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DieModernisierung des Verbriefungsgesetzes in Luxemburg wurde am 21. Mai 2021 in der Abgeordnetenkammer vorgestellt. Die Änderungen zielen darauf ab, das Großherzogtum als erstklassigen Gerichtsstand für ein breites Spektrum von Transaktionen und Investitionsmöglichkeiten weiter aufzuwerten.

Im Rahmen des Verbriefungsgesetzes profitieren in Luxemburg ansässige Unternehmen und Fonds in hohem Maße von der zuverlässigen und flexiblen Natur der Verbriefungsvehikel in diesem Land. Die vorgeschlagenen Änderungen, die in das Verbriefungsgesetz aufgenommen werden sollen, umfassen eine weitere Erhöhung der Flexibilität, eine globale Reichweite und eine Stärkung der wichtigsten Merkmale.

Die inhärenten Merkmale, Vorteile und Erleichterungen, die das Gesetz bietet, sind für bestehende und neue Verbriefungsvehikel verfügbar. Es ebnet den Weg für bessere Möglichkeiten zur Verbesserung des gesamten Verbriefungssystems in Luxemburg, indem es die Finanzierungsvereinbarungen für Verbriefungsgesellschaften erweitert und den Prozess der Verbriefung von Vermögenswerten rationalisiert.

Gründung einer Luftfahrtgesellschaft nach dem Luxemburger Verbriefungsgesetz

Das Verbriefungsgesetz wurde zwar 2004 eingeführt, doch erst in den letzten Jahren hat die Zahl der Verbriefungsunternehmen im Großherzogtum exponentiell zugenommen. Die Stärke des politischen, rechtlichen und regulatorischen Rahmens des Landes in Verbindung mit seinem attraktiven Steuersystem eröffnet internationalen Investoren die Möglichkeit, ihr Luftfahrtunternehmen effizient und reibungslos zu gründen.

Gegenwärtig können Sicherheitsunternehmen in Luxemburg, die für die Gründung von Luftfahrtunternehmen genutzt werden, in verschiedenen Rechtsformen auftreten, unter anderem:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.A.)
  • Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.à r.l.)

Die Rechtsform des Luftfahrtunternehmens übernimmt die Rolle des Gesellschafters für einen Flugzeugeigentümer oder eines nachrangigen Kreditgebers.

Gemäß den Bestimmungen des Verbriefungsgesetzes kann ein Verbriefungsorganismus einen oder mehrere Teilfonds oder Teilbereiche aufweisen. In diesen Teilfonds werden in der Regel verschiedene Arten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Anleger gehalten.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann beispielsweise mehrere Compartments einrichten, um ein oder mehrere Flugzeuge zu halten. Obwohl ein Teilfonds oder Teilbereich keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, sind die darin enthaltenen Vermögenswerte durch die Vorschriften des Verbriefungsgesetzes geschützt.

Ausgezeichneter Schutz für Investoren in Luftfahrtunternehmen

Das Verbriefungsgesetz wurde strategisch entwickelt, um die Integrität einer Verbriefungsgesellschaft und ihrer zahlreichen Anleger aus folgenden Gründen zu wahren:

  • Keine Beschränkungen hinsichtlich der Art des Anlegers. Privatpersonen und institutionelle Anleger können in Luxemburg ein Luftfahrtunternehmen gründen.
  • Verbriefungsunternehmen bedürfen keiner direkten Beaufsichtigung durch die Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors (CSSF), es sei denn, eine Verbriefungsgesellschaft erwirbt die Genehmigung, auf Dauer Wertpapiere an das Publikum auszugeben.
  • Größere Reichweite oder erlaubte Tätigkeiten, die Verbriefungsunternehmen in Anspruch nehmen können.
  • Die Verbriefungsorganismen und die jeweiligen Teilfonds erhalten ein höheres Maß an Sicherheit.

