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Damalion Schweiz Schreibtisch

Geschäfte in der Schweiz machen

Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, genießt sie vollen Zugang zum Markt der Europäischen Union. Aufgrund seiner wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Stabilität sowie seines transparenten Rechtssystems ist es ein renommiertes Land für internationale Investoren. Als Land mit dem dritthöchsten Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, nach Luxemburg und Irland, genießen seine Einwohner einen hohen Lebensstandard. Die Wirtschaft stützt sich in hohem Maße auf einen hochspezialisierten Dienstleistungssektor, zu dem die bekanntesten Finanzdienstleistungsunternehmen gehören. Als einer der Weltmarktführer in der Vermögensverwaltung erwirtschaftet der Schweizer Finanzsektor rund 10 % des BIP.

Im Gegensatz zu anderen Ländern mit instabilen Volkswirtschaften wird die Schweiz von Finanzkrisen nicht hart getroffen. Die Arbeitslosenquote des Landes liegt unter 3,3 %, und im Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums nimmt es den ersten Platz ein. Die Inflationsrate in der Schweiz ist moderat und liegt bei 1 % im Jahresvergleich.

Schweiz Bankwesen und Finanzdienstleistungen

Der Bank- und Finanzdienstleistungssektor ist unbestritten der größte Sektor des Landes. Das Schweizer Bankensystem genießt weltweit hohes Ansehen. Das vorhandene Know-how, die Politik und die Verlässlichkeit machen die Schweiz für ausländische Unternehmen und private Investoren sehr attraktiv. Es überrascht nicht, dass ein grosser Teil des weltweiten Vermögens von Banken in Schweizer Besitz verwaltet wird.

Eine starke Tradition der Neutralität

Nach den verheerenden Ereignissen in Frankreich im Mittelalter begann die Schweiz, sich in allen Aspekten des Weltgeschehens neutral zu verhalten. Erst vor kurzem haben sie ihre Neutralität aufgegeben, als sie Sanktionen gegen Banken in russischem Besitz verhängten. Ziel der gegen Russland verhängten Sanktionen war es, das Land an der Finanzierung seiner Angriffe gegen das Nachbarland Ukraine zu hindern. Dennoch bleibt die Schweizerische Eidgenossenschaft ein Hort der Diplomatie und wird als neutrale Vermittlerin und Gastgeberin für wichtige internationale Vertragsbewegungen geschätzt.

Handel mit Rohstoffen

Die Schweiz gilt als eine der führendes Zentrum für den Rohstoffhandel mit mehr als 900 Handelsunternehmen, von denen die meisten in den Städten Genf, Lugano und Zug tätig sind. Die Regulierungsbehörden haben strenge Vorschriften für die Aktivitäten im Rohstoffhandel erlassen. Die Regierung unterstützt nachdrücklich die innovativen globalen Reforminitiativen des Handelssektors. Darüber hinaus beteiligt sich das Land aktiv an den Bemühungen um eine faire Handelspolitik und eine nachhaltige Produktion.

Dominierende Industrien in der Schweiz

Zu den wichtigsten Industriezweigen in der Schweiz gehören die Herstellung von medizinischen Geräten, Chemikalien, pharmazeutischen Produkten, Maschinen, Elektronik und High-Tech-Produkten sowie Dienstleistungen wie Versicherungen, internationale Organisationen und Tourismus.

Beschränkungen für internationale Investitionen, Kontrolle und Besitzverhältnisse

Die Schweiz verlangt Investoren in bestimmten regulierten Sektoren, wie Banken, Verkehr, Immobilien, Verteidigung, Versicherungen und Medien. Abgesehen von diesen Branchen gibt es keine Investitionsbeschränkungen für internationale Investoren.

Beschränkungen und Verbote gegenüber bestimmten Einrichtungen, Organisationen, Ländern und Einzelpersonen

Die Schweiz ergreift auf eigene Initiative und durch Beteiligung an ausländischen Massnahmen, einschliesslich Sanktionen und Embargos, Massnahmen gegen andere Länder, Personen, Organisationen und Unternehmen. Dennoch gibt es spezifische Beschränkungen für bestimmte Waren wie Kriegsmaterial.

Devisenvorschriften, Devisenkontrollen und Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz der Schweiz

Abgesehen von den Steuern gibt es keine Vorschriften für Auslandsinvestitionen oder die Rückführung von Gewinnen und Kapital bei Desinvestitionen.

