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Eröffnung eines Geschäftskontos in Luxemburg: den luxemburgischen Markt verstehen

von | Sep. 5, 2024 | Strukturierung von Unternehmen, Unternehmertum

Luxemburg ist mit seinem guten Ruf in der Finanzwelt und seinem freundlichen Geschäftsumfeld ein attraktives Ziel für Unternehmer weltweit. Wenn Sie als Gebietsfremder ein Unternehmen in Luxemburg gründen möchten, ist es wichtig, die verschiedenen Rechtsformen und den Prozess zur Eröffnung eines Geschäftskontos zu verstehen. Damalion stellt Ihnen die gängigen Rechtsformen vor und erklärt, wie Sie mit Hilfe von Damalion ganz einfach online ein Bankkonto eröffnen können.

Beliebte Rechtsformen für nicht ansässige Unternehmer

  1. Société à Responsabilité Limitée (SARL)
    • Überblick: Die SARL, oder Private Limited Liability Company, ist ein Favorit unter kleinen und mittleren Unternehmen. Sie ist ideal für Unternehmer, die eine unkomplizierte Gründung mit begrenzter persönlicher Haftung wünschen.
    • Kapitalanforderungen: Um eine SARL zu gründen, benötigen Sie ein Mindestaktienkapital von 12.000 €, das bei der Registrierung vollständig eingezahlt sein muss.
    • Haftung: Diese Struktur schützt Ihr persönliches Vermögen, da die Aktionäre nur bis zur Höhe ihres Aktienkapitals für die Schulden des Unternehmens haften.
    • Verwaltung: Sie können die SARL mit einem oder mehreren ernannten Managern verwalten, was sie flexibel und effizient macht.
  2. Société Anonyme (SA)
    • Überblick: Die SA oder Public Limited Company (Aktiengesellschaft) ist für größere Unternehmen und diejenigen gedacht, die öffentliche Investitionen in Erwägung ziehen. Sie ist eine gute Wahl, wenn Sie eine erhebliche Expansion oder einen Börsengang planen.
    • Kapitalanforderungen: Eine SA erfordert ein Mindestaktienkapital von 30.000 €, wobei mindestens 25% dieses Betrags vor der Registrierung der Gesellschaft eingezahlt werden müssen.
    • Haftung: Wie bei der SARL ist das Privatvermögen der Aktionäre geschützt, da sie nur bis zur Höhe ihrer Investition in das Unternehmen haften.
    • Verwaltung: Diese Struktur bietet Flexibilität bei den Verwaltungsoptionen, einschließlich eines Verwaltungsrats oder eines Vorstands.
  3. Société à Responsabilité Limitée Simplifiée (SARL-S)
    • Überblick: Die SARL-S, oder Simplified Private Limited Liability Company, ist auf Neugründungen und kleine Unternehmen zugeschnitten und damit eine kostengünstige und vereinfachte Option.
    • Kapitalanforderungen: Sie können eine SARL-S in Luxemburg mit einem Mindestkapital von nur 1 € gründen, was sie für Unternehmer mit begrenzten Anfangsmitteln sehr zugänglich macht.
    • Haftung: Die SARL-S bietet den gleichen begrenzten Haftungsschutz wie die SARL, so dass Ihr persönliches Vermögen geschützt ist.
    • Verwaltung: Die Verwaltungsstruktur ist einfach, ähnlich wie bei der SARL, was eine einfache Handhabung ermöglicht.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Geschäftskontos

Die Eröffnung eines Geschäftskontos in Luxemburg ist ein unkomplizierter Prozess, insbesondere dank der bequemen Online-Dienste von Plattformen wie Damalion. Hier ist, was Sie normalerweise brauchen:

  1. Unternehmensunterlagen: Sie müssen wichtige Dokumente wie die Satzung, den Nachweis der Unternehmenseintragung und Informationen über Ihre Unternehmensstruktur vorlegen.
  2. Ausweis: Nicht-Einwohner müssen einen gültigen Ausweis, wie z.B. einen Reisepass, zusammen mit einem Adressnachweis vorlegen. Dies hilft bei der Überprüfung Ihrer Identität und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Adressnachweis: Sowohl die Dokumente Ihres Unternehmens als auch Ihre persönlichen Adressnachweise werden benötigt, um die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetze zu gewährleisten.

Mit der Unterstützung von Plattformen wie Damalion können Gebietsfremde diese Anforderungen reibungslos erfüllen und ihre Geschäftskonten online einrichten. Dies macht Luxemburg zu einer zugänglichen und attraktiven Option für Unternehmer, die ihren geschäftlichen Horizont erweitern möchten.

Luxemburgs freundliches Geschäftsklima und seine effizienten Bankdienstleistungen machen es zu einer guten Wahl für internationale Unternehmer. Ob Sie sich für eine SARL, SA oder SARL-S entscheiden, die Gründung Ihres Unternehmens und die Eröffnung eines Bankkontos kann mit der richtigen Unterstützung eine nahtlose und lohnende Erfahrung sein.

