solange die Geschäftsführung den Geschäftsbetrieb im Einklang mit dem Gesetz und den anderen Statuten überwacht.

Überraschenderweise zieht die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung britische Unternehmen und britische Unternehmer an, die die Vorteile einer europäischen Gesellschaft mit Mehrwertsteuernummer nutzen wollen. Aufgrund des Brexit müssen britische Unternehmen und Unternehmer, die mit Europa Handel treiben wollen, für die Ein- und Ausfuhr von Waren sorgen. Mit einer luxemburgischen vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Umsatzsteuernummer können britische Unternehmer und Unternehmen die hohen Gebühren vermeiden, die ihnen einige im Vereinigten Königreich ansässige Buchhalter in Rechnung stellen.

Damalion unterstützt ausländische Existenzgründer bei der Gründung eines Unternehmens im Großherzogtum Luxemburg. Wir verfügen über das Fachwissen und die berufliche Erfahrung, um ausländische Investoren, einschließlich Einzelpersonen und Unternehmen, bei der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit in Luxemburg zu unterstützen. Wenn Sie Ihre Bedürfnisse mit einem Experten für Unternehmensgründungen in Luxemburg besprechen möchten, kontaktieren Sie uns noch heute.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.