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Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH ) eine Bestimmung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie aufgehoben, die den öffentlichen Zugang zu den Angaben über die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen garantiert.

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 22. November eine bestehende Vorschrift zur Bekämpfung der Geldwäsche für ungültig erklärt und damit die Anwendung eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung des Finanzgeheimnisses (Register der wirtschaftlich Berechtigten – RBE) eingeschränkt.

In einer Erklärung des Justizministeriums, in der von einer “vorläufigen Aussetzung” die Rede ist, heißt es, dass es nicht mehr möglich ist, dieses Register (das RBE) online einzusehen.

Das Ministerium fügte hinzu, dass es derzeit an einer Lösung arbeitet, um sicherzustellen, dass diejenigen, die zu beruflichen Zwecken auf die im RBE gespeicherten Daten zugreifen müssen, dies auch weiterhin tun können, wie in Artikel 2 des geänderten Gesetzes vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung festgelegt.

Die Ungültigkeit des Registers der wirtschaftlich Berechtigten (RBE)

In Luxemburg dauerte es nur wenige Stunden, bis das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Ungültigkeit des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) zur Kenntnis genommen wurde

In Bezug auf den Zweck der Richtlinie, die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen (das vom Großherzogtum am 1. März 2019 eingeführte System), ist der in Luxemburg ansässige Gerichtshof der Ansicht, dass der öffentliche Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer nicht zur Erreichung dieses Zwecks beiträgt.

Nur wenige Stunden nach dem EuGH-Urteil wurde der “Grundsatz des freien Zugangs zum FSB” abgeschafft.

Der Fall (eine Reihe von Beschwerden, die im Großherzogtum von wirtschaftlichen Eigentümern gegen die vermeintliche Einmischung des Registers in ihr Privatleben eingereicht wurden) und sein Abschluss.

Dieser Fall wurde von einem luxemburgischen Gericht an den EuGH verwiesen, nachdem es zu einer Auseinandersetzung mit den luxemburgischen Unternehmensregistern gekommen war.

Einer der Anwälte der Kläger betonte, dass die RBW, wie sie in Luxemburg organisiert ist, gegen die Europäische Charta der Grundrechte verstößt. Auch der Generalanwalt des EuGH hat in seinen Schlussfolgerungen die Regelung des öffentlichen Zugangs zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen tendenziell legitimiert.

Die Schlussfolgerungen überzeugten das Gericht kaum, so dass das grundlegende Recht auf Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten zum Nachteil der Transparenz bevorzugt wurden.

Generell hat das Justizministerium beschlossen, das Online-Portal (Register der wirtschaftlichen Eigentümer – RBE), in dem die gesammelten Informationen frei eingesehen werden konnten, einzustellen.

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