Bestehende Zuschüsse und Anreize für ausländische Investoren

Anreize für internationale Investoren auf kantonaler und nicht auf Bundesebene. Die einzigen nennenswerten Anreize sind derzeit Steuerbefreiungen für bis zu zehn Jahre.

Schweiz Unternehmensstrukturen

Die Rechtsformen der Schweiz wurden nach schweizerischem Recht geschaffen und geregelt. Diese Strukturen werden durch das Schweizerisches Obligationenrecht .

Einzelunternehmen (Einzelunternehmung)
  • Ein-Personen-Unternehmen, wie z. B. Einzelkaufleute und Einzelunternehmer.
  • Sie sind gesetzlich nicht geregelt und können nicht als juristische Person betrachtet werden.
  • Flexible und einfache Organisationsstruktur.
  • Ein Einzelunternehmen ist im Wesentlichen ein Unternehmen, das eine natürliche Person unter ihrem Namen führt.
  • Einzelunternehmer haften unbeschränkt für ihr Unternehmen.
  • Ein Einzelunternehmen, das als Handelsgewerbe betrieben wird, muss beim Handelsregister eingetragen werden.
  • Ein Einzelunternehmen mit weniger als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr ist nicht verpflichtet, das Unternehmen vor dem Handelsregister .

Stille Gesellschaft (Stille Gesellschaft)

  • Im Schweizer Recht nicht ausdrücklich geregelt.
  • Ein stiller Gesellschafter bringt Kapital ein und hat Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz des Gewinns.
  • Der Hauptpartner hat das ausschließliche Recht, die Gesellschaft zu vertreten.
  • Der Auftraggeber hat alle Rechte und Pflichten bei Geschäften mit Dritten.
  • Sie sind nicht reguliert und bieten daher vertragliche Flexibilität und Freiheit.

Einfache Partnerschaft (Einfache Gesellschaft)

  • Zwei oder mehr natürliche Personen schließen sich auf vertraglicher Basis zusammen, um das spezifische Ziel der Gewinnerzielung zu erreichen.
  • Sie weist weder die Merkmale einer einfachen Gesellschaft noch einer Kommanditgesellschaft auf.
  • Unbeschränkte Haftung der Partner für Schulden, die durch die Partnerschaftsstruktur entstehen können.
  • Kurzfristiger Einsatz zur Erreichung eines wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Ziels.
  • Kann nicht als kommerzielles Unternehmen betrieben werden.
  • Sie besitzt keine Rechtspersönlichkeit, darf keinen Firmennamen führen und kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

Offene Handelsgesellschaft (Kollektivgesellschaft)

  • Zwei oder mehr natürliche Personen schließen sich zusammen, um ein gemeinsames Handels- oder Produktionsunternehmen zu gründen.
  • Eine Firma kann auch als Unternehmen geführt werden, das aus kommerziellen Gründen tätig ist.
  • Erforderlich für die Eintragung in das Handelsregister.
  • Eine offene Handelsgesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden, unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreibt oder nicht.
  • Der Konsens ist, dass eine die offene Handelsgesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit .
  • Sie kann Rechte erwerben und Pflichten übernehmen, d.h. sie kann klagen und verklagt werden.
  • Unbeschränkte Haftung für die Schulden, die durch die Partnerschaftsstruktur entstanden sind.

Kommanditgesellschaft (Kommanditgesellschaft)

  • Zwei oder mehr Personen schließen sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammen.
  • Muss aus einer Person bestehen, die unbeschränkt für die Schulden der Partnerschaft haftet.
  • Der oder die anderen Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage.
  • Eine juristische Person kann die Rolle eines Kommanditisten übernehmen.
  • Bietet mehr Flexibilität als eine offene Handelsgesellschaft.
  • Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Aktiengesellschaft (AG)

  • Mindestaktienkapital von 100.000 CHF, das in handelbare Anteile oder Aktien aufgeteilt ist.
  • Haftet für die Schulden des Unternehmens in Höhe seines Betriebsvermögens.
  • Eine Aktie hat einen Nennwert von mindestens 0,01 CHF und muss mindestens 20 % und 50.000 CHF des Aktienkapitals einzahlen.
  • Als oberstes Organ des Unternehmens fungiert die Hauptversammlung der Aktionäre.
  • Auf der Mitgliederversammlung muss ein Vorstand gewählt werden.
  • Der Verwaltungsrat wird für das Tagesgeschäft des Unternehmens zuständig sein.
  • Der Verwaltungsrat eines Unternehmens kann aus einer einzigen Person bestehen.
  • Das Unternehmen sollte von einer natürlichen Person vertreten werden. Er oder sie muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Holdinggesellschaften können einen Antrag auf Befreiung von der Residenzpflicht stellen.
  • Sie gilt als die beliebteste juristische Gesellschaft in der Schweizer Investmentlandschaft.
  • Die Aktionäre können ihre Anonymität wahren.

