Seite wählen

Warum der Luxemburger Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) die Anleger verführt

von | Okt. 21, 2022 | Investmentfonds

Als größtes Zentrum für Investmentfonds in Europa und zweitgrößtes der Welt nach den USA bietet Luxemburg eine breite Palette von Investmentfondsstrukturen, die den unterschiedlichsten Anforderungen von Fondssponsoren und Investoren gerecht werden.

Die Einführung des reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) durch das Gesetz vom 23. Juli 2016 über reservierte alternative Investmentfonds (das RAIF-Gesetz) ist ein weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Luxemburger Investmentfonds- und Vermögensverwaltungsklimas.

Überblick über den reservierten alternativen Investmentfonds

Der RAIF ist ein Investmentfonds, der in alle Arten von Vermögenswerten investieren kann. Er gilt als alternativer Investmentfonds und unterliegt nicht der Produktzulassung durch die CSSF. Der RAIF wurde eingeführt, um Fondssponsoren die Möglichkeit zu geben, eine Art von alternativem Investmentfonds zu strukturieren, der die rechtlichen und steuerlichen Merkmale der bekannten “spezialisierten Investmentfonds (SIF)” und SICAR-Regelungen aufweist, jedoch unreguliert bleibt.

RAIFs unterliegen dem luxemburgischen Gesetz vom 23. Juli 2016 (das RAIF-Gesetz).

Förderfähige Investoren

Die Anlage in einen RAIF ist gut informierten Anlegern vorbehalten, die in der Lage sind, die mit einer Investition in ein solches Instrument verbundenen Risiken ausreichend zu bewerten. Diese werden unterteilt in:

  • professionelle Investoren,
  • institutionelle Anleger und
  • Anleger, die schriftlich bestätigt haben, dass sie den Status des “gut informierten” Anlegers einhalten.

und die entweder mindestens 125.000 EUR in den RAIF investieren oder von einem Kreditinstitut, einer Wertpapierfirma oder einer Verwaltungsgesellschaft bewertet wurden, die die Sachkenntnis, Erfahrung und Kompetenz des Anlegers bei der ausreichenden Bewertung einer Investition in den RAIF bestätigt.

Rechtsform

Der RAIF kann in den folgenden Formen gebildet werden:

  • Ein fonds commun de placement (FCP): Der FCP hat keine Rechtspersönlichkeit und muss von einer luxemburgischen Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden.
  • Eine Société d’investissement à capital variable (SICAV) oder eine Société d’investissement à capital fixe (SICAF): Die Gründung einer solchen Kapitalgesellschaft erfordert die Ausarbeitung einer Satzung.

Diese Rechtsformen können als Einzelfonds oder als Umbrella-Struktur mit einer unbegrenzten Anzahl von Teilfonds eingerichtet werden.

Beaufsichtigung

Der RAIF selbst unterliegt nicht der Zulassung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Da der RAIF jedoch von einem zugelassenen externen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) verwaltet werden muss, wird die CSSF über die Aktivitäten des RAIF durch seinen Verwalter informiert, der formalen Berichtspflichten unterliegt.

Kapital

Das Nettovermögen eines RAIF muss mindestens 1.250.000 EUR betragen, und dieser Mindestbetrag muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach seiner Zulassung erreicht werden.

Anforderungen an die Offenlegung

Ein RAIF muss einen Prospekt erstellen – ein PRIIP Key Information Document (KID), wenn Kleinanleger Investitionen tätigen können, und einen Jahresbericht. Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Halbjahresberichts.

Ernennung eines AIFM

RAIFs sind verpflichtet, einen zugelassenen externen AIFM zu beauftragen, was bedeutet, dass sie nicht intern verwaltet werden können. Der AIFM kann in Luxemburg, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland ansässig sein. Wenn der RAIF von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird, kann diese als AIFM eingesetzt werden.

Marketing

Ein RAIF kann über ein Meldesystem von Regulierungsbehörde zu Regulierungsbehörde an professionelle und geeignete Anleger innerhalb der EU vertrieben werden.

Risikodiversifizierung

Ein RAIF unterliegt der obligatorischen Risikostreuung, was bedeutet, dass:

  • Ein RAIF darf nicht mehr als 30 % seines Vermögens in Wertpapiere desselben Typs investieren, die von ein und demselben Emittenten verwaltet werden.
  • Leerverkäufe dürfen nicht dazu führen, dass ein RAIF eine Short-Position in Wertpapieren desselben Typs, die von derselben Einrichtung ausgegeben wurden, hält, die mehr als 30 % der Vermögenswerte ausmacht.
  • Bei Investitionen in derivative Finanzinstrumente muss ein RAIF durch eine angemessene Streuung der zugrunde liegenden Vermögenswerte eine ähnliche Risikostreuung gewährleisten. Mit dem gleichen Ziel muss das Gegenparteirisiko bei OTC-Geschäften (Over-the-Counter) in Abhängigkeit von der Qualität und der Qualifikation der Gegenpartei begrenzt werden.

Die Risikodiversifizierungsregeln gelten nicht für RAIF, die sich für die SICAR-Steuerregelung entschieden haben und dementsprechend auf Investitionen in Risikokapital beschränkt sind.

