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Ein Seeschiff wie eine Yacht stellt für jeden privaten Investor oder jedes Unternehmen einen erheblichen Vermögenswert dar. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, sich das Fachwissen eines Profis zu sichern, der über die nötige Erfahrung und ein umfassendes Verständnis für den Erwerb und die Verwaltung von Luxus-Pkw verfügt.

Yachting-Dienstleistungen sind ein komplexer Prozess, der aus vielen Schritten besteht.

Yachtregistrierung und Flaggenwahl

Damalion kann Ihnen bei der Registrierung einer Yacht, sei es für gewerbliche oder für Freizeitzwecke, helfen und das gesamte Verfahren abwickeln. Die Registrierung einer Yacht in Luxemburg hängt weitgehend von der Hauptnutzung des Schiffes ab. Jeder Flaggenstaat in der Europäischen Union hat unterschiedliche Anforderungen an die Bootsregistrierung. Wenn Sie eine fabrikneue oder gebrauchte Yacht registrieren lassen möchten, wird ein Beratungsunternehmen die Kosten für die Registrierung Ihres Schiffes ermitteln und die Vorteile jeder verfügbaren Flagge erörtern, unter der Sie wählen können. Im Falle einer Registrierung in Luxemburg wird ein Beratungsunternehmen den Registrierungsprozess besprechen und Experten suchen, die den Prozess für Sie rationalisieren. Eine erfolgreiche Registrierung garantiert, dass Ihr Schiff regelmäßig in einem sicheren und legalen Zustand gehalten wird.

Um legal auf Flüssen und Meeren fahren zu können, muss eine Yacht in Luxemburg ordnungsgemäß registriert werden. Die Identifizierung einer Yacht ist auch eine Vorbedingung für die kommerzielle Nutzung oder die Nutzung in der Freizeit.

Alle Wasserfahrzeuge, einschließlich Yachten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um in das Register für Boote und Sportboote aufgenommen zu werden. Hier finden Sie einige Kriterien für die Registrierung einer Yacht im Großherzogtum:

  • Länge von mindestens 7 Metern oder mehr
  • Es muss über eine bewohnbare Kabine verfügen
  • Es muss über einen Motor mit einer Leistung von mehr als 7,35 kW oder 10 PS verfügen.

Alle Wasserfahrzeuge, die die unten aufgeführten Bedingungen erfüllen, werden als Kleinfahrzeuge gekennzeichnet und registriert:

  • Länge von weniger als 7 Metern
  • Verfügt nicht über eine bewohnbare Kabine
  • Es muss über einen Motor mit einer Leistung von weniger als 7,35 kW oder 10 PS verfügen.

Corporate Yachting Services für eine Reederei

  • Unterstützung bei der Kaufabwicklung
  • Beratung und Einrichtung der Eigentumsstruktur einer Yacht, einschließlich Gesellschaftsgründung, Mehrwertsteuer, Flagge usw.
  • Erstellung und Umsetzung von Betriebsbudgets, Betriebskosten und Planung
  • Tägliche Buchhaltung
  • Empfang und Bearbeitung von Rechnungen
  • Cash-Flow-Bewertung und -Überwachung
  • Regelmäßige Buchführung und Finanzberichte des Eigentümers oder des/der Vertreter des Eigentümers
  • Jahresabschlüsse
  • Administrative Unterstützung für bestehende Operationen

Yachting Management

Für das reibungslose Management Ihrer Yacht benötigen Sie eine Beratungsagentur, die über ein umfangreiches Netz von Partnerschaften mit Fachleuten verfügt, die vom luxemburgischen Wirtschaftsministerium akkreditiert sind, sowie Partnerschaften mit Fachleuten mehrerer Flaggenbehörden für Schiffe über 500 BRZ im Rahmen des offiziellen Document of Compliance (DOC). Je nach Art und Häufigkeit des Betriebs kann Ihr Schiff unter einer Vielzahl von internationalen Seeflaggen fahren, darunter Luxemburg sowie benachbarte Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere beliebte Reiseziele von Yachtgesellschaften wie die Marshallinseln, die Cookinseln und die Kaimaninseln. Ein Beratungsunternehmen ist in der Lage, eine maßgeschneiderte Lösung für die Registrierung und Verwaltung Ihrer Yacht zu finden.

Der Prozess der luxemburgischen Yachtregistrierung umfasst die folgenden Schritte:

  • Natürliche Personen aus Nicht-EU-Ländern müssen eine beglaubigte Kopie ihrer Staatsangehörigkeitsbescheinigung und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Jachteigentümers vorlegen.
  • Bei juristischen Personen die Satzung und, falls erforderlich, einen entsprechenden Auszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister.
  • Eigentumsurkunde und quittierte Rechnung für das Sportboot.
  • Gegebenenfalls alle Informationen über die frühere Registrierung einer Yacht in Luxemburg und eine von allen zuständigen Behörden des Landes, in dem das Wasserfahrzeug zuletzt registriert war, ausgestellte Abmeldebescheinigung.
  • Bescheinigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherungspolice
  • Konformitätsbescheinigung mit der Richtlinie 94/25/EG der Europäischen Union für nach dem 16. Juni 1998 gebaute Sportboote und für nach dem 1. Januar 2006 gebaute Wasserscooter.
  • Zolleinfuhr oder Einfuhranmeldung

Die von Luxemburg ausgestellte Registrierungsbescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Sofern alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind, kann eine Zulassungsbescheinigung bei Bedarf verlängert oder ersetzt werden.

Andere Yachting Management Dienstleistungen

Unterstützung beim Mehrwertsteuerstatus

  • Privater Status
  • Gewerblicher Status oder Charta und Mehrwertsteuerbefreiung
  • Befristete Einfuhren in die Europäische Union für Nicht-EU-Bürger

Operatives Management

  • Besatzungsdienste & MLC-Einhaltung
  • Maritimes Management
  • Technische Unterstützung
  • Sicherheitsmanagement ISM/ISPS
  • Verfahren für Notfälle
  • Verwaltung von Sicherheitsaudits des Flaggenstaats und externer Audits
  • Schulung der Besatzungsmitglieder zu Sicherheitsregeln und -verfahren
  • Seearbeitsübereinkommen 2006 und laufendes Management an Bord

Besatzungsmanagement

  • Beschäftigungsvereinbarungen für Seeleute, die für alle Besatzungsmitglieder verbindlich sind
  • Erstellung der Lohnabrechnung und Auszahlung der Löhne
  • Formalitäten mit der luxemburgischen Sozialversicherungsanstalt für die private Versicherung der Besatzung
  • Ausbildung der Besatzung
  • Logistische Unterstützung
  • Unterstützung bei der Bereitstellung einer professionellen und qualifizierten Besatzung, einschließlich Kapitän, 2. Offizier, Chefingenieur, Chefkoch, Seemann, Stewardess und viele mehr

Schiffsmanagement

  • Verwaltung der Verwaltungsakte des Schiffes, einschließlich Verlängerungen, Besichtigungen und Folgemaßnahmen
  • Überwachung und Aufrechterhaltung der Klassifizierung einer Yacht, Planung und Organisation von Klassifizierungsinspektionen
  • Allgemeine Unterstützung in sozialen, rechtlichen und technischen Fragen
  • Beratung zu Kasko und Maschinen sowie zu Schutz- und Haftpflichtverträgen
  • Versicherung der Yacht, mit ausgezeichneten Prämien und Unterstützung im Schadensfall

Technisches Management

  • Erleichterung der Bauüberwachung durch einen engagierten Besichtiger und maritimen Spezialisten
  • Technische Vor-Ort-Besuche an Bord und Berichterstattung an den Yachteigner
  • Technische Empfehlungen und Unterstützung bei der Organisation der jährlichen Wartungsarbeiten
  • Technische Überwachung von Nachrüstungen, Reparaturen, Änderungen oder Verbesserungen, die auf Wunsch eines Yachteigentümers vorgenommen werden

Management von Neubauten

  • Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Bau von Yachten, die in Luxemburg und an internationalen Standorten gebaut werden
  • Ausarbeitung globaler Projekte auf der Grundlage der Erwartungen des Kunden
  • Beratung zum Yachtbauvertrag und Analyse der technischen Spezifikationen, Empfehlungen, u.v.m.
  • Enge Zusammenarbeit mit allen am Bau von Yachten beteiligten Parteien, einschließlich Konstrukteuren, Werften, Klassifikationsgesellschaften und Besichtigern der Flaggenstaaten

Yacht-Leasing

Die Leitlinien für die luxemburgische Yachtleasing-Regelung beziehen sich auf die Nutzung eines Seeschiffs durch die Mieter von Yachten innerhalb und außerhalb der Hoheitsgewässer der EU. In den Leasingrichtlinien ist festgelegt, wie eine Yacht für gewerbliche und private Zwecke genutzt werden kann. Der sich daraus ergebende Quotient bestimmt den Gesamt-Mehrwertsteuersatz, der auf die Vermietung einer Yacht, deren Lieferung in Luxemburg erfolgt, zu erheben ist.

Die Leasing-Leitlinien stützen sich auf Artikel 59a der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und besagen, dass die Mehrwertsteuer auf den Teil des Leasingvertrags fällig wird, in dem die Yacht tatsächlich außerhalb der EU-Hoheitsgewässer genutzt wird.

Geltende Bedingungen der Leitlinien für das Yachtleasing

  • Der Vermieter muss ein luxemburgisches Unternehmen sein und eine gültige luxemburgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen.
  • Der Mieter muss ein Nicht-Steuerpflichtiger sein und darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden
  • Ein Yachtleasingvertrag muss zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer abgeschlossen werden, in dem die Leasingbedingungen festgelegt sind.
  • Die Yacht muss dem Leasingnehmer in Luxemburg zur Verfügung gestellt werden.

Damit der Vermieter die luxemburgische Mehrwertsteuer auf der Grundlage der Bestimmung über die tatsächliche Nutzung anwenden kann, muss er zuvor die Genehmigung der Mehrwertsteuerabteilung einholen:

  • Der Vermieter muss angemessene dokumentarische oder technische Daten vorhalten, um die tatsächliche Nutzung und Verwendung innerhalb und außerhalb der EU-Hoheitsgewässer zu ermitteln.
  • Der Vermieter muss den Finanzbehörden innerhalb einer bestimmten Frist eine Jahreserklärung vorlegen.

Mit seiner langjährigen Erfahrung in der maritimen Unternehmensberatung ist Damalion ein bevorzugter Partner vieler internationaler Investoren für ihre Yachting-Dienstleistungen. Unsere Damalion-Experten werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um die Anforderungen bei der Gründung und Registrierung einer Yachtgesellschaft zu verstehen, die auf Ihre Bedürfnisse und betrieblichen Anforderungen zugeschnitten ist. Unsere Dienstleistungen im Bereich Yachting umfassen alle Aspekte des Yachtbetriebs, einschließlich Gründung, Registrierung, Management, Besatzung, Sicherheit, Leasing und vieles mehr. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.