Kommanditaktiengesellschaft (KGaA)

  • Eine Unternehmensform der Personengesellschaft, deren Kapital in Anteile aufgeteilt ist.
  • Ein oder mehrere Partner müssen unbeschränkt haften.
  • Am wenigsten verbreitete Rechtsform in der Schweiz.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Unternehmen mit einem vorher festgelegten Kapital.
  • Die Gesellschafter haften nur beschränkt für die von der Gesellschaft eingegangenen Schulden. Ihre Haftung ist nur auf ihr jeweiliges Stammkapital beschränkt.
  • Gesamtes Aktienkapital von mindestens CHF 20’000 und voll einbezahlt bei der Gründung.
  • Wichtigstes Organ ist die Mitgliederversammlung.
  • Die Mitglieder haben die Aufgabe, das Unternehmen zu leiten.
  • Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung oder gemäß der Satzung können dritte natürliche Personen die Geschäftsführung übernehmen.
  • Mindestens ein Mitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein.
  • Die Kosten für die Gründung umfassen die Honorare für die Erstellung der Satzung, die Übersetzungsgebühren, die Notargebühren und die Eintragungsgebühr für die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen im Handelsregister.
Kooperative (Genossenschaft)
  • Bestehend aus einer unbegrenzten Anzahl von Personen und Handelsgesellschaften.
  • Vorrangiges Ziel ist es, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu unterstützen.
  • Um eine Genossenschaft zu gründen, müssen mindestens sieben Personen anwesend sein.
  • Sie verfolgt eine Politik der offenen Tür.
  • Der Beitritt zu einer Kooperation ist einfach und unkompliziert.
  • Besteht aus der Mitgliederversammlung, den Rechnungsprüfern und der Verwaltung.
  • Wird in der Regel für die Gründung von Unternehmen des Agrarsektors verwendet.
  • Sie wird auch zur Gründung einer Verbraucher- oder Einkaufsgenossenschaft verwendet.
Verband (Verein)
  • Rechtsform für Organisationen, die nicht gewinnorientierte Ziele verfolgen.
  • Einrichtungen mit zahlenden Mitgliedern können eine Vereinigung nutzen, um kommerzielle Aktivitäten zu betreiben.
  • Eine juristische Person haftet für Schulden nur mit dem Vereinsvermögen, es sei denn, es ist in der Satzung beschrieben.
  • Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
  • Ideale Rechtspersönlichkeit für gemeinnützige Interessen.
  • Sie hat einen eigenständigen Rechtsstatus, d.h. sie hat gesetzliche Rechte und Pflichten.
Stiftung (Stiftung)
  • Wird als juristische Person betrachtet, besteht aber nicht aus einer Gruppe natürlicher Personen.
  • Entsteht durch Widmung von Mitteln für einen bestimmten Zweck, entweder durch ein Testament oder eine öffentliche Urkunde.
  • Die Widmung von Eigentum ist dauerhaft und unwiderruflich.
  • Eine Änderung des Zwecks ist nicht zulässig.
  • Kann in der Wirtschaft in Form einer Unternehmensstiftung zu finden sein,
  • Bei einer Unternehmensstiftung fungiert die Stiftung als rechtlicher Eigentümer des Unternehmens oder als dessen Hauptaktionär, der die Gesamtgeschäfte des Unternehmens leitet.
Schweiz Unternehmensgründung und Registrierungsanforderungen
  • Eine Bescheinigung über die Ernennung des Verwaltungsrats und der Rechnungsprüfer.
  • Beglaubigte Unterschriften von natürlichen Personen, die für das Unternehmen zeichnungsberechtigt sind.
  • Öffentlich beglaubigte Statuten.
  • Nationalität oder Wohnsitz der Vorstandsmitglieder.
  • Der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft wird beim Handelsregister eingereicht und enthält die folgenden Angaben:

Die Registrierung eines Unternehmens in ausländischem Besitz in der Schweiz kann zwischen 7 Tagen und zwei Wochen dauern. Das Land Dokumente aus dem Bundesregister alle sachdienlichen Informationen über eingetragene juristische Personen.