Standard-Steuerregelung

Die Steuerregelung für RAIFs spiegelt die Regelung für spezialisierte Investmentfonds wider. Dies bedeutet, dass der RAIF auf Fondsebene lediglich einer jährlichen Zeichnungssteuer in Höhe von 0,01 % seines Nettovermögens unterliegt. Je nach Anlagevermögen gelten bestimmte Privilegien bei der Zeichnungssteuer, um eine Verdoppelung dieser Steuer zu vermeiden.

Unabhängig von der Rechtsform, die dem RAIF zugewiesen wurde, unterliegt er nicht der folgenden Steuer:

  • Körperschaftssteuer,
  • kommunale Gewerbesteuer, und
  • Netto-Vermögenssteuer,

Auch auf Gewinnausschüttungen des RAIF wird keine Quellensteuer erhoben.

MEHRWERTSTEUER

Die für den RAIF erbrachten Verwaltungsdienstleistungen unterliegen in Luxemburg grundsätzlich der Mehrwertsteuerbefreiung.

Um Ihren Reserved Alternative Investment Fund in Luxemburg zu gründen, wenden Sie sich am besten noch heute an Ihre Damalion-Experten

Damalion – Luxembourg

Warum der Luxemburger Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) Anleger anzieht — wer investieren kann, Kernregeln 2025, Rechtsformen, Risikostreuung vs. Risikokapital-Option, AIFM/Depotbank, Steuerprofil und EU-Vermarktung.

Für professionelle und qualifizierte Anleger • Klare Übersicht in einfacher Sprache. Dieser Inhalt ist nur informativ und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Annahme durch Banken und Dienstleister liegt in deren Ermessen.

Zuletzt aktualisiert:

RAIF

Ein RAIF ist ein luxemburgischer Alternativer Investmentfonds. Der Fonds selbst steht nicht unter direkter CSSF-Aufsicht. Er muss einen zugelassenen externen AIFM bestellen. Mit einem EU-AIFM kann der Fonds professionellen Anlegern in der EU über den AIFMD-Pass angeboten werden.

Wer investieren kann

  • Institutionelle oder professionelle Anleger.
  • Andere „qualifizierte“ Anleger, die diesen Status bestätigen und entweder mindestens 100.000 EUR investieren oder eine Eignungsbeurteilung durch eine geeignete Institution bestehen.

Kennzahlen und Fristen

Thema Regel (2025)
Mindestvermögen 1.250.000 EUR innerhalb von 24 Monaten nach Start; mindestens 5 % bei Zeichnung einzuzahlen.
Geeignete Anleger „Qualifizierte“ Anleger (einschl. institutionell/professionell); andere mit schriftlicher Bestätigung und mind. 100.000 EUR oder Eignungsbeurteilung.
Aufsicht Keine direkte CSSF-Produktgenehmigung; indirekte Aufsicht über den zugelassenen AIFM und dessen Meldepflichten.
Risikoregeln Standard: Risikostreuung (ähnlich SIF). Option: ausschließliche Investition in Risikokapital (ähnlich SICAR) mit anderem Steuerprofil.
Berichte Angebotsdokument, Jahresbericht; PRIIPs-KID bei Retail-Angebot; kein Halbjahresbericht gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtsformen und Struktur

  • FCP (vertraglicher Fonds, verwaltet von einer luxemburgischen Verwaltungsgesellschaft).
  • Gesellschaftsformen: SICAV oder SICAF (offen oder geschlossen). RAIF als Einzel-Fonds oder Umbrella mit mehreren Teilfonds und Anteilsklassen.

Dienstleister

  • AIFM: zugelassen (Luxemburg, anderer EU-Staat oder Drittstaat, sofern Bedingungen erfüllt).
  • Depotbank: zugelassene Stelle in Luxemburg (Bank oder professioneller Verwahrer je nach Vermögenswerten und Anlegerkreis).
  • Zentrale Verwaltung und Registerführer: in Luxemburg ansässig.
  • Abschlussprüfer: zugelassener Wirtschaftsprüfer.

Steuerüberblick

  • Standard (ähnlich SIF): Zeichnungssteuer 0,01 % des Nettovermögens; in der Regel keine luxemburgische Körperschaft-, Gewerbe- oder Vermögenssteuer auf Fondsebene; keine Quellensteuer auf Ausschüttungen.
  • Risikokapital-Option (ähnlich SICAR): anderes Steuerregime für Strategien mit ausschließlichem Risikokapital.
  • Verwaltungsleistungen sind in der Regel von der MwSt. befreit.
  • Luxemburgische Immobilien über Gesellschaftsformen können spezifischen Steuern unterliegen; individuelle Beratung empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