Damalion hat verschiedene Unternehmen dabei unterstützt, ihre Geschäfte und Gesellschaften in Luxemburg mit Geschäftsbankkonten zu registrieren. Bitte kontaktieren Sie jetzt Ihren Damalion-Experten.

Damalion – Luxembourg

Eröffnung eines Geschäftskontos in Luxemburg – was Banken prüfen, welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten, Online-Onboarding, Zahlungsströme, Sektor- und Länderrisiken, Kosten und Zeitrahmen.

Für SARL, SARL-S, SA, SPV und operative Gesellschaften • Damalion hilft, den Bedarf klar zu definieren, ein verständliches Profil zu erstellen und mit Anbietern zu koordinieren. Die endgültige Annahme entscheidet jede Bank selbst.

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Was beschleunigt das Bank-Onboarding in Luxemburg?

Wählen Sie den passenden Kontotyp (Operativ- oder Treasury-Konto), erklären Sie den Zweck des Kontos in einfachen Worten und zeichnen Sie ein konsistentes Bild der erwarteten Aktivitäten: Beträge, Währungen, Länder und Geschäftspartner. Ein vollständiges Dossier und eine klare Darstellung reduzieren Rückfragen.

Unterlagen, die die meisten Banken verlangen

  • Gültiger Pass/Personalausweis der Geschäftsführer, wirtschaftlich Berechtigten und Zeichnungsberechtigten; aktueller Adressnachweis.
  • Steuerliche Ansässigkeit (TIN; FATCA/CRS-Status, soweit relevant).
  • Nachweise zur Herkunft der Mittel und zum Vermögensursprung (Rechnungen, Verträge, Jahresabschlüsse, Kaufverträge, Dividenden, Kapitalgewinne, Erbschaften), nachvollziehbar bis zur Quelle.
  • Gesellschaftsunterlagen: Gründungsbescheinigung, Satzung, RCS-Auszug, UBO-Struktur, Zeichnungsbefugnisse.
  • Geschäftsbeschreibung: Tätigkeit, Lizenzen oder Genehmigungen (falls erforderlich), wichtigste Lieferanten/Kunden, erwartete monatliche Volumina und Währungen.
  • Übersetzungen oder Apostillen, falls von der Bank verlangt.

Kontotypen im Überblick

Thema Operatives Konto Treasury- / Treuhand- / Verwahrkonto
Hauptzweck Lieferanten- und Kunden­zahlungen, Gehälter, tägliche Geschäftsvorgänge Halten von Mitteln, Kapitaleinlage, Bewegungen von Vermögenswerten
Unterlagen ID, Adresse, Steuerdaten, Gesellschaftsunterlagen, Tätigkeitsübersicht Wie links + klarer Zweck (z. B. Stammkapital, Verwahrung)
Mindestanforderungen Laufende Gebühren; echte lokale oder grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit Kann je nach Bankpolitik höhere Guthaben erfordern
Zeitbedarf Schnell bei vollständig vorbereitetem Dossier und reaktionsschnellem Kontakt Abhängig vom Zweck und den internen Prüfungen

Typischer Ablauf

  1. Bedarf und Bankauswahl klären. Wählen Sie eine Bank und ein Preismodell, das zu Ihrem Nutzungsszenario passt.
  2. Dossier vorbereiten. ID, Adresse, Steuerdaten, Gesellschaftsunterlagen, Eigentümerstruktur, Zeichnungsregelung.
  3. Zahlungsströme beschreiben. Beträge, Währungen, Länder und Geschäftspartner über 12 Monate.
  4. Compliance-Prüfungen. KYC-Anfragen zügig beantworten und eine klare Dokumentationsspur beibehalten.
  5. Kontoaktivierung. IBAN-Eröffnung, erste Überweisungen testen, Benutzerrechte und Limite festlegen.

Kosten und Zeitrahmen

  • Einrichtungsgebühren, laufende Kontogebühren, Entgelte für Inlands-, SEPA- und SWIFT-Zahlungen; Karten- oder Plattformgebühren, falls anwendbar.
  • Kapitaleinlage-Dienstleistungen für die Gründung von SARL/SA sind verfügbar; die Gebühren variieren je nach Bank.
  • Vom vollständigen Dossier bis zum aktiven Konto: einige Tage bis einige Wochen – je nach Tätigkeit und Risikoprofil.

