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Starten Sie Ihre SARL-Gesellschaft in Luxemburg

von | Nov. 24, 2022 | Strukturierung von Unternehmen

Wählen Sie Société à Responsabilité Limitée (SARL) in Luxemburg

Die luxemburgische Société à Responsabilité Limitée (SARL oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine einzigartige Gesellschaftsform, die sich in Luxemburg durchgesetzt hat.

Eine luxemburgische SARL vereint die wichtigsten Merkmale einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft. Die Haftung der Anteilseigner ist auf die Höhe des von ihnen eingebrachten Kapitals beschränkt. Gleichzeitig weisen SARLs einige der wichtigsten Merkmale einer Personengesellschaft auf, wie z. B. die Nichtübertragbarkeit der Anteile, die unglaubliche Einfachheit und die erhöhte Flexibilität.

Eine luxemburgische SARL hat in der Regel zwischen 2 und 100 Anteilseigner, aber auch ein einzelner Anteilseigner kann eine SARL gründen und allein betreiben.

Die allgemeine Funktionsweise einer SARL wird in der Satzung festgelegt, und das Mindeststammkapital muss 12.000 € betragen.

Der Geschäftsführer einer luxemburgischen SARL kann eine juristische Person sein und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Eine SARL mit mehr als 60 Gesellschaftern unterliegt der notwendigen Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer. Es wird empfohlen, einen unabhängigen Direktor zu wählen, der die Eröffnung eines Bankkontos in Luxemburg erleichtert. Ihr Anwalt oder Ihr Wirtschaftsprüfer sollte nicht Ihr lokaler Geschäftsführer sein, da die neue Richtlinie ATAD3 gegen Briefkastenfirmen kämpft.

Die Vereinfachte SARL (SARL-S) in Luxemburg

Die vereinfachte SARL (SARL-S ) ist eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach anderen Regeln und Rechtsvorschriften als eine traditionelle SARL registriert ist. Eine SARL-S richtet sich an bestimmte Investoren und Unternehmer, und das Mindestaktienkapital ist auf 1 EUR festgelegt. Natürliche Personen können problemlos eine SARL-S in Luxemburg gründen und sofort mit ihren Geschäftsprojekten beginnen, für die sie keine großen Summen investieren müssen.

Die Vorteile einer SARL in Luxemburg

Eine SARL in Luxemburg hat folgende Vorteile:

  • Die Verbindlichkeiten der Eigentümer sind auf den Betrag des Kapitals beschränkt, das sie zur Gründung des Unternehmens beigetragen haben.
  • Die Struktur einer SARL ist genauso einfach wie die einer Personengesellschaft und erfordert im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft nur einen geringen Verwaltungsaufwand.
  • Die mit der Unternehmensgründung verbundenen Formalitäten sind minimal.
  • Obwohl die SARLs einer Rechnungsprüfung unterliegen und Finanzberichte vorlegen müssen, ist die Privatsphäre zu Beginn noch weitgehend gewahrt.
  • Luxemburg hat ein territoriales Steuersystem, bei dem Unternehmen in ausländischem Besitz nur für Einkünfte besteuert werden, die in Luxemburg erzielt werden.

Gründung einer SARL in Luxemburg

Vor der Gründung einer SARL in Luxemburg muss das Mindestaktienkapital auf ein Bankkonto in Luxemburg eingezahlt werden.

Für die Gründung einer SARL muss eine “Satzung” erstellt und beim Handels- und Gesellschaftsregister (registre de commerce et des sociétés) hinterlegt werden, die folgende Angaben enthalten muss:

  • Der Name des Unternehmens.
  • Die örtlich registrierte Adresse des Hauptsitzes des Unternehmens.
  • Das gesamte ausgegebene Aktienkapital.
  • Das Ziel des Unternehmens und seine voraussichtliche Lebensdauer.
  • Die Identität und die persönlichen Daten der Aktionäre des Unternehmens sowie die Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien.