Andererseits sind alle Handelsregister kantonal. Die regionalen Websites werden aktualisiert, um sicherzustellen, dass ausländische Investoren und juristische Personen gut über das Registrierungsverfahren informiert sind.

Schweiz Business Reporting Anforderungen

Der Vorstand des Unternehmens muss seinen Geschäftsbericht auf der jährlichen Aktionärsversammlung vorlegen und folgende Angaben machen:

  • Jährliche Finanzberichte
  • Konsolidierte Abschlüsse, falls zutreffend
  • Managementbericht, falls zutreffend

Für die ordnungsgemäße Einreichung von Jahresberichten sind bestimmte Gebühren zu entrichten. Die Kosten für die Buchhaltung belaufen sich auf CHF 2’000 pro Jahr, während die Kosten für den Wirtschaftsprüfer zwischen CHF 2’000 und CHF 4’000 pro Jahr liegen.

Für kleinere Unternehmen ist die Rechnungsprüfung obligatorisch. Für jedes Steuerjahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Für regulierte Unternehmen gelten besondere Meldepflichten. Es ist nicht erforderlich, dem Unternehmensregister einen Jahresabschluss beizufügen.

Grundkapital

  • Das Aktienkapital eines Unternehmens in ausländischem Besitz muss mindestens 100.000 CHF betragen, wovon 50.000 CHF in bar oder in Form von Sacheinlagen eingezahlt werden müssen.
  • Es gibt keinen Höchstbetrag für das Aktienkapital, aber mindestens 20 % müssen eingezahlt werden.

Bargeldlose Gegenleistung

Die Zahlung in Form von Sachleistungen ist unter zwei Bedingungen zulässig:

  • Ein schriftlicher, vom Wirtschaftsprüfer ordnungsgemäß geprüfter Bericht, der einem Notar und dem Handelsregister vorgelegt wird.
  • Die tatsächliche Zahlung wird in den Statuten und im Schweizerischen Handelsamtsblatt offengelegt.
  • Die gleichen Bedingungen und Regeln gelten für die Bargründung, wenn die Barmittel unmittelbar danach für den Erwerb von Vermögenswerten von Aktionären und Dritten verwendet werden.
Managementstruktur von Unternehmensstrukturen in ausländischem Besitz

Dem Verwaltungsrat muss mindestens ein Mitglied angehören. Der Verwaltungsrat kann Aufgaben und Befugnisse des Unternehmens an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats oder an Dritte delegieren. Die nachstehend aufgeführten Aufgaben können von den Aktionären der Gesellschaft weder delegiert noch vom Vorstand übertragen werden:

  • Ernennung, Abberufung und Überwachung der mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten Personen.
  • Gründung der Organisation.
  • Unternehmensleitung und Erteilung wichtiger Managementanweisungen.
  • Meldung von negativem Eigenkapital an einen Richter in der Schweiz.
  • Vorbereitung des Geschäftsberichts und der Hauptversammlungen
  • Strukturierung eines Buchhaltungssystems, Finanzkontrolle und Finanzplanung.

Management-Beschränkungen von Unternehmensstrukturen in ausländischem Besitz

In der Schweiz gibt es keine Beschränkungen für ausländische Manager. Eine oder mehrere natürliche Personen, die das Unternehmen vertreten können, müssen jedoch in der Schweiz ansässig sein.

Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten

Die Geschäftsführer und leitenden Angestellten sind für die Führung des Unternehmens verantwortlich, während die einzelnen Aktionäre und die Gläubiger des Unternehmens für Schäden haften, die sie vorsätzlich oder durch Vernachlässigung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten verursacht haben.

Haftung von Muttergesellschaften

Eine Muttergesellschaft haftet nicht für die Schulden ihrer Tochtergesellschaften, es sei denn, sie hat eine Bürgschaft übernommen oder fungiert als Schattenvorstand.

