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Luxemburg ist ein beliebtes Land, das für seine versierte Rechtssprechung, seine Holding- und Finanzierungstätigkeiten, seine Aktivitäten in Bezug auf geistige Eigentumsrechte und die Verwaltung von Privatvermögen bekannt ist. Ausländische Investoren aus anderen europäischen Ländern gründen eine SOPARFI ohne Einschränkungen und gründen in der Regel eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Luxemburg hat mit mehr als 44 europäischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, wobei die EU-Mitgliedstaaten von der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren profitieren, um nur einige zu nennen.

Das Hauptziel der Gründung einer Standard-Holdinggesellschaft in Luxemburg (SOPARFI) besteht darin, die steuerliche Effizienz der Gewinnausschüttung eines Unternehmens an seine Investoren und der konzerninternen Finanzierungsaktivitäten zu gewährleisten. Eine SOPARFI-Gesellschaft profitiert von der Senkung der Körperschaftssteuer sowie von der Abschaffung der Kapitalsteuer und der Quellensteuer auf Dividenden, die an Unternehmen gezahlt werden, deren Heimatländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg unterzeichnet haben.

EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (EUPSD) und ihre Auswirkungen auf luxemburgische SOPARFIs

Die 1990 erlassene EU-Mutter-Tochter-Richtlinie gilt für voll steuerpflichtige, in Luxemburg ansässige Unternehmen, zu denen auch alle SOPARFIs gehören. Die in der EUPSD enthaltenen Richtlinien zielen darauf ab, Steuerprobleme bei Gewinnausschüttungen zwischen Unternehmensgruppen, die in der EU tätig sind, zu beseitigen. Ihr Hauptziel ist es, die Doppelbesteuerung von Muttergesellschaften für die von ihren zahlreichen Tochtergesellschaften erwirtschafteten Gewinne zu verhindern.

Der Umfang der von der SOPARFI-Unternehmensstruktur angebotenen Aktivitäten hat sich erheblich erweitert. Unternehmen, die sich für die SOPARFI-Unternehmensstruktur entscheiden, dürfen Folgendes tun:

  • Finanzielle Aktivitäten
  • Kauf, Verkauf und Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Erwerb von Immobilienanteilen und direkter Immobilienerwerb

Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen für die weitere Expansion von SOPARFI

Luxemburg hat eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 80 Ländern innerhalb und außerhalb des EU-Blocks abgeschlossen. Sie arbeitet an der Ausweitung ihres Vertragsnetzes mit Ländern, die derzeit mit dem Großherzogtum verhandelt werden. Allein in Europa sind mehr als 50 DBA in Kraft, wobei die SOPARFIs Zugang zu allen Bestimmungen haben, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Mit diesen Vorteilen hat sich Luxemburg durch die Einführung von Steuermaßnahmen, die sowohl Inbound- als auch Outbound-Investitionen anregen, fest in der internationalen Geschäftswelt positioniert. Wenn Sie mehr über luxemburgische Steuerabkommen und eine erfolgreiche Firmengründung in Luxemburg erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen Experten von Damalion.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.