Schutzniveau für Verbriefungsorganismen

  • Die Rechte von Gläubigern und Anlegern sind auf ihre Vermögenswerte innerhalb eines Verbriefungsinstruments beschränkt.
  • Verbriefungsfonds und -gesellschaften können Vermögenswerte auf der Grundlage ihrer jeweiligen Satzung zuweisen.
  • Ein Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Verbriefung hat nicht die Möglichkeit, Schutz für seine Vermögenswerte zu gewähren, noch kann es Vermögenswerte aus Garantiegründen übertragen, es sei denn, es handelt sich um die Absicherung von Verpflichtungen unter seinen Investoren.

Im Falle eines Luftfahrtunternehmens kann es einem Flugzeugfinanzierer keine Sicherheiten für Geschäfte gewähren, die herkömmliche Fremdfinanzierungsmodelle beinhalten.

Nach luxemburgischem Recht können Flugzeuginvestoren und Gläubiger Nachrangigkeits- und Nichtanfechtungsvereinbarungen treffen. Aktivitäten, die gegen diese Vereinbarungen verstoßen, werden als null und nichtig betrachtet. In Anbetracht der schwerwiegenden Folgen eines Rangrücktritts und einer Nicht-Petition wird den Flugzeugfinanzierern empfohlen, ihre Situation zu prüfen, bevor sie solchen Anträgen zustimmen.

Schutz für Teilbereiche oder Teilfonds

Einfach ausgedrückt, hat ein Verbriefungsorganismus keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Vermögenswerte sind auf ein vom Verbriefungsgesetz vorgeschriebenes Segment beschränkt. Er genießt Schutz vor Eingriffen von Drittgläubigern und Anlegern, die anderen Teilfonds oder Subfonds angehören.

Investoren und Gläubiger genießen nach dem Verbriefungsgesetz folgende Vorteile:

  • Die Rechte von Gläubigern und Anlegern sind auf diese Vermögenswerte innerhalb des Kompartiments beschränkt, zu dem sie gehören.
  • Die Vermögenswerte des Verbriefungssegments stehen zur Befriedigung der Bedürfnisse der eigenen Anleger und Gläubiger zur Verfügung.
  • Jedes Teilvermögen innerhalb eines Verbriefungsfonds oder einer Gesellschaft ist voneinander getrennt, es sei denn, die Satzung eines Luftfahrtunternehmens sieht etwas anderes vor.
  • Der gleiche Grundsatz gilt für den Fall der Insolvenz. Teilfonds sind vor Problemen geschützt, die in anderen Teilfonds oder Subfonds innerhalb eines Verbriefungsunternehmens auftreten.

Besteuerung von Verbriefungsvehikeln in Luxemburg

Die für Sicherheitsunternehmen geltende Steuerregelung macht die Gründung eines Luftfahrtunternehmens im Großherzogtum zu einer attraktiven Option. Das Land ist im Vergleich zu anderen bevölkerungsgleichen Ländern für die Gründung eines Flugzeugunternehmens völlig steuerneutral.

Hier sind die wichtigsten Vorteile des Luxemburger Verbriefungsgesetzes für Verbriefungsunternehmen:

  • Während Flugzeuggesellschaften mit der Körperschaftssteuer veranlagt werden, werden alle unter den Investoren ausgezahlten Gelder und Kredite als Schuldzinsen verbucht. Dies bedeutet, dass alle Einkünfte steuerlich voll absetzbar sind.
  • Ausschüttungen unter Anlegern einer Verbriefungsgesellschaft sind von der luxemburgischen Quellensteuer befreit.

Was die Unternehmensstruktur und die Art der Investition angeht, so haben Investoren, die in ein Flugzeugunternehmen investieren wollen, ausgezeichnete Möglichkeiten. Die Anleger können auf einfache und unkomplizierte Weise in mehrere Flugzeuge investieren. Die Steuerneutralität und die Abschirmung von Vermögenswerten und Insolvenzen machen es zu einem perfekten Verbriefungsunternehmen für private und institutionelle Anleger. Wenn Sie mehr über Verbriefungsunternehmen und die Registrierung eines Luftfahrtunternehmens in Luxemburg erfahren möchten, wenden Sie sich noch heute an einen unserer Damalion-Experten.

Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.