Schweiz Rechnungslegungs- und Prüfungsumfeld

  • Es wird davon ausgegangen, dass die Unternehmen Buchhaltungsunterlagen führen, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen, die nicht länger als 12 Monate gültig sind.
  • Die Rechnungslegungsvorschriften gelten für Unternehmen jeder Größe mit Ausnahme von kleinen Unternehmen, die als Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Stiftungen und Vereine eingestuft werden.
  • Kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500.000 CHF können eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ohne Bestimmungen über die Bewertung der Aktiva und Passiva vorlegen. Diese Unternehmen sind jedoch verpflichtet, Aufwendungen und Erträge, die der Rechnungsperiode zuzuordnen sind, periodengerecht abzugrenzen.
  • Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von weniger als 100.000 CHF können auf die Bildung von Rückstellungen verzichten und auf einer reinen Kassenbasis bleiben.
  • Bei mittelgroßen Unternehmen wird davon ausgegangen, dass sie die vorherrschenden Rechnungslegungsvorschriften anwenden und daher einen Anhang zum Jahresabschluss erstellen sollten.
  • Mittelgroße Unternehmen unterliegen einer eingeschränkten Prüfung, da sie nicht für ein Opting-out ausgewählt wurden, was für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich ist.
ÜBERSICHT ÜBER DAS STEUERWESEN DER SCHWEIZ

Körperschaftssteuer

  • Unternehmen, die als in der Schweiz ansässig gelten, unterliegen der Körperschaftssteuer (KSt), die sowohl vom Bund als auch von den Kantonen und Gemeinden auf ihr weltweites Einkommen erhoben wird.
  • Zuweisungsregeln (Kantone und Gemeinden) sowie Doppelbesteuerungsabkommen können das Besteuerungsrecht einschränken.
  • Nicht ansässige Unternehmen werden auf allen Ebenen mit Schweizer Steuern auf allen Ebenen auf der Grundlage ihrer Einkünfte aus Schweizer Quellen besteuert.
  • Körperschaftssteuersatz (Bundesebene) 8,5% bzw. 7,8% (effektiv)
  • Branchensteuersatz (Bundesebene) 5% oder 7,8% (effektiv)
  • Kapitalgewinnsatz (Bundesebene) 0/8%/8.5% oder 7,8% (effektiv)

Steuerpflichtiges Einkommen

  • Wird auf den in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Nettogewinn eines Unternehmens nach Steuern erhoben.
  • Die Nettogewinne des Unternehmens setzen sich aus Geschäfts- oder Handelseinkommen, passivem Einkommen und Kapitalgewinnen zusammen.
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen gelten als steuerpflichtiges Einkommen, wobei für Dividendeneinkünfte aus qualifizierten Beteiligungen Erleichterungen gewährt werden.
  • Betriebsausgaben sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig.
  • Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Abschlüssen in einer funktionalen Währung in CHF bleiben für Steuerzwecke unberücksichtigt.

Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen

  • Die Steuern werden auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben.
  • Der Steuersatz auf Bundesebene beträgt 8,5 % auf den Nettogewinn.
  • Unter Berücksichtigung von Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern liegt der effektive Steuersatz für Unternehmen, die der ordentlichen Besteuerung unterliegen, je nach Sitz zwischen 12% und 22%.
  • Der effektive Steuersatz liegt in den meisten Regionen (Kantonen) zwischen 12 % und 14 %.

Kurtaxe

  • In der Schweiz gibt es keinen Steuerzuschlag.

Alternative Mindeststeuer

  • In der Schweiz gibt es keine alternative Mindeststeuer.

Kapitalgewinne

  • Auf Bundesebene wird keine spezifische Kapitalertragssteuer erhoben.
  • Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten werden als gewöhnliches Einkommen behandelt, unabhängig davon, wie lange die Vermögenswerte gehalten wurden.
  • Bei Vermögenswerten, die zu einem unter dem Marktpreis liegenden Preis an einen Aktionär oder ein verbundenes Unternehmen veräußert werden, kann der Wertzuwachs aus steuerlichen Gründen neu bewertet werden.
  • Kapitalgewinne aus der Veräußerung einer Beteiligung von mindestens 10 % an einem Unternehmen können in den Genuss einer Beteiligung kommen, wenn die Beteiligung länger als zwölf Monate gehalten wurde.

Verluste

  • Verluste können sieben Jahre lang vorgetragen werden.
  • Verluste können auch mit etwaigen Einkünften oder Kapitalgewinnen verrechnet werden.
  • Verluste können nicht zurückgetragen werden.