Danach werden alle anderen erforderlichen Dokumente wie die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag beim luxemburgischen Gesellschaftsregister (Registrar of Companies and Commerce) eingereicht. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen.

Die Einzelheiten der Eintragung werden dann im Amtsblatt veröffentlicht. Bei diesem Amtsblatt handelt es sich um ein elektronisches Amtsblatt, das als Recueil Electronique des Sociétés et Association (Elektronische Sammlung der Gesellschaften und Verbände) bezeichnet wird. Nach diesem Schritt ist das Unternehmen offiziell gegründet.

Möchten Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Investitionsplattform in Luxemburg gründen? Wenden Sie sich jetzt an Ihre Damalion-Experten und lassen Sie sich von uns helfen.

Damalion – Luxembourg

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Für Unternehmer, Holdinggesellschaften, SPVs, Family Offices und internationale Gruppen • Damalion unterstützt die Ausarbeitung, Dokumentenvorbereitung und Koordination mit Notar, RCSL, Bank und Umsatzsteuer. Entscheidungen liegen im Ermessen der jeweiligen Institutionen.

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Warum eine Luxemburger SARL?

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Wesentliche Merkmale auf einen Blick

Thema SARL SARL-S (vereinfacht)
Stammkapital In der Regel ab 12.000 EUR (voll gezeichnet) Ab 1 EUR bis < 12.000 EUR mit jährlicher Zuweisung zu Rücklagen
Gesellschafter 1–100 natürliche oder juristische Personen 1–100 natürliche Personen (Gründer)
Geschäftsführung Ein oder mehrere Geschäftsführer; flexible Befugnisse Ein oder mehrere Geschäftsführer; ähnliche Struktur
Abtretung von Anteilen Beschränkt; i. d. R. zustimmungspflichtig Beschränkt; i. d. R. zustimmungspflichtig
Gründung Notariatsakt, RCSL-Eintragung Notariatsakt oder privatschriftlich (je nach Fall), RCSL-Eintragung
Use Cases Holding, Handel, Dienstleistungen, IP Start-ups, Mikro- & Kleinunternehmen

Unterlagen, die Sie vorbereiten

  • Ausweise der Gründer und aktueller Adressnachweis; bei juristischen Gründern Handelsregisterauszug und UBO-Chart.
  • Firmenname(n) und Tätigkeitsbeschreibung (ggf. NACE).
  • Sitzangaben (ggf. Domizilierung).
  • Angaben für Satzung/Gründungsurkunde: Kapital, Anteilsklassen, Befugnisse der Geschäftsführung, evtl. Abschlussprüfer.
  • Steuer- & USt.-Profil (Holding vs. operativ), Substance-Skizze.
  • Bankfähige Akte: Herkunft der Mittel für das Kapital, erwartete Zahlungsflüsse, Gegenparteien, Länder.

Gründung — Schritt für Schritt

  1. Scoping & Namensprüfung. Rechtsform, Kapital und Governance auf Ziele abstimmen.
  2. Entwürfe & Onboarding. KYC/UBO einsammeln, Inputs für Urkunde und Domizilierung vorbereiten.
  3. Vollzug. Notarielle Beurkundung; Kapitaleinzahlung gemäß Bank-/Notar-Sequenz.
  4. Eintragung. RCSL-Filing, Veröffentlichung, Steuer-/USt.-Registrierungen nach Bedarf.
  5. Bank & Go-Live. IBAN, Benutzerrechte, Erstfinanzierung sowie Lieferanten-/Kunden-Setup.

