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Der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF ) – ein unregulierter Fonds, der unter die Kategorie der alternativen Investmentfonds fällt – wurde durch ein vom luxemburgischen Parlament im Juli 2016 verabschiedetes Gesetz eingerichtet.

Mit diesem neuen Anlageinstrument positioniert sich Luxemburg als attraktives und innovatives Land für Fondsinitiatoren und bietet eine flexible Rechtsstruktur, die einfach zu handhaben ist und keinen übermäßigen bürokratischen Aufwand erfordert. Sie erweitert auch die umfangreichen Möglichkeiten für Private-Equity-Firmen und Verwalter alternativer Investmentfonds, die in Luxemburg tätig sind.

Wichtige Aspekte des RAIF in Luxemburg

RAIF

Der Begriff “RAIF” steht für“Reserved Alternative Investment Fund“, einen nicht regulierten Fonds, der in die Kategorie der alternativen Investmentfonds fällt.

Um als RAIF eingestuft zu werden, muss die Definition eines alternativen Investmentfonds gemäß dem Gesetz vom 12. Juli 2013, das die AIFM-Richtlinie (EU-Richtlinie 2011/61/EU) umsetzt, eingehalten werden. Gemäß dem AIFM-Gesetz umfasst ein alternativer Investmentfonds Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich ihrer Anlagezweige, die

  • (a) Kapital von mehreren Anlegern aufnehmen, das nach einer bestimmten Anlagepolitik zum Nutzen der Anleger investiert wird, und
  • (b) gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2009/65/EG von der Zulassung ausgenommen sind.

Beaufsichtigung

Als unregulierte Einrichtung arbeitet der RAIF ohne vorherige Genehmigung oder Aufsicht durch die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde (CSSF). Dies bedeutet, dass für die Auflegung eines RAIF keine Genehmigung der Behörde erforderlich ist und der RAIF unmittelbar nach der Gründung vermarktet werden kann.

Änderungen an den Aktivitäten des RAIF, wie z. B. die Anlagepolitik, die Auflegung neuer Teilfonds oder Anteilsklassen oder die Liquidation, bedürfen ebenfalls keiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Dieser gestraffte Prozess ermöglicht eine schnellere “Markteinführung”.

Förderungswürdige Investoren

RAIFs stehen ausschließlich Personen zur Verfügung, die als“gut informierte Anleger” eingestuft werden. Zu diesen Anlegern gehören institutionelle Anleger, professionelle Anleger oder andere Personen, die schriftlich bestätigt haben, dass sie den Status eines gut informierten Anlegers haben. Darüber hinaus müssen sie mindestens 125.000 EUR in den RAIF investieren oder sich einer Bewertung durch ein angesehenes Finanzinstitut oder einen AIFM unterziehen, um ihre Fähigkeiten, ihr Fachwissen und ihre Erfahrung bei der Bewertung von Investitionen in den RAIF zu überprüfen.

Rechtsform und Formulare

RAIFs können in zwei primären Rechtsformen errichtet werden. Die erste Option ist eine Vertragsform, die als gemeinsamer Investmentfonds (FCP – fonds commun de placement) bezeichnet wird und von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Die andere Option ist eine Unternehmensstruktur, die eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV ) oder eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) sein kann.

Es stehen verschiedene Unternehmensstrukturen zur Verfügung, darunter:

  • Aktiengesellschaften oder private Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SA oder SARL)
  • genossenschaftliche Unternehmen (SCOSA),
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (SCA),
  • Partnerschaften (SCS), oder
  • spezielle Kommanditgesellschaften (SCSp).

Verwaltung

Die Verwaltung des Vermögens eines RAIF wird ausschließlich einem externen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) übertragen, der von der CSSF ordnungsgemäß zugelassen ist und nach den Vorschriften der AIFM-Richtlinie arbeitet.

Der AIFM kann seinen Sitz in Luxemburg, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, sofern er die erforderliche Zulassung gemäß der AIFM-Richtlinie erhalten hat. Der AIFM muss die Richtlinie in vollem Umfang erfüllen und wesentliche Funktionen wie das Portfolio- und Risikomanagement wahrnehmen und dabei alle einschlägigen Bestimmungen der AIFM-Richtlinie einhalten.

Förderfähige Vermögenswerte und Risikodiversifizierung

Das RAIF-Gesetz lehnt sich an die bestehenden Vorschriften für spezialisierte Investmentfonds (SIFs) gemäß dem Gesetz vom 13. Februar 2007 an. Und es berücksichtigt die klar definierten Diversifizierungsrichtlinien, die bereits für SIFs gelten.

Ein RAIF kann in eine breite Palette von Vermögenswerten investieren, ohne besondere Einschränkungen, einschließlich unkonventioneller Vermögenswerte wie Wein, Kunst oder Diamanten. Er muss jedoch die im CSSF-Rundschreiben 07/309 aufgeführten Regeln zur Risikostreuung einhalten. Diese Verordnungen sehen eine Begrenzung der Anlagen in Wertpapieren ein und desselben Emittenten auf maximal 30 % der gesamten Vermögenswerte oder Verpflichtungen des RAIF vor. Jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds für gemeinsame Anlagen wird als separater Emittent behandelt, um eine Haftungstrennung zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass der RAIF keine Leerverkaufsposition in Wertpapieren desselben Typs, die von derselben Einrichtung ausgegeben wurden, halten darf, die 30 % seines Vermögenswertes übersteigt und aus Leerverkäufen resultiert. Und beim Einsatz von Finanzderivaten ist auf eine angemessene Diversifizierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte zu achten. Das Gegenparteirisiko bei außerbörslichen Geschäften sollte ebenfalls auf der Grundlage der Qualität und Qualifikation der Gegenpartei begrenzt werden.