1) Was ist die Rechtsgrundlage des RAIF?
Der RAIF unterliegt dem luxemburgischen Gesetz vom 23. Juli 2016 (RAIF-Gesetz), in der geltenden Fassung, sowie dem Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Gesetz). EU-Vorschriften nach AIFMD gelten über den AIFM.
2) Steht ein RAIF unter CSSF-Aufsicht?
Keine direkte Produktaufsicht. Indirekte Aufsicht erfolgt über die Pflichten des zugelassenen AIFM. Das Angebotsdokument muss den Hinweis auf fehlende Produktaufsicht enthalten.
3) Wer gilt als „qualifizierter“ Anleger?
Institutionelle und professionelle Anleger sowie andere Anleger, die (i) schriftlich ihren Status bestätigen und (ii) entweder mindestens 100.000 EUR investieren oder eine positive Eignungsbeurteilung durch eine geeignete Institution erhalten.
4) Wie hoch ist das Mindestkapital?
Der RAIF muss innerhalb von 24 Monaten nach Start ein Nettovermögen von 1.250.000 EUR erreichen; mindestens 5 % sind bei Zeichnung einzuzahlen.
5) Welche Rechtsformen sind möglich?
FCP (vertraglich) oder gesellschaftsrechtlich (SICAV/SICAF). Der RAIF kann als Einzel-Fonds oder als Umbrella mit mehreren Teilfonds und Klassen strukturiert werden.
6) Ist ein AIFM verpflichtend?
Ja. Der RAIF muss einen zugelassenen externen AIFM bestellen (Luxemburg, anderer EU-Staat oder Drittstaat unter Bedingungen). Ein RAIF kann nicht intern verwaltet werden.
7) Ist eine Depotbank erforderlich?
Ja. Eine in Luxemburg ansässige Depotbank ist vorgeschrieben. Je nach Vermögenswerten und Anlegerkreis kommt ein Kreditinstitut oder ein professioneller Verwahrer in Betracht.
8) Welche Risikostreuung gilt?
Standardmäßig Risikostreuung (ähnlich SIF). Üblich sind Emittenten-Konzentrationsgrenzen. Bei Wahl der Risikokapital-Option (ausschließliches Risikokapital) gelten diese Diversifizierungsgrenzen nicht.
9) Kann ein RAIF in alle Anlageklassen investieren?
Ja, außer bei ausschließlicher Risikokapital-Strategie. Ansonsten sind die Vermögenswerte weitgehend frei, gemäß Strategie und Rechtsrahmen.
10) Welche Offenlegungen sind erforderlich?
Angebotsdokument (Prospekt), Jahresbericht und—bei Retail-Angeboten—PRIIPs-KID. Der Prospekt enthält die AIFMD-Angaben sowie den Hinweis zur Nicht-Aufsicht.
11) Wie erfolgt die EU-Vermarktung?
Bei Verwaltung durch einen zugelassenen EU-AIFM kann dieser den AIFMD-Pass für die Vermarktung an professionelle Anleger in der EU über Behördennotifikationen nutzen.
12) Gibt es Beschränkungen für Retail-Anleger?
RAIFs richten sich an professionelle und qualifizierte Anleger. Ein Retail-Angebot löst zusätzliche Anforderungen (z. B. PRIIPs-KID) aus und muss lokale Regeln beachten.
13) Wie ist die Standardbesteuerung?
Standardprofil ähnlich SIF: 0,01 % Zeichnungssteuer auf das Nettovermögen; grundsätzlich keine CIT/MBT/Vermögenssteuer auf Fondsebene; keine Quellensteuer auf Ausschüttungen.
14) Was bedeutet die Risikokapital-Option?
Ein RAIF, der ausschließlich in Risikokapital investiert, kann ein SICAR-ähnliches Steuerregime wählen. Dies hat Auswirkungen auf die Besteuerung; fachliche Beratung ist ratsam.
15) Sind Verwaltungs- und Investmentleistungen mehrwertsteuerpflichtig?
Die Verwaltung von Investmentfonds ist in Luxemburg regelmäßig von der MwSt. befreit. Einzelfälle sind zu prüfen.
16) Welche Governance wird erwartet?
Klare Delegationen, Bewertungsgrundsätze, Risikomanagement, Interessenkonflikte sowie AML/CFT-Rahmen im Einklang mit AIFMD und Luxemburger Recht. Der AIFM trägt die Aufsicht.
17) Darf ein RAIF Leverage nutzen?
Ja, im Rahmen der AIFMD-Grenzen und Offenlegungen. Der AIFM misst, überwacht und berichtet die Hebelwirkung.
18) Wie wirkt SFDR?
Der AIFM stellt—falls anwendbar—vorvertragliche und Website-Offenlegungen nach SFDR sicher, einschließlich Einstufung nach Artikel 6/8/9 und periodischer Berichte.
19) Gelten besondere Regeln für Geldmarktstrategien?
Ja. RAIFs mit Zielen nahe Geldmarktrenditen oder Kapitalerhalt müssen die EU-Geldmarktfondsverordnung beachten.
20) Wie lange dauert die Aufsetzung?
Die Dauer hängt von Onboarding der Dienstleister und der Dokumentation ab. Notarielle Schritte und Registrierungen sind üblich. Mit vorbereitetem AIFM und Team ist ein zügiger Start möglich.

Weiterführende Inhalte

  • Graphic – Luxembourg
  • Graphic – Luxembourg

Categories