Kosten und Zeitrahmen

  • Notar-, RCSL- und Veröffentlichungskosten; ggf. Domizilierungs- und Buchhaltungspakete.
  • Bankeinrichtung und laufende Gebühren abhängig von Anbieter und Profil.
  • Typisch vom vollständigen Dossier bis zur Aktivierung: wenige Tage bis einige Wochen, je nach Profil und Nachfragen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Mindeststammkapital für eine SARL?
Eine SARL erfordert mindestens 12.000 EUR, vollständig gezeichnet und eingezahlt.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital für eine SARL-S?
Eine SARL-S kann ab 1 EUR bis unter 12.000 EUR gegründet werden; jährliche Zuweisungen zu gesetzlichen Rücklagen sind vorgeschrieben.
Wie viele Gesellschafter sind zulässig?
Bei der SARL sind 1–100 Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) zulässig.
Gibt es rechtliche Beschränkungen bei Anteilsübertragungen?
Ja. Übertragungen sind beschränkt und bedürfen i. d. R. der Zustimmung von Gesellschaftern, die mindestens 75 % des Kapitals vertreten, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
Ist ein notarieller Gründungsakt zwingend?
Ja. Die SARL-Gründung erfordert einen Notariatsakt (für SARL-S sind je nach Fall vereinfachte Wege möglich).
Ist die Eintragung beim RCSL verpflichtend?
Ja, jede SARL ist im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (RCSL) einzutragen und zu veröffentlichen.
Welche Buchführungs- und Offenlegungspflichten gelten?
SARL müssen ordnungsgemäße Bücher führen und Jahresabschlüsse einreichen; die Formate richten sich nach Größenklassen.
Wann ist eine gesetzliche Abschlussprüfung erforderlich?
Eine Prüfung ist erforderlich, wenn gesetzliche Schwellenwerte für Bilanzsumme, Nettoumsatz oder Arbeitnehmerzahl überschritten werden.
Wie wird eine SARL auf Unternehmensebene besteuert?
In der Regel unterliegt sie der Körperschaftsteuer, der kommunalen Gewerbesteuer und der Vermögenssteuer (Ausnahmen möglich).
Unterliegen Dividenden einer Quellensteuer?
Dividenden unterliegen grundsätzlich 15 % Quellensteuer, sofern sie nicht durch DBA oder die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie reduziert/ausgenommen werden.
Wie werden von der Gesellschaft erzielte Veräußerungsgewinne besteuert?
Veräußerungsgewinne gelten als laufendes Einkommen, vorbehaltlich möglicher Ausnahmen oder Übertragungen.
Ist eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich?
Operative SARL (Handel/Dienstleistungen) benötigen i. d. R. eine USt-Registrierung; reine Holding-SARL können außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.
Welche Pflichten und Haftungen haben Geschäftsführer?
Geschäftsführer unterliegen Sorgfalts- und Treuepflichten und können für Missmanagement oder Nicht-Compliance haften.
Sind Gesellschafterversammlungen und Protokolle gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Die Genehmigung des Jahresabschlusses und ordnungsgemäße Protokollierung sind erforderlich; Frequenz und Form richten sich nach Gesetz und Satzung.
Sind ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer zulässig?
Ja; gesetzlich bestehen keine Nationalitätsbeschränkungen. KYC/UBO und Substance-Aspekte sind dennoch zu beachten.
Kann eine SARL die Beteiligungsfreistellung nutzen?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zu Beteiligungshöhe, Haltedauer und Qualifikation der Tochter erfüllt sind.
Kann eine SARL Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen?
Ja, vorbehaltlich Ansässigkeit, Nutzungsberechtigung und Anti-Missbrauchsregeln.
Wie werden Liquidationserlöse behandelt?
Liquidationserlöse gelten auf Ebene der Gesellschafter i. d. R. als Veräußerungsgewinne (nicht als Dividenden), abhängig von den anwendbaren Regeln.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen Publizitäts- und Einreichungspflichten?
Es können Verwaltungsstrafen und ggf. Geschäftsführerhaftung drohen.
Kann eine SARL in eine andere Rechtsform umgewandelt werden?
Ja, Umwandlungen in eine SA oder andere Formen sind nach den gesetzlichen Verfahren möglich.

 

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