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Damalion Argentinien Schreibtisch

Geschäfte in Argentinien machen

Die wirtschaftliche LageArgentiniensist gut. Im Jahr 2020 verzeichnete es ein BIP von 382,2 Mrd. USD und war damit die drittgrößte Volkswirtschaft in Lateinamerika und die 31. weltweit. Auf der anderen Seite liegt das BIP pro Kopf bei 8.433 USD pro Bürger. Argentinien verfügt über ein großes Potenzial an Industriezweigen, einschließlich der Agrarwirtschaft und der technologischen Dienstleistungen mit einer hohen Marktdurchdringung auf den großen internationalen Märkten. Außerdem verfügt das Land mit Vaca Muerta über die zweitgrößte Schiefergasreserve der Welt und die viertgrößte Schieferölreserve.

Rechtssystem in Argentinien

  • Das argentinische Rechtssystem basiert in erster Linie auf dem Zivilrecht und der Gesetzgebung.
  • Die Rechtsprechung ist ebenfalls ein entscheidendes Element bei der Rechtsauslegung, aber die Richter sind in den meisten Fällen nur verpflichtet, einer früheren Entscheidung zu folgen.

Bankwesen

Die argentinische Zentralbank (BCRA ) ist exklusiv und unabhängig von der Exekutive. Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der Finanz- und Währungsstabilität sowie des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums, wobei die soziale Gerechtigkeit zu den wichtigsten Grundsätzen gehört.

Um die Wirtschaftstätigkeit anzukurbeln und nominale Stabilität in Argentinien herzustellen, wird die Geldpolitik als mittelfristiges Ziel betrachtet, um ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Inflation, Zinssätzen und monetären Aggregaten herzustellen.

Die argentinische Devisenpolitik gilt als flexibel mit Kapitalverkehrskontrollen. Was die Finanzpolitik betrifft, so hat Argentinien mit dem Internationalen Währungsfonds ein Stand-By-Abkommen geschlossen, in dem die Ziele für die öffentlichen Finanzen für die nächsten Jahre festgelegt sind. Die nationale Regierung verhandelt derzeit über die Erneuerung der Beziehungen zum Internationalen Währungsfonds und anderen internationalen multilateralen Organisationen.

Ausländische Investitionen in Argentinien

Im Allgemeinen haben Gebietsfremde die gleichen Rechte und den gleichen Status wie einheimische Investoren. Es gibt jedoch einige Beschränkungen, die bestehen, darunter:

  • Ausländischen Investoren ist es untersagt, die Mehrheit der Aktien in der Luftfahrtindustrie zu besitzen.
  • Ausländische Investoren dürfen nur 30 % der Anteile an argentinischen Rundfunkanstalten halten.
  • Für den Erwerb von Grundstücken in Grenzgebieten und anderen Sicherheitszonen ist eine staatliche Genehmigung erforderlich.
  • Gebietsfremde dürfen in jeder argentinischen Provinz oder Gemeinde nur bis zu 15 % des gesamten ländlichen Bodens besitzen. Ausländische Investoren dürfen keine Grundstücke besitzen, die ständige oder bedeutende Gewässer umfassen oder an ihnen liegen.
  • Ein ausländischer Eigentümer darf nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Hektar besitzen, die je nach Standort variiert.

Für den Erwerb in den folgenden Branchen ist eine vorherige Genehmigung der Aufsichtsbehörden erforderlich:

  • Bankwesen
  • Kommunikation
  • Versicherung
  • Kommunikation

Firmenfahrzeuge in Argentinien

Ausländische Investoren nutzen für ihre Geschäfte in Argentinien in der Regel die folgenden Unternehmensformen:

  • Aktiengesellschaft (SA), deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktien können öffentlich angeboten und an der Börse notiert werden.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL), bei der das Kapital in Quoten aufgeteilt ist.

Die wichtigsten Eigenschaften einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) in Argentinien

Aktionäre/Gesellschafter

  • Sie müssen mindestens zwei Partner und höchstens 50 Partner haben.

Unternehmenskapital

  • Ein Mindestkapital ist für dieses Geschäftsmodell nicht erforderlich. Das Gesellschaftskapital muss jedoch der Art der Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben will, angemessen sein und durch Quoten repräsentiert werden.