Alternativ erlaubt das RAIF-Gesetz dem RAIF die Wahl des Risikokapitalvehikels(SICAR), das uneingeschränkte Investitionen in Risikokapitalziele ohne Risikostreuungsanforderungen ermöglicht.

Anbieter von Dienstleistungen

Jeder RAIF muss eine Depotbank mit Sitz in Luxemburg (oder eine luxemburgische Zweigstelle einer EU-Depotbank) ernennen, eine Zentralverwaltung in Luxemburg einrichten und die Dienste eines externen Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen.

Andere Dienstleister, wie z. B. ein Anlageverwalter, eine Vertriebsstelle oder eine Zahlstelle, können bestellt werden, auch wenn sie nicht in Luxemburg ansässig sind.

Das ausstellende Dokument

RAIFssind verpflichtet, ein Emissionsdokument zu erstellen, das den Anlegern die notwendigen Informationen für eine fundierte Anlageentscheidung liefert und sie auch über die damit verbundenen Risiken informiert. Das Ausgabedokument muss erklären, dass der RAIF von der Aufsicht in Luxemburg befreit ist.

Steuerregelung

Wenn der RAIF beschließt, unter dem SIF-Regime (Specialized Investment Fund) zu arbeiten, wird er steuerlich genauso behandelt wie SIFs. Es wird also nur die jährliche Abonnementsteuer in Höhe von 0,01 % fällig. Entscheidet sich der RAIF jedoch für die SICAR-Regelung, unterliegt er dem normalen Körperschaftssteuersatz von 24,94 %.

Andererseits kann sie von den von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, der “EU-Mutter-Tochter-Richtlinie” und den Bestimmungen zur Befreiung von Beteiligungen profitieren. RAIFs, die der SICAR-Regelung unterliegen, sind von der Quellensteuer auf Dividendenzahlungen und der Vermögenssteuer befreit.

Die vom AIFM für den RAIF erbrachten Verwaltungsdienstleistungen unterliegen in Luxemburg nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.) und sind somit von dieser Steuer befreit.

Die Bedeutung des RAIF in Luxemburg

Der RAIF ist im Großherzogtum Luxemburg aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:

  • Internationale Anerkennung: Luxemburg genießt seit langem den Ruf eines führenden Finanzplatzes, der für seine Expertise in der Vermögensverwaltungsbranche bekannt ist. Die Einführung von RAIFs hat auch die Position Luxemburgs als Drehscheibe für alternative Investmentfonds weiter gestärkt und zieht Fondsmanager und Investoren aus der ganzen Welt an.
  • Flexibilität und Effizienz: Es bietet ein hohes Maß an Flexibilität und ermöglicht die Einrichtung verschiedener Arten von Investmentfonds, darunter Private-Equity-Fonds, Immobilienfonds, Hedgefonds und Risikokapitalfonds.
  • Attraktive Alternative zum SIF: Vor der Einführung des RAIF war der Spezialisierte Investmentfonds (SIF ) die wichtigste Struktur für alternative Investmentfonds in Luxemburg. Während SIFs eine Zulassung und laufende Aufsicht durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CSSF) benötigen, ist dies bei RAIFs nicht der Fall. Diese Befreiung von der direkten Aufsicht macht RAIFs zu einer effizienteren Option für Fondsmanager, da sie den Zeit- und Kostenaufwand für die Einhaltung der Vorschriften verringern.
  • Anziehungskraft auf gut informierte Anleger: Es richtet sich an “gut informierte Anleger”, einschließlich institutioneller Anleger und professioneller Anleger. Diese Ausrichtung auf gut informierte Anleger gewährleistet, dass der RAIF Anleger anzieht, die fundierte Anlageentscheidungen treffen können.
  • Zulässige Vermögens- und Risikodiversifizierung: Gilt für spezialisierte Investmentfonds (SIFs). Er kann ohne besondere Beschränkungen in ein breites Spektrum von Vermögenswerten investieren, sofern die Regeln der Risikostreuung eingehalten werden. Diese Flexibilität ermöglicht es dem RAIF, unkonventionelle Anlagen in Betracht zu ziehen und fördert die Anlagediversifizierung.
  • Europäischer Pass: Einer der wichtigsten Vorteile des RAIF ist der europäische Pass, den er besitzt. Dies bedeutet, dass RAIFs bei gut informierten Anlegern in der gesamten Europäischen Union beworben werden können, ohne dass umständliche Vorverfahren erforderlich sind. Dieses Passporting-Privileg erweitert die Marktreichweite des RAIF und erleichtert grenzüberschreitende Investitionen.

Insgesamt spielt der RAIF eine entscheidende Rolle bei der Positionierung Luxemburgs als innovatives und wettbewerbsfähiges Land für Fondsinitiatoren.

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