Häufig gestellte Fragen

1) Kann eine nicht in Luxemburg ansässige Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnen?
Ja, vorbehaltlich der Richtlinien der Bank, der KYC/AML-Prüfungen und der Risikobewertung. Jede Bank wendet ihre eigenen Annahmekriterien im Rahmen des luxemburgischen und europäischen Rechts an.
2) Welche Gesellschaftsunterlagen sind in der Regel zwingend?
Gründungsbescheinigung, Satzung, RCS-Auszug, Darstellung der wirtschaftlich Berechtigten, Nachweis des Sitzes sowie eine Liste der Geschäftsführer und zeichnungsberechtigten Personen.
3) Welche persönlichen Identifikationsnachweise werden verlangt?
Ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Pass/Personalausweis) und ein aktueller Adressnachweis für Geschäftsführer, wirtschaftlich Berechtigte (gemäß Schwellenwerten) und Kontounterzeichner.
4) Wie werden wirtschaftlich Berechtigte identifiziert?
Durch Analyse von Beteiligung und Kontrolle. Banken überprüfen die natürlichen Personen, die das Unternehmen letztlich besitzen oder kontrollieren, anhand des RBE (Register der wirtschaftlich Berechtigten) und der Kundendokumentation.
5) Was wird im Rahmen von AML/CFT geprüft?
Herkunft der Mittel und Vermögensursprung, Zweck der Transaktionen, Sektor- und Länderrisiken, Sanktionen, PEP-Status sowie negative Presse, im Einklang mit den Vorgaben der CSSF und der EU.
6) Sind Online- bzw. Remote-Onboardings möglich?
Viele Banken unterstützen ein Remote-Onboarding mit verstärkter Identitätsprüfung. Einige können dennoch ein Videogespräch oder ein persönliches Treffen vor Aktivierung verlangen.
7) Werden Kapitaleinlagebestätigungen für die Gründung ausgestellt?
Ja. Banken können Kapitaleinlagebestätigungen für SARL, SARL-S und SA ausstellen, vorbehaltlich der üblichen Prüfungen. Die Freigabe erfolgt nach notarieller Gründung und Registrierung.
8) Benötigen regulierte Tätigkeiten zusätzliche Nachweise?
Ja. Tätigkeiten, die Lizenzen erfordern (z. B. Zahlungsdienste, Wertpapierdienstleistungen, Krypto-Asset-Dienstleistungen), müssen die entsprechende Genehmigung oder Registrierung vorlegen, soweit anwendbar.
9) Wie werden FATCA und CRS umgesetzt?
Kunden füllen Steuer-Selbstauskünfte aus. Banken melden, soweit erforderlich, im Rahmen von FATCA/CRS anhand der steuerlichen Ansässigkeit und des Status der kontrollierenden Personen.
10) Was gilt, wenn Geschäftsführer oder UBOs PEPs sind?
Es gilt eine verstärkte Sorgfaltspflicht. Die Bank kann zusätzliche Unterlagen und eine Genehmigung durch das höhere Management verlangen und die Geschäftsbeziehung ablehnen, wenn das Risiko nicht akzeptabel ist.
11) Kann eine Bank ohne detaillierte Begründung ablehnen?
Ja. Banken können eine Geschäftsbeziehung nach ihren vertraglichen Rechten und Risikopolitiken verweigern oder beenden, im Einklang mit dem geltenden Recht.
12) Welche Sektoren werden besonders genau geprüft?
Bargeldintensive Geschäftsmodelle, Hochrisiko-Länder, komplexe grenzüberschreitende Zahlungsströme sowie Tätigkeiten mit häufiger Betrugs- oder Sanktionsexponierung.
13) Werden Übersetzungen oder Apostillen verlangt?
Wenn Unterlagen nicht in einer von der Bank akzeptierten Sprache vorliegen, können beglaubigte Übersetzungen erforderlich sein. Für ausländische öffentliche Urkunden können Apostillen verlangt werden.
14) Welche Informationen zu Zahlungen werden erwartet?
Eine 12-Monats-Übersicht mit typischen ein- und ausgehenden Beträgen, Währungen, Ländern, Geschäftspartnern und dem Zweck der Mittel.
15) Wie werden Sanktionsprüfungen durchgeführt?
Namen, Länder und Geschäftspartner werden mit EU- und UN-Sanktionslisten und weiteren von der Bank genutzten Listen abgeglichen. Übereinstimmungen können Onboarding oder Zahlungen blockieren oder verzögern.
16) Wie sehen die üblichen Fristen aus?
Nach Einreichung eines vollständigen Dossiers werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von einigen Tagen bis wenigen Wochen getroffen – abhängig von Reaktionsgeschwindigkeit und Risikoprofil.
17) Können Krypto-bezogene Unternehmen Konten eröffnen?
Dies ist möglich, wenn die entsprechenden Lizenz- oder Registrierungspflichten erfüllt sind und Zahlungsströme, Risikokontrollen und geprüfte Unterlagen klar nachvollziehbar sind. Die Annahmebereitschaft variiert je nach Bank.
18) Wie werden Daten und Unterlagen verarbeitet?
Personenbezogene Daten werden für KYC/AML-Zwecke und zur Vertragserfüllung nach EU-DSGVO und luxemburgischem Recht verarbeitet. Die Aufbewahrung richtet sich nach gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.
19) Was passiert bei einem ruhenden Konto?
Die Bank kann Inaktivitätsgebühren erheben oder gesetzlich und vertraglich vorgesehene Maßnahmen ergreifen. Kunden sollten eine minimale Aktivität sicherstellen und Informationen auf Anfrage aktualisieren.
20) Gibt es Multiwährungskonten?
Ja. Multiwährungskonten und internationale Überweisungen (SEPA/SWIFT) sind üblich, vorbehaltlich der Preisgestaltung und der Annahmeschlusszeiten.

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