Haftung und Unternehmenskapital

  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf den Gesamtbetrag des Gesellschaftskapitals beschränkt.
  • Kapitalquoten sind stimmberechtigt.
  • Es gibt keine unterschiedlichen Klassen oder Arten von Kapitalquoten.
  • Der Wert jeder Quote beträgt jeweils 10 ARS bei einem Vielfachen von zehn.

Übertragung von Anteilen oder Quoten

  • Die Übertragung von Quoten ist kostenlos, kann aber aus bestimmten, in der Satzung des Unternehmens festgelegten Gründen eingeschränkt werden.
  • Die Übertragung kann zwar eingeschränkt, aber nicht gänzlich verboten werden.
  • Änderungen der Unternehmenssatzung und die anschließende Eintragung in das öffentliche Register sind erforderlich.

Verwaltung und Management

  • Die Verwaltung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung obliegt der Geschäftsführung, die sich aus zwei oder mehr Personen zusammensetzt, die Partner sein können oder auch nicht.
  • Die Mehrheit der Führungskräfte sollte in Argentinien ansässig sein.

Beaufsichtigung

  • Die Ernennung eines Prüfungsausschusses, eines Abschlussprüfers oder eines Überwachungsausschusses ist fakultativ und muss durch die Bestimmungen der Satzung geregelt werden.
  • Wenn das Gesellschaftskapital mehr als 50.000.000 ARS beträgt, ist eine solche Ernennung erforderlich.
  • Die Bestimmungen für Aktiengesellschaften gelten ergänzend für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur dann, wenn der Aufsichtsrat fakultativ ist und wenn er vorgeschrieben ist.
  • Die Eigenschaften und Pflichten dieser Organe müssen die gleichen sein wie bei Aktiengesellschaften, wenn eine Bestellung obligatorisch ist.

Variables Kapital

  • Eine Variable ist in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht erlaubt.

Zweck

  • In einigen Ländern gilt diese Art von Unternehmen als transparent, ähnlich wie eine Personengesellschaft, so dass für Steuerzwecke eine Check-the-Box-Modalität gewählt werden kann.

Die wichtigsten Eigenschaften einer Aktiengesellschaft (SA) in Argentinien

Aktionäre/Gesellschafter

  • Muss mindestens zwei Aktionäre und eine unbegrenzte Anzahl von Aktionären haben.

Unternehmenskapital

  • Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 100.000 ARS und wird ausschließlich durch Aktien repräsentiert.

Haftung und Unternehmenskapital

  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf den Gesamtbetrag ihres eingezahlten Kapitals beschränkt.
  • Kapitalquoten sind stimmberechtigt.

Übertragung von Anteilen oder Quoten

  • Die Übertragung von Aktien ist zulässig und kostenlos, kann aber aus bestimmten Gründen, die in der Satzung der Gesellschaft festgelegt sind, eingeschränkt werden.
  • Die Mitteilung über die Übertragung sollte dem Unternehmen mitgeteilt werden.

Verwaltung und Management

  • Die Verwaltung einer Aktiengesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat, der sich aus zwei oder mehr Personen zusammensetzt, die Aktionäre sein können oder auch nicht.
  • Die Mehrheit des Verwaltungsrats sollte in Argentinien ansässig sein.

Beaufsichtigung

  • Die Ernennung eines Prüfungsausschusses, eines Abschlussprüfers oder eines Aufsichtsausschusses ist erforderlich und kann unter anderem in folgenden Fällen erfolgen

(I)- Wenn das Grundkapital mehr als 50.000.000 ARS beträgt.

(II)- Wenn die Aktiengesellschaft börsennotiert ist.

  • Erfüllt ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Bestellung nicht oder beschließt es, keinen Aufsichtsrat einzurichten, muss das Unternehmen stattdessen stellvertretende Mitglieder in den Verwaltungsrat entsenden.

Variables Kapital

  • Eine Variable ist in einer Aktiengesellschaft nicht zulässig.

Zweck

  • Die Aktiengesellschaft ist das von privaten Investoren und juristischen Personen am häufigsten genutzte Instrument, um in Argentinien Geschäfte zu machen.

Formalitäten der Unternehmenseintragung in Argentinien

  • Gemäß Abschnitt 123 des Gesellschaftsgesetzes müssen sich ausländische Unternehmen, die Aktien besitzen oder sich an der Gründung eines argentinischen Unternehmens beteiligen wollen, bei der Körperschaftsinspektion der Provinz anmelden, in der das ausländische Unternehmen seinen Sitz haben wird.
  • Der Anmeldetag und der Tag der Eintragung können zwischen 15 und 40 Tagen dauern.

Jede Inspektion einer Körperschaft hat ihre eigenen Anforderungen an die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen. Zu den Anforderungen gehören die folgenden:

  • Die Satzung und der Gesellschaftsvertrag des ausländischen Unternehmens.
  • Kopie des Sitzungsprotokolls des Verwaltungsrats, in dem die relevanten Details ausführlich besprochen werden.

Eine Aktiengesellschaft wird durch eine notariell beurkundete Urkunde oder eine private Urkunde mit notarieller Beglaubigung aller Unterzeichner gegründet und bei der Gesellschaftsinspektion eingereicht.

Ein Unternehmen muss sich bei dem Finanzamt anmelden, bei dem das Unternehmen seine Steuernummer erhält. Für bestimmte Branchen sind zusätzliche Registrierungsanforderungen vorgeschrieben, z. B. die Registrierung bei der Zentralbank für Finanzinstitute. Weitere Voraussetzungen für die Eingliederung sind:

  • Original und zwei Kopien der öffentlichen Gründungsurkunde oder der privaten Urkunde.
  • Zahlung der erforderlichen Gebühren für die Inspektion der Gesellschaft.
  • Ein Exemplar des Amtsblattes, in dem die Gründung des Unternehmens bekannt gegeben wurde und in dem die relevanten Daten über das neue Unternehmen und seine Aktionäre und Vorstandsmitglieder angegeben sind.
  • Nachweis, dass mindestens 25 % des Kapitals eingezahlt wurden.
  • Präqualifikationsbericht des Notars oder eines Rechtsanwalts, in dem dieser bescheinigt, dass die eingereichten Unterlagen den geltenden Rechtsvorschriften für Unternehmen entsprechen.
  • Wenn angegeben wird, dass ein Unternehmen Teil einer ausländischen Einheit ist, muss die Existenz des ausländischen Unternehmens nachgewiesen werden, und es müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die mit dem ausländischen Unternehmen verbundene Zustimmung belegen.

Gesellschaft Grundkapital

  • Das Kapital muss für die geplanten Aktivitäten angemessen sein.
  • Das Mindestkapital beträgt 12.000 ARS oder 1 USD.
  • Bestimmte Sektoren müssen ein höheres Mindestkapital aufweisen, wie z. B. Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen.
  • Keine maximalen Kapitalanforderungen.
  • Aktien können gegen Sachleistungen wie Immobilien und immaterielle Vermögenswerte ausgegeben werden.
  • Unbare Gegenleistungen müssen von einer dritten Partei bewertet werden.
  • Arbeit stellt keine Sacheinlage dar.

Mit den Anteilen verbundene Rechte

Satzungen können Beschränkungen der mit den Anteilen verbundenen Rechte enthalten und regeln in der Regel die Art und Weise, wie ein Unternehmen verwaltet wird, einschließlich:

  • Festlegung von Abstimmungsverfahren für den Verwaltungsrat und die Aktionäre.
  • Einführung eines besonderen Verfahrens zur Übertragung von Aktien an Dritte.
  • Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten.

Automatische Anrechte auf Aktien

Die Aktionäre haben das Recht auf:

  • Auf der Aktionärsversammlung gehört werden.
  • Abstimmung auf der Aktionärsversammlung.
  • Partizipation am Gewinn des Unternehmens.
  • Beteiligung an den Vermögenswerten des Unternehmens im Falle einer Liquidation.
  • In einigen Fällen aus dem Unternehmen ausscheiden.
  • Verweigerung des Rechts im Falle der Neuzeichnung von Aktien.
  • Unter bestimmten Umständen aus dem Unternehmen austreten.

Unternehmensverwaltung für Nicht-Residenten in Argentinien

  • Es gibt eine einheitliche Management- oder Vorstandsstruktur.
  • Es gibt keine zweistufige Struktur.
  • Die Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft werden als Vorstand bezeichnet, während die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Vorstand bezeichnet werden.
  • Gemäß der Unternehmenssatzung kann der Vorstand einen Exekutivausschuss bilden, der die laufenden Geschäfte des Unternehmens führt und somit eine zweistufige Vorstandsstruktur bildet.
  • Gemäß der Satzung kann ein Aufsichtsgremium eingerichtet werden. Dies ist bei bestimmten Unternehmensstrukturen obligatorisch, z. B. bei öffentlichen Unternehmen und Unternehmen mit einem Mindestkapital von 10 Mio. ARS sowie bei Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen.
  • Es kann auch ein Überwachungsrat eingerichtet werden. Sie haben Aufsichtsbefugnisse über den Vorstand und können Direktoren ernennen.
  • Der Verwaltungsrat kann einen Generaldirektor oder einen besonderen Geschäftsführer ernennen, dem er Verwaltungsaufgaben übertragen kann.
  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können die Geschäftsführungsbefugnisse auf einzelne Mitglieder des Vorstands verteilt werden.

Management-Einschränkungen

Es gibt keine Anforderungen an die Staatsangehörigkeit der Direktoren, allerdings muss die Mehrheit der Direktoren ihren Wohnsitz in Argentinien haben.

Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten

  • Die Direktoren müssen ehrlich und in gutem Glauben handeln und dabei die Interessen des Unternehmens im Auge behalten.
  • Geschäftsführer können persönlich und strafrechtlich gegenüber der Gesellschaft, den Aktionären und Dritten haftbar gemacht werden, wenn sie allgemeine oder besondere gesetzliche Pflichten verletzt haben.

Haftung der Muttergesellschaft

  • Die Haftung einer Muttergesellschaft ist auf ihre Einlage in das Gesellschaftskapital beschränkt.
  • Eine Muttergesellschaft kann unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden. Wenn zum Beispiel die Muttergesellschaft dafür stimmt, dass ein Unternehmen eine bestimmte Handlung zu seinem eigenen Vorteil vornimmt, haftet sie gesamtschuldnerisch für den Schaden, der dem Unternehmen entsteht.

Anforderungen an die Berichterstattung des Unternehmens

In Argentinien registrierte und gegründete Unternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Änderungen der Geschäftsordnung.
  • Ernennung, Abberufung und Rücktritt von Direktoren.
  • Kapitalveränderungen, etwaige Erhöhungen oder Kürzungen.
  • Jährliche Finanzberichte. Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen ihre Jahresabschlüsse nicht einreichen, es sei denn, ihr Kapital beträgt 10 Millionen ARS oder mehr.
  • Jährliche Unternehmensgebühr für Aktiengesellschaften.
  • Ausländische Unternehmen müssen jährlich einen Nachweis oder eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass sie sich an eine Informationsregelung halten, mit der nachgewiesen werden soll, dass die Haupttätigkeit des ausländischen Unternehmens im Ausland ausgeübt wurde.

Arbeit und Beschäftigung

Die wichtigsten Gesetze, die die Arbeitsbeziehungen in Argentinien regeln, sind die folgenden:

  • Tarifvertrag für Unternehmen, Betriebe oder Einrichtungen.
  • Individuelle Arbeitsverträge.
  • Internationale Verträge (einschließlich der von Argentinien ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation).
  • Gesetz 20.744 über Arbeitsverträge (LCL) (gilt nicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes und landwirtschaftliche Arbeitnehmer).
  • Recht der Beschäftigung 24.013.
  • Nationale Tarifverträge für die Wirtschaftstätigkeit.
  • Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts wie 14.250, 23.551 und 23.546.
  • Die argentinische Verfassung und die nationalen Gesetze.

Die argentinischen Arbeitsgesetze sind anwendbar, solange die Arbeit in Argentinien verrichtet wird und unabhängig von der Nationalität der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • Wenn Arbeiten in verschiedenen Rechtsordnungen ausgeführt werden, können beide Parteien das in einem Vertrag anzuwendende Recht wählen.
  • Für Arbeitnehmer, die unter demselben Arbeitgeber an einen anderen Ort entsandt werden, gelten die argentinischen Gesetze.
  • Wird der Vertrag in einer anderen Rechtsordnung langfristig oder dauerhaft durchgeführt, gilt das ausländische Recht als anwendbar.
  • Wenn ein Nicht-Argentinier beauftragt wird, seine Arbeitsverpflichtungen in Argentinien zu erfüllen, wird ein schriftlicher Vertrag als Voraussetzung für die erfolgreiche Erlangung der erforderlichen Arbeitsgenehmigungen ausgearbeitet.

In Argentinien arbeitende nicht-argentinische Arbeitnehmer

Wird ein Nicht-Staatsbürger zur Arbeit in Argentinien eingesetzt, muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, um die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen zu erhalten. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss ein ausländischer Arbeitnehmer die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Kopie des Originalreisepasses mit Siegel der legalen Einreise.
  • Original der Geburtsurkunde.
  • Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland.
  • Strafregisterbescheinigung aus Argentinien.
  • Vorvertragliche Arbeiten.
  • Anmeldung bei der Steuerbehörde (Administracion Federal de Ingresos Publicos).

Alle Dokumente müssen von dem argentinischen Konsulat, aus dem der ausländische Arbeitnehmer stammt, genehmigt oder mit einer Apostille versehen sein.

Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen von einem staatlich geprüften Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.

Alle argentinischen Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer einstellen, müssen ordnungsgemäß als zertifizierter Arbeitgeber bei der nationalen Einwanderungsbehörde registriert sein. Dieses Amt erteilt die Genehmigung für den Aufenthalt von Arbeitnehmern auf der Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags, der die überprüfte Identität eines Arbeitnehmers enthält.

Der Aufenthalt in Argentinien wird genehmigt, wenn die Aufenthaltsgenehmigung zusammen mit anderen einschlägigen Dokumenten eingereicht wurde. Mit einer Aufenthaltserlaubnis kann sich ein ausländischer Arbeitnehmer für zwei bis drei Monate in Argentinien aufhalten. Die Genehmigungen müssen jährlich erneuert werden.

Steuerliche Rahmenbedingungen

  • Geschäftsfahrzeuge sind steuerlich ansässig, wenn sie in Argentinien gegründet wurden.
  • Das Einkommenssteuergesetz legt fest, dass die von einem Unternehmen in ausländischem Besitz in Argentinien erzielten Gewinne in Argentinien besteuert werden.

Einkommensteuer

  • Ansässige Unternehmen werden mit einer Einkommenssteuer von 35 % auf das weltweite Einkommen veranlagt, die in monatlichen Vorauszahlungen auf der Grundlage ihrer Steuerverpflichtungen aus dem Vorjahr gezahlt wird.

Angenommene Mindesteinkommensteuer

  • Bezieht sich auf die direkte Bundessteuer, die für steuerlich ansässige Körperschaften und Nichtansässige, die eine ständige Niederlassung in Argentinien unterhalten, gilt.
  • Ausgelöst durch den Besitz von einkommensschaffenden Vermögenswerten durch die Körperschaft und bewertet nach dem Gesamtwert der einkommensschaffenden Vermögenswerte des Steuerpflichtigen.
  • Der anzuwendende Satz beträgt 1 % auf den Gesamtwert der Vermögenswerte, die einen Gesamtbetrag von 200.000 ARS übersteigen.
  • Wenn das Gesamtvermögen diesen Wert nicht übersteigt oder die gezahlte Einkommenssteuer über 1 % des Gesamtwerts des Vermögens liegt, ist keine mutmaßliche Mindesteinkommenssteuer zu zahlen.
  • Der Gesamtbetrag der gezahlten Mindesteinkommenssteuer kann bis zu zehn Jahre lang als Steuergutschrift auf die künftige Einkommenssteuer angerechnet werden.

Steuer auf Privatvermögen

  • Steuerpflichtig, wenn der Wert des Vermögens des Steuerpflichtigen am Ende des Kalenderjahres über 305.000 ARS liegt.
  • Der Satz variiert zwischen 0,5% und 1,25%.
  • Die Steuer auf Aktien und andere Kapitalbeteiligungen an argentinischen Unternehmen beträgt 0,5 % des Nettokapitalwerts des Unternehmens und ist von dem argentinischen Unternehmen zu zahlen.

Bruttoeinkommenssteuer

  • Bezieht sich auf die Provinzsteuer, die auf die Bruttoeinkünfte eines Unternehmens berechnet wird, das in seinem Zuständigkeitsbereich eine periodische Geschäftstätigkeit ausübt.
  • Die Sätze werden von den einzelnen Provinzen festgelegt und liegen je nach Tätigkeit zwischen 1 % und 6 %.

Mehrwertsteuer

  • 21% ordentlicher Satz
  • 10 % für den Verkauf von Vieh, Lebensmitteln und bestimmte Arten von Dienstleistungen
  • 27 % auf Kommunikationsdienstleistungen und auf den Verkauf von Strom, Gas und zählerreguliertem Wasser.

Verbrauchssteuer

  • Wird bei der Übertragung von Waren und der Erbringung bestimmter Arten von Dienstleistungen erhoben
  • Die anwendbaren Tarife variieren je nach Art der erbrachten Waren oder Dienstleistungen.
  • 60 % auf den Einzelhandelspreis von Zigaretten
  • 20% auf alkoholische Getränke oder mehr als 10% der alkoholischen Graduierung
  • 10 % auf Kraftfahrzeuge, wenn ihr Wert 170.000 ARS übersteigt
  • 20% auf Luxusartikel

Stempelsteuer

  • Bezieht sich auf die lokale Steuer, die auf öffentliche und private Instrumente erhoben wird, die in Argentinien und im Ausland ausgeführt werden, wenn ihre Wirkungen in einer oder mehreren relevanten Gerichtsbarkeiten in Argentinien erzeugt werden.
  • Die Steuersätze werden von den einzelnen Provinzen festgelegt und variieren je nach Art und Inhalt des Vertrags zwischen 0,5 % und 3 %.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren für geistiges Eigentum

Ausgeschüttete Dividende

  • Dividenden, die von argentinischen Unternehmen ausgeschüttet werden, unterliegen unabhängig vom Wohnsitzland des Aktionärs nicht der Einkommensteuer.
  • Dividendenausschüttungen von Unternehmen, die keine Körperschaftssteuer gezahlt haben, werden mit der Ausgleichssteuer belegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Buchgewinn das steuerpflichtige Einkommen auf Unternehmensebene übersteigt, bzw. 35 % auf den Überschuss.

Erhaltene Ausschüttungen

  • Die von einem ausländischen Unternehmen erhaltenen Dividenden müssen in der Einkommensteuererklärung des Unternehmens angegeben werden, aber das argentinische Unternehmen kann die im Ausland gezahlte Einkommensteuer als Steuergutschrift absetzen.

Gezahlte Zinsen

Die Zinszahlungen argentinischer Unternehmen an ausländische Unternehmen unterliegen der Quellensteuer zu den folgenden Sätzen:

  • 5 %, wenn es sich bei den Kreditnehmern um Finanzunternehmen gemäß Gesetz 21.526 handelt und wenn es sich bei den Kreditgebern um Banken oder Finanzunternehmen handelt, die von Zentralbanken und ähnlichen Behörden kontrolliert werden und in Ländern ansässig sind, die nicht als Niedrigsteuerländer gelten.
  • Anwendbare Steuersätze aus Doppelbesteuerungsabkommen.
  • 35 % in allen anderen Fällen.

IP (Geistiges Eigentum) Gezahlte Lizenzgebühren

  • Auf Lizenzgebühren für geistiges Eigentum kann ein ermäßigter Quellensteuersatz von 28 % erhoben werden, wenn die Vereinbarung bei der zuständigen Behörde registriert ist.
  • Zahlungen, die als Gegenleistung für in Argentinien nicht erhaltene technische Unterstützung geleistet werden, unterliegen einem effektiven Quellensteuersatz von 21 %.
  • In allen anderen Fällen gilt ein effektiver Steuersatz von 31,5 %.
  • Ein Quellensteuersatz von 5 % gilt für Softwarelizenzen, wenn die Software urheberrechtlich beim Nationalen Amt für Urheberrechte registriert ist.
  • Die Sätze sind nicht anwendbar, wenn im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens ein niedrigerer Quellensteuersatz vorgesehen ist.

Verrechnungspreisregeln

  • Anwendbar, wenn ein argentinisches Unternehmen eine geschäftliche Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen im Ausland oder einem nicht verbundenen Unternehmen mit Sitz in einem Niedrigsteuerland eingeht und die Preise der Transaktion nicht den Marktpreisen entsprechen.
  • Um nachzuweisen, dass die Bedingungen des Geschäfts einem Fremdvergleich entsprechen, muss ein argentinisches Unternehmen den Steuerbehörden einen Sonderbericht vorlegen, der detaillierte Informationen, einschließlich Daten und Belege, enthält.

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Argentinien hat mit vielen EU-Mitgliedsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Spanien, sowie mit anderen Nicht-EU-Ländern, darunter Australien, Brasilien, Bolivien, Kanada und Chile, Steuerabkommen geschlossen.
  • Die Verträge basieren, mit Ausnahme derer mit südamerikanischen Staaten, auf dem OECD-Musterabkommen zur Einkommens- und Kapitalbesteuerung.
  • Es besteht ein Steuerabkommen zwischen Argentinien und den Vereinigten Staaten.

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