Ausländische Steuererleichterungen

  • Einkünfte aus ausländischen Quellen sind steuerpflichtig.
  • Die Befreiung wird für Dividendeneinkünfte aus förderfähigen Beteiligungen gewährt.
  • Das Einkommen aus ausländischen Quellen wird abzüglich des gesamten ausländischen Vermögens besteuert.
  • Für die gezahlte ausländische Steuer wird keine Gutschrift gewährt.

Schweiz Teilnahmebefreiung

  • Dividenden sind beim Empfängerunternehmen steuerpflichtig.
  • Die Befreiung wird für Dividenden aus förderfähigen Beteiligungen an gebietsansässigen und gebietsfremden Unternehmen.
  • Eine Beteiligung gilt als qualifiziert, wenn das begünstigte Unternehmen mindestens 10 % des Kapitals des zahlenden Unternehmens besitzt oder der Gesamtwert der Beteiligung nicht weniger als 1 Million CHF beträgt.

Schweiz Holdinggesellschaft Regime

In der Schweiz gibt es kein System für Holdinggesellschaften.

Anreize

Mit der Unternehmenssteuerreform 2020 wurden steuerlich privilegierte Regelungen durch neue, international anerkannte Maßnahmen ersetzt.

Schweiz Anti-Avoidance-Regeln

Verrechnungspreisregeln

  • In der Schweiz gibt es keine formellen Dokumentationspflichten und Verrechnungspreisvorschriften.
  • Alle Transaktionen mit nahestehenden Personen mit Schweizer Unternehmen müssen jedoch zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden.
  • Die Schweiz folgt derzeit den OECD-Regeln für die Preisgestaltung und hat eine länderspezifische Meldepflicht eingeführt.

Beschränkungen des Zinsabzugs

  • Die Regeln für eine sichere Unterkapitalisierung erfordern einen Mindestverschuldungsgrad für jede Vermögensklasse.

Ein Unternehmen kann bis zu dem nachstehend aufgeführten Prozentsatz seines Vermögens Mittel aufnehmen:

  • 100% seiner Barmittel
  • 85% des sonstigen Umlaufvermögens und der Darlehen
  • 90% der in- und ausländischen Anleihen in CHF
  • 70% Investitionen in Tochtergesellschaften, Häuser, Wohnungen, Grundstücke und immaterielle Vermögenswerte
  • 80 % ausländische Anleihen in Fremdwährungen und alle anderen unbeweglichen Güter
  • 60% börsennotierte Wertpapiere
  • 50% nicht börsennotierte Wertpapiere, Mobiliar und Einrichtungsgegenstände.

Kontrollierte ausländische Unternehmen

  • Es gibt keine Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen.

Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz

  • In der Schweiz gibt es keine Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz.

Wegzugssteuer

  • Eine Wegzugsbesteuerung gibt es in der Schweiz nicht.
  • Der Wegzugssteuersatz ist derselbe wie der normale Steuersatz.

Allgemeine Regel zur Vermeidung von Umgehungen

  • Das schweizerische Steuerrecht sieht eine allgemeine Regel gegen Steuerumgehung vor.

Mehrwertsteuer

  • Normalsatz – 7,7%
  • Ermäßigter Satz – 0/2%/2.5%.7%
  • V AT ist auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen anwendbar die im schweizerischen Hoheitsgebiet getätigt werden.
  • Die Mehrwertsteuer gilt für den Erwerb von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland.
  • Die Mehrwertsteuer gilt für die Einfuhr von Waren.
  • Gebietsfremde, die die üblichen Empfänger von Exportgütern sind, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
  • Der Erwerb und die Veräußerung von geistigem Eigentum werden mit der Mehrwertsteuer bewertet. ‘
  • Fernabsatzunternehmen, die mit geringwertigen Lieferungen einen Jahresumsatz von mehr als 100’000 CHF erzielen, sind mehrwertsteuerpflichtig.
  • Der Mehrwertsteuersatz für bestimmte Waren kann auf 2,5 % gesenkt werden.
  • Die meisten Bankdienstleistungen, Versicherungsprämien für Wohnimmobilien, Gesundheits- und Bildungswesen sowie unreguliertes iGaming oder Kasino sind ausgenommen.
  • Für das Hotel- und Gaststättengewerbe gilt ein Mehrwertsteuersatz von 3,7 %.
  • In der Schweiz tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF.
  • Natürliche Personen, die nicht als Mehrwertsteuerzahler registriert sind und Dienstleistungen aus dem Ausland beziehen, deren Wert in einem bestimmten Kalenderjahr 10.000 CHF übersteigt, müssen sich bis zum 28. Februar des Folgejahres schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren lassen und die Mehrwertsteuer von 7,7% auf die Dienstleistungen abrechnen.
  • Die Mehrwertsteuererklärungen in der Schweiz müssen vierteljährlich eingereicht werden, und der entsprechende Mehrwertsteuerbetrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende an die Eidgenössische Steuerverwaltung überwiesen werden.

Lohnsummensteuer

  • In der Schweiz gibt es keine allgemeine Lohnsummensteuer, aber auf die Löhne von Ausländern, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben, wird eine Steuer erhoben.
  • Die Löhne aller anderen in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmer werden als Teil des normalen Einkommens besteuert.

Gesellschaftliche Abgaben

  • In der Schweiz gibt es keine Gesellschaftssteuer, außer der Stempelsteuer.

Grundsteuer

  • Einige Kantone (Regionen) erheben eine Grundsteuer.

Übertragungssteuer

  • Auf die von Schweizer Effektenhändlern vermittelten Wertschriftenübertragungen wird eine Steuer von 0,15% auf Schweizer Wertschriften und 0,3% auf ausländische Wertschriften erhoben.
  • Stempelabgabe
  • Die Stempelsteuer in Höhe von 1 % gilt für Kapitaleinlagen eines in der Schweiz ansässigen Unternehmens und kann in bar oder in Form von Bargeld entrichtet werden.
  • Für die Emission von Aktien in der Schweiz gilt eine Freigrenze von 1 Million CHF.
  • Reorganisationsmaßnahmen wie die Ausgliederung von Unternehmensvermögen, Fusionen und die Verlegung des Firmensitzes vom Ausland in die Schweiz sind von der Stempelsteuer befreit.
  • Erst vor kurzem wurde die Stempelsteuer vom Schweizer Parlament endgültig abgeschafft, unterliegt aber einem Referendum im Jahr 2022.

Netto-Vermögenssteuer

  • Die Vermögenssteuer für Unternehmen wird zu unterschiedlichen Sätzen erhoben, je nach Kanton und den dort geltenden Steuerprivilegien. Die Netto-Vermögenssteuer in der Schweiz liegt zwischen 0,01% und 0,5%.
  • Die Vermögenssteuer kann in vielen Kantonen auf die Einkommenssteuerschuld angerechnet werden.
  • In der Schweiz gibt es keine föderale individuelle Vermögens- oder Kapitalsteuer. Dies kann jedoch auf kantonaler Ebene beurteilt werden.

Erbschaftssteuer

  • Auf Bundesebene gibt es keine Nachlass- oder Erbschaftssteuer, obwohl sie auf kantonaler Ebene erhoben werden kann.

Steuerabkommen mit der Schweiz

  • Das Multilaterale Instrument (MLI) der OECD wurde in der Schweiz am 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.
  • Die Schweiz hat mit mehr als 100 Ländern, darunter EU-Länder und OECD-Mitglieder, Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und muss Steuerinformationen austauschen. Zu den wichtigsten Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben, gehören China, Hongkong, Indonesien, Malaysia, Israel, Kuwait, Südkorea, Südafrika und viele mehr.
  • Das Schweizer Parlament arbeitet kontinuierlich am weiteren Ausbau seines Doppelbesteuerungsabkommensnetzes.

Zollabgaben

  • Die Ausfuhren sind von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit.
  • Die Einfuhren unterliegen der Einfuhrmehrwertsteuer.

Die Herausforderungen einer Tätigkeit in einem fremden Land wie der Schweiz sind oft einschüchternd. Da sich die Vorschriften, Gesetze und Regeln ständig weiterentwickeln, ist es nicht verwunderlich, dass viele ausländische Investoren, selbst gut informierte, auf dem Weg dorthin verwirrt werden können. Als seriöser Spezialist für Unternehmensberatung will Damalion ein zuverlässiger Partner für ausländische Investoren und juristische Personen sein, die in der Schweiz tätig werden wollen.

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Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, Ihre spezielle Situation mit einem qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater zu besprechen.

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