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Der Libanon hat eine strategisch günstige geografische Lage, die für globale Unternehmen besonders geeignet ist. Der Libanon bietet eine breite Palette von Investitionsmöglichkeiten in den meisten seiner Wirtschaftszweige. Auch bei der Eintragung und Gründung von Unternehmen bietet sie verlockende Möglichkeiten.

Libanon begrüßt ausländische Investoren

Es gibt keine Beschränkungen für ausländische Beteiligungen an libanesischen Unternehmen, es sei denn, es ist gesetzlich anders geregelt.

Heutzutage ist die Unternehmenseintragung im Libanon sehr einfach und schnell geworden. Ob Sie Libanese oder Ausländer sind, Sie können von den zahlreichen Vorteilen libanesischer Unternehmen profitieren und Ihr Unternehmen in kürzester Zeit mit einem Bankkonto und Bankdienstleistungen registrieren lassen.

Wählen Sie Ihre Unternehmenstypen im Libanon

Unternehmer im Libanon haben Zugang zu verschiedenen libanesischen Unternehmensformen, und die gewählte Option hängt von der Art des Unternehmens, seiner Größe, seinen Expansionsplänen und auch vom verfügbaren Kapital ab.

Im Libanon gibt es folgende Arten von Unternehmen:

  • Personengesellschaft (offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée) – SARL
  • Aktiengesellschaft (Société Anonyme Libanaise) – SAL
  • Ausländisches Unternehmen (Niederlassung oder Repräsentanz)
  • Kommerzielle Vertretung
  • Holdinggesellschaften
  • Offshore-Unternehmen

Partnerschaft

Eine Person kann Partner in einer bestehenden oder neu gegründeten Partnerschaft sein. Solche Partnerschaften haben die Struktur einer eigenständigen juristischen Person und können in eigenem Namen Geschäfte tätigen.

Nach libanesischem Recht gibt es zwei verschiedene Arten von Partnerschaften:

  • Offene Handelsgesellschaften (Société en Nom Collectif – SNC)

Offene Handelsgesellschaften werden von zwei oder mehr Personen gegründet, die persönlich und gemeinsam für die Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft haften. Der Konkurs der Gesellschaft hat automatisch den Konkurs der Gesellschafter zur Folge. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft unterliegt der einstimmigen Zustimmung aller Gesellschafter. Brüche sind nicht verhandelbar. Offene Handelsgesellschaften können von einem oder mehreren Gesellschaftern oder einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Person geleitet werden.

  • Kommanditgesellschaften / Kommanditgesellschaft (Société en Commandite Simple – SCS).

Kommanditgesellschaften werden von zwei Arten von Partnern gegründet:

  • Komplementäre mit unbeschränkter Haftung, die für die Verwaltung zuständig sind.
  • Kommanditisten mit beschränkter Haftung, die auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt ist und kein Recht hat, in die Verwaltung der Partnerschaft einzugreifen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à Responsabilité Limitée) – SARL

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird im Libanon im Allgemeinen als S.A.R.L. (“société à responsabilité limitée” auf Französisch) bezeichnet.

Das Gesetz Nr. 126 vom 29.03.2019 hat das libanesische Handelsgesetzbuch geändert und den Begriff der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach folgendem Prinzip erweitert: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von einer oder mehreren Einzelpersonen gegründet, die die Verluste nur bis zur Höhe ihrer Beiträge tragen.

Merkmale einer SARL;

  • sein Kapitalbedarf beträgt mindestens 5.000.000 LBP
  • Sie muss mindestens einen und höchstens zwanzig Gesellschafter mit beschränkter Haftung auf der Grundlage ihrer Einlage in das Gesellschaftskapital haben
  • Es gibt keine Beschränkungen für ausländisches Eigentum an Unternehmensteilen, mit Ausnahme bestimmter beschränkter Sektoren, für die bestimmte Anforderungen an den Prozentsatz der Beteiligung libanesischer Staatsangehöriger gelten.
  • eine SARL wird von einem oder mehreren Geschäftsführern verwaltet, die keine Gesellschafter sein dürfen
  • Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen unterliegt der vorherigen Zustimmung von Gesellschaftern, die drei Viertel des Kapitals vertreten, sowie der Stempelsteuer und der 10 %igen Kapitalertragssteuer.
  • die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit jährlichem Honorarvorschuss ist notwendig
  • einen Rechnungsprüfer nur dann zu bestellen, wenn die Zahl der Partner 20 übersteigt
  • eine SARL-Gesellschaft, die einem einzigen Gesellschafter gehört, darf nicht alleiniger Gesellschafter einer anderen SARL-Gesellschaft sein.

Aktiengesellschaft (Société Anonyme Libanaise) – SAL

Eine libanesische Aktiengesellschaft (JSC) wird durch das Gesetzesdekret Nr. 304 vom 24. Januar 1942 geregelt.

Eine libanesische Aktiengesellschaft muss aus mindestens 3 Aktionären bestehen.

Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Anteile an der Gesellschaft beschränkt, und das Mindestkapital der AG beträgt 30.000.000 LBP.

Die Gesellschaft kann zur öffentlichen Zeichnung aufrufen und ist berechtigt, Finanzinstrumente und Schuldverschreibungen auszugeben sowie handelbare Finanzinstrumente oder Schuldverschreibungen zuzuteilen.

Die Leitung der Gesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat, der aus seiner Mitte einen Präsidenten wählt. Die Verwaltungsratsmitglieder werden vom allgemeinen Ausschuss der Aktionäre gewählt.

Die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder wird auf mindestens 3 und höchstens 12 festgelegt, wobei die meisten Verwaltungsratsmitglieder libanesischer Nationalität sein sollten.

Für ausländische Beteiligungen an Aktiengesellschaften gibt es keine Beschränkungen, außer für bestimmte Sektoren und Tätigkeiten.

Das Unternehmen muss einen Wirtschaftsprüfer benennen, und der Name des Unternehmens sollte immer mit der Abkürzung S.A.L. versehen sein.

Nach libanesischem Recht muss ein Rechtsanwalt mit Jahresgebühren beauftragt werden. JSCs werden mit 17% auf den Unternehmensgewinn besteuert.

Ausländisches Unternehmen (Niederlassung oder Repräsentanz)

Ein ausländisches Unternehmen, das im Libanon geschäftlich tätig werden möchte, kann eine Zweigniederlassung gründen, die den gleichen Zweck wie die Muttergesellschaft haben muss. Die Zweigniederlassung muss beim Ministerium für Wirtschaft und Handel eingetragen werden, gefolgt von einer zweiten Eintragung beim Handelsregister. Es muss ein Direktor für die örtliche Zweigstelle bestellt werden und ein Rechtsanwalt mit Jahresgebühren.

Das ausländische Unternehmen kann sich für die Einrichtung einer Repräsentanz im Libanon entscheiden. Die Tätigkeit der Repräsentanz beschränkt sich jedoch auf die Werbung für die Dienstleistungen und Produkte des Hauptsitzes. Eine Repräsentanz darf daher im Libanon keinerlei geschäftliche Aktivitäten entfalten.

Um eine Zweigstelle oder Repräsentanz zu gründen, muss der Vorstand des ausländischen Unternehmens einem libanesischen Rechtsanwalt eine Vollmacht ausstellen, die ihm die Befugnis verleiht, das Unternehmen im Libanon einzutragen, es zu vertreten, Dokumente zu unterzeichnen und alle wesentlichen Maßnahmen in seinem Namen zu ergreifen.

Die benötigten Dokumente sind:

  • Satzungen und Statuten.
  • Gründungsurkunde.
  • Der Gesellschaftsbeschluss der ausländischen Gesellschaft, mit dem beschlossen wird:

(i) die Zweigstelle in Libanon gegründet,

(ii) eine bestimmte Person als Leiter der Zweigstelle zu bestimmen und deren Befugnisse festzulegen, und

(iii) der Niederlassung einen libanesischen Rechtsberater/Anwalt zuzuweisen.

  • Ein Duplikat des Personalausweises oder Reisepasses des Geschäftsführers sowie eine Kopie des Anwaltsausweises der Anwaltskammer.

Sobald die oben genannten Dokumente nach Beirut geschickt werden, müssen sie vom Außenministerium genehmigt und zur Übersetzung ins Arabische durch einen qualifizierten Übersetzer vorgelegt werden.

Kommerzielle Vertretung

Die Handelsvertretung wird durch ein Gesetzesdekret aus dem Jahr 1967 geregelt und spezifiziert, wonach ein Handelsvertreter im Namen seines Auftraggebers über den Abschluss von Verkäufen oder die Erbringung von Dienstleistungen verhandeln kann.

Der Vertreter kann im Namen und für Rechnung des Auftraggebers handeln.

Ein Vertrag, mit dem einer Person die Alleinvertretung oder der Alleinvertrieb übertragen wird, gilt als Handelsvertretervertrag und kann nur libanesischen Staatsangehörigen gewährt werden, es sei denn, der ausländische Vertreter ist Staatsangehöriger eines Landes, das libanesischen Staatsangehörigen die gleiche gegenseitige Behandlung zuteil werden lässt.

Holdinggesellschaften

Eine Holdinggesellschaft ist eine andere Art von Aktiengesellschaft, die einen begrenzten Zweck hat und steuerlich besonders behandelt wird.

Die Mindestanzahl der Gesellschafter und das erforderliche Kapital sind für Holdinggesellschaften die gleichen wie für Aktiengesellschaften.

Die Holdinggesellschaft kann im alleinigen Besitz und unter der Leitung von Ausländern sein, und der nicht-libanesische Vorsitzende einer Holdinggesellschaft ist von der Arbeitserlaubnispflicht befreit.

Der Zweck der Holdinggesellschaft ist jedoch strikt auf Folgendes beschränkt:

  • Kauf und Zeichnung von Anteilen an libanesischen oder ausländischen Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • Beaufsichtigung der genannten Unternehmen.
  • Ausleihe von Geldern an Unternehmen, an denen sie mit mindestens 20 % beteiligt ist, oder Absicherung solcher Unternehmen gegenüber Dritten.
  • Besitz und Vermietung von Patenten, Konzessionen und Marken,
  • Erwerb von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, das für die Tätigkeit des Betriebs unerlässlich ist.

Die libanesische Holdinggesellschaft genießt zahlreiche entscheidende Steuervorteile, da sie von der Einkommenssteuer auf ihre Gewinne und auf die Ausschüttung von Erträgen befreit ist.

Wie bei allen libanesischen Holdinggesellschaften muss ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden, und es ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen, für den jährliche Gebühren anfallen.

Offshore-Gesellschaften

Eine Offshore-Gesellschaft ist eine besondere Art von Aktiengesellschaft(geregelt durch das Gesetzesdekret Nr. 46 vom 24. Juni 1983 und dessen Änderungen, insbesondere das Gesetz Nr. 85 vom 10.10.2018). Eine libanesische OffShore-Gesellschaft, die im Einklang mit dieser Satzung gegründet wird, wird von einem einzigen Gesellschafter gegründet, der alleiniger Anteilseigner ist, aber nur in der libanesischen Freizone und außerhalb des libanesischen Hoheitsgebiets tätig ist.

Merkmale einer Offshore-Gesellschaft;

  • es ist ein Sonderfall einer Aktiengesellschaft
  • sie ist in den libanesischen Freizonen oder im Ausland tätig, wird aber im Libanon gegründet
  • sie braucht keine libanesischen Staatsangehörigen als Verwaltungsratsmitglieder und könnte vollständig im Besitz von Nicht-Libanesen sein
  • das erforderliche Mindestkapital von 30.000.000 LBP kann in Fremdwährung angegeben werden
  • sie hat mindestens 1 Aktionär und die Aktionäre können Nicht-Libanesen sein
  • sein Verwaltungsrat – 1 bis 12 Mitglieder, der sich vollständig aus nicht-libanesischen Personen zusammensetzen kann
  • der Vorsitzende kann ein nicht-libanesischer Staatsangehöriger sein, der das Unternehmen vertritt und die Entscheidungen des Vorstands ausführt
  • der Generaldirektor kann ein nicht-libanesischer Staatsangehöriger sein
  • der Vorsitzende und der Geschäftsführer mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie ausländische Arbeitnehmer, die außerhalb des Libanon leben, sind von der Arbeitserlaubnis befreit, wenn die Jahresbilanz des Unternehmens mindestens eine Milliarde libanesische Pfund beträgt
  • sie ist von der Steuer auf Gewinne und Dividendenausschüttungen befreit, und Verträge im Zusammenhang mit Offshore-Aktivitäten sind von der Stempelsteuer befreit
  • Die Übertragung von Aktien unterliegt nicht der Stempelsteuer und ist von der Steuer befreit.
  • die Bestellung eines Rechtsanwalts ist obligatorisch, wenn das Kapital mehr als 50 Millionen LBP beträgt
  • die Ernennung eines Hauptrechnungsprüfers erforderlich ist

Offshore-Gesellschaften sind von der Einholung des Entlastungsschreibens des Nationalen Sicherheitsfonds für die Einreichung und Eintragung der jährlichen Protokolle der Hauptversammlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss beim Handelsregister befreit.

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