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Die Tschechische Republik hat sich zu einem attraktiven Ziel für Ausländer entwickelt, die ihr Unternehmen gründen und erweitern wollen. Seine strategische Lage im Herzen Europas bietet einen einfachen Zugang zum Markt der Europäischen Union und zu den Nachbarländern und macht ihn zu einem hervorragenden Knotenpunkt für Handel und Logistik.

Dank ihrer EU-Mitgliedschaft hat die Tschechische Republik außerdem Zugang zu einem Markt mit über 450 Millionen Verbrauchern, während unterstützende Investitionsprogramme und Zuschüsse ausländische Direktinvestitionen anziehen.

Außerdem fördert die Tschechische Republik Innovation und Forschung, was wiederum die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen erleichtert. Alle diese Faktoren zusammen machen die Tschechische Republik zu einem attraktiven Reiseziel, das Wachstumschancen und ein günstiges Geschäftsumfeld bietet.

Geschäfts- und Gewerbearten für Ausländer in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik gibt es verschiedene Arten von Unternehmen, darunter:

  • Privater Unternehmer (Živnostenský list): Dies bezieht sich auf eine Art von Unternehmen, bei dem eine Einzelperson als Einzelunternehmer tätig ist und die volle Verantwortung für das Unternehmen übernimmt.
  • Öffentliche Handelsgesellschaft (V.O.S.): Dies ist eine Form der Partnerschaft, bei der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsam eine Geschäftstätigkeit auszuüben.
  • Kommanditgesellschaft (K.S.): ist eine tschechische Unternehmensstruktur, die einen Komplementär und einen Kommanditisten umfasst.
  • Aktiengesellschaft (a.s.): Dies ist eine Gesellschaft mit Aktien im Besitz von Aktionären.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.): Dies ist eine tschechische unabhängige juristische Person mit beschränkter Haftung, die von ihren Eigentümern getrennt ist.
  • Genossenschaft: ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse.

Arten von Berufen in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik gibt es verschiedene Formen des Gewerbes, die nach den erforderlichen Qualifikationen und Lizenzen unterschieden werden. Dazu gehören:

  • Unqualifiziertes Gewerbe: Diese Art von Gewerbe bezieht sich auf Geschäftstätigkeiten, die keine besonderen beruflichen Qualifikationen oder Lizenzen erfordern.
  • Freiberuflicher Bereich: Dieser Bereich umfasst Geschäftstätigkeiten, die besondere berufliche Qualifikationen oder Zertifizierungen erfordern.
  • Berufsausbildung: Die Berufsausbildung in der Tschechischen Republik bezieht sich auf Berufe, die eine spezielle Berufsausbildung oder eine Lehre erfordern.
  • Lizenzierter Handel: Dieser Handel umfasst Geschäftstätigkeiten, für die eine Lizenz oder Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich ist. Diese Lizenzen gelten in der Regel für bestimmte Branchen oder Berufe, für die besondere Vorschriften gelten.

Beachten Sie, dass es für Einzelpersonen oder Unternehmen wichtig ist, die spezifischen Kriterien zu verstehen und die erforderlichen Qualifikationen, Lizenzen oder Genehmigungen für die Art des Gewerbes, das sie in der Tschechischen Republik ausüben möchten, zu erfüllen.

Bedingungen, unter denen ausländische Privatpersonen in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig werden können

Ausländer können in der Tschechischen Republik unter den folgenden Bedingungen geschäftlich tätig werden:

  • Rechtsstatus: Ausländer müssen einen Rechtsstatus haben, der es ihnen erlaubt, in dem Land geschäftlich tätig zu werden. Dazu gehören in der Regel eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung, eine Arbeitserlaubnis oder die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz.
  • Firmengründung: Ausländer, die in diesem Land geschäftlich tätig werden wollen, können eine Gesellschaft gründen, z. B. eine GmbH (s.r.o.), eine Kommanditgesellschaft oder eine Aktiengesellschaft (a.s.). Welches tschechische Unternehmen gewählt wird, hängt von den jeweiligen Anforderungen ab. Der Prozess umfasst die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen, die Registrierung des Unternehmens bei den zuständigen Behörden und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen.
  • Geschäftsvisum: Ausländer, die in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig werden wollen, ohne ein Unternehmen zu gründen, können ein Geschäftsvisum beantragen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, Verhandlungen zu führen, an Sitzungen teilzunehmen und sich an Ausstellungen zu beteiligen.
  • Handelsvertretung: Ausländer können auch durch die Gründung einer Handelsvertretung eine Geschäftstätigkeit ausüben. Dies ermöglicht ihnen, für ihre Produkte oder Dienstleistungen zu werben, Marktforschung zu betreiben und sich an kommerziellen Aktivitäten zu beteiligen, jedoch nicht direkt am Verkauf oder an der Rechnungsstellung teilzunehmen.
  • Arbeitserlaubnis: Ausländer, die bei einem tschechischen Unternehmen angestellt sind oder sich in der Tschechischen Republik selbständig machen, benötigen je nach Art und Dauer ihrer Geschäftstätigkeit eine Arbeitserlaubnis oder eine Gewerbeerlaubnis.
  • Steuerliche Verpflichtungen und Compliance: Ausländer, die in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig sind, müssen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Sie müssen die Steuergesetze einhalten, einschließlich der Registrierung für steuerliche Zwecke und der Abgabe von Steuererklärungen.

Ausländern, die in der Tschechischen Republik geschäftlich tätig werden wollen, wird empfohlen, sich professionell beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren auf der Grundlage ihrer Geschäftspläne zu